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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 98

 

will kein Mensch, dass jemand sehr günstig eine Wohnung gefördert erwerben kann und die dann teuer verkaufen kann und rasch einen Gewinn machen kann, aber mit den 40 Jahren, die Sie jetzt im Zuge der Bauordnungsnovelle vorsehen, übertreiben Sie es auch ein bisschen. Selbst dann, wenn die Förderung schon zurückbezahlt ist, darf durch 40 Jahre hindurch nicht mit Gewinn vermietet oder verkauft werden. Das ist natürlich total überzogen.

 

Noch dazu, wenn man weiß, dass die Genossenschaften bereits nach zehn Jahren, wenn sie nach dem WGG verkaufen, einen Gewinn machen dürfen. Da hätte ich also schon ganz gerne die Gleichbehandlung der Bürger und der Genossenschaften. Ich habe den Nachteil, dass ich bei diesem Modell bei dem Kauf nach dem WGG schon zehn Jahre lang Miete bezahlt habe, und ich habe den Nachteil, dass ich den Kaufpreis nicht kenne und dass die Wohnbaugenossenschaft nach diesen zehn Jahren bis an den Verkehrswert mit dem Kaufpreis gehen kann. Das ist daher nur die zweitbeste Möglichkeit für den Wohnungswerber.

 

Beteiligungsfeindlich: Ich habe nur ganz selten erlebt, dass es gegen ein Gesetz derartig viel Widerstand aus den eigenen Reihen gibt. Die Bezirke haben sich dagegen ausgesprochen, die Bürger fallen auch um viele Beteiligungsrechte um. Subjektive Rechte fallen weg. Es fällt das subjektive Recht des Nachbarn weg, dass die Statik gewährleistet ist, dass der Brandschutz gewährleistet ist. Das sind, glaube ich, schon ganz wesentliche subjektive Rechte, die dem Bürger jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Aber die Bezirke werden in ihren Kompetenzen unglaublich beschnitten. Das sagen nicht nur die ÖVP-Bezirke, das sagt nicht nur der FPÖ-Bezirk, das sagen auch die roten Bezirke, das sagen auch die grünen Bezirke. Das sind von den GRÜNEN die Bezirke 2, 7 und 18, und von der SPÖ sind es die Bezirke 5, 6, 9 und 22. Es sind nicht weniger als 17 Bestimmungen, sage und schreibe 17 Bestimmungen, die diese Bezirke in der Bauordnung ablehnen. Das ist also etwas, was mir bei einem vergleichbaren Gesetz noch nicht untergekommen ist.

 

Was fehlt uns? - Wenn ich gleich beim § 1 beginne: Wir haben dort nicht aufgenommen, was wir uns sehr gewünscht hätten, dass die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention zu berücksichtigen sind - nicht nur eine Idee der ÖVP, sondern auch die Volksanwaltschaft hat das verlangt. Wir hatten und haben ja größte Schwierigkeiten mit dieser Welterbe-Konvention. Vielleicht liegt es auch daran, dass der Magistrat der Meinung ist, dass die Erhaltung des Stadtbildes lediglich eine Aufgabe aber keine Verpflichtung ist. Jetzt hätten wir die Möglichkeit, die Verpflichtung hineinzuschreiben, und dann wäre es für alle Zukunft klar, dass diese Bestimmungen ernst zu nehmen sind.

 

Was fehlt uns noch? - Ich setze gleich fort beim § 1a, bei den städtebaulichen Verträgen. Dort fehlt uns eine ausreichende Definition. Die Opposition verlangt es geschlossen seit längerer Zeit. Wir haben hier nicht die Verbindung zwischen dem hoheitlichen Handeln und der Leistung, die der Bauträger letztendlich erbringen soll. Diesen Zusammenhang haben wir nicht festgelegt, und daher gibt es zwei große Gefahren. Die eine große Gefahr ist, dass sich der Bauträger eine Widmung mehr oder weniger erkauft, und die andere Gefahr ist, dass es eine Willkürsituation gibt und dass der Magistrat willkürlich dem Bauträger Leistungen vorschreiben kann, womit das Wohnen natürlich auch nicht billiger wird.

 

Ich habe mir die 17 Punkte, die die Bezirke ablehnen, herausgeschrieben, und es soll so viel Zeit sein, dass ich kurz darauf eingehe. Die Verkürzung der Stellungnahmefrist im Widmungsverfahren von drei Monaten auf zwei Monate oder vier Wochen, die gekürzte öffentliche Auflage von sechs Wochen auf vier Wochen, der Entfall des Stellungnahmerechtes der Bezirksvertretung, wenn diese mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat, dass sie sich etwas anderes vorstellt.

 

Wir haben im § 7a Abs. 5 den Entfall eines Klammerausdrucks. Da steht nichts anderes drinnen, als dass der Klammerausdruck § 133 entfällt, und selten hat man mit dem Entfall eines Klammerausdrucks mehr erreicht als in diesem Fall. Der 7. Bezirk, sicher kein Bezirk der ÖVP oder der FPÖ, sagt, das ist ein Anschlag auf bürgerInnennahe partizipative Politik. Das sagt also jemand, der bei den GRÜNEN nicht irgendjemand ist, sondern das sagt der Bezirksvorsteher des 7. Bezirkes. Warum sagt er das? - Weil es um die Ausnahmen in den Wohnzonen geht und weil es in Bezirken ganz wichtig ist, dass diese besonderen Stadtteile bewohnt bleiben, dass das Viertel sind, in denen man gerne wohnt. Bei dieser wichtigen Frage schließen sie ab sofort die Bezirke aus. Dagegen sind der 1., 5., 7., 8., 9., 13. Bezirk.

 

Ganz ähnlich verhält es sich beim § 8 Abs. 3, wo es um das Stellungnahmerecht des Bauausschusses zu zeitlich begrenzten Bausperren geht. Da sind die Bezirke 1, 2, 5, 7, 8, 13 und 18 dagegen. In sehr vielen Bereichen wird in Zukunft eine Bauanzeige genügen. In sehr vielen Bereichen wird in Zukunft weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich sein. Das ist unter bestimmten Umständen vielleicht sogar etwas Positives, wohl aber nicht in Schutzzonen. In Schutzzonen glaube ich schon, dass man auf die Einwände der Bezirke Rücksicht hätte nehmen sollen und ihre Kompetenz da nicht abschaffen sollte.

 

Container für politische Zwecke oder Ausweichlokale während Bauführungen: Das ist etwas ganz Neues. Die können schon sehr störend sein und ein großes Problem darstellen. Es sind ja viele von uns auch Bezirkspolitiker gewesen oder sind es noch immer, also da gibt es schon ganz große Probleme, und ich hoffe, wir kriegen dann nicht für politische Zwecke ganz große Container von Rot und Grün, über die wir dann im nächsten Wahlkampf stolpern werden.

 

Dass die mündliche Bauverhandlung entfällt, ist natürlich auch ein sehr zweischneidiges Schwert. Es ist nicht sichergestellt, dass die Bezirke in Zukunft über diese Bauvorhaben informiert werden. Ich weiß nicht, ob Sie vorhaben, das in irgendeiner Art und Weise sicherzustellen, aber das wäre für die Bezirke, glaube ich, sehr notwendig. Es sind auch rote und grüne Bezirke, es sind der 1., 5., 6., 7., 8., 11., 13., 18. und 19. Bezirk, die sagen, wir müssen informiert werden, ganz abgesehen

 

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