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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 98

 

entwicklungen in der Vergangenheit waren von einem Austausch geprägt. Zum Beispiel war das Vier-Augen-Prinzip ein wirklich langer Weg. Wir in Wien hatten das lange abgesichert, aber bis wir das auf 2013 hin von allen Bundesländern erwarten konnten, war es viel Arbeit. Und es gibt jetzt auch einen intensiven Austausch mit den NGOs, einen intensiven Austausch mit den Fachleuten. Daraus kann eigentlich nur Besseres entstehen, und ich freue mich schon auf die nächsten Monate und Jahre, in denen wir gemeinsam in dieser Trias Fachwelt, Bund und Länder an der Weiterentwicklung arbeiten können.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schwarz gestellt.

 

9.40.48

Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen! Ich möchte noch einmal ganz kurz zur Prävention zurückkommen. Graz hat aus eigenen Mitteln, also ohne Zuschüsse vom Bund, eine Initiative gestartet, bei der es darum geht, dass Eltern, wenn Frauen erfahren, dass sie schwanger sind, bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine gewisse Anzahl von Workshops besuchen können, und wenn sie das gemacht haben, bekommen sie durch ein Anreizsystem, ich glaube, 50 EUR. Eine andere Gemeinde in der Steiermark hat vorgelebt und hat das bis zum 6. Lebensjahr des Kindes gemacht und ein Projekt ins Leben gerufen, dass Eltern 18 Workshops besuchen können und dann eine Art Schulstartgeld bekommen. Können Sie sich vorstellen, dass Wien auch einmal so einen Initiative starten könnte, so eine Art Elternbildung mit einem Anreizsystem aus eigenen Mitteln?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also erstens einmal möchte ich dazu sagen, ich kann mir alles vorstellen, was die präventive Arbeit und die elternbegleitende Arbeit weiterhin ausbaut. Das ist ja auch unsere Triebfeder für die laufende Weiterentwicklung unserer Kinder- und Jugendhilfe, übrigens auch eine Triebfeder, die hinter der Neuorganisation der MA 11 als regionalisierte Struktur steht. Denn dahinter steht, wir wollen näher bei den Kindern und näher bei den Familien sein, um nicht nur im Krisenfall, sondern präventiv und laufend auf der Seite der Eltern stehen zu können. Und wir entwickeln auch unsere Zentren weiter zu wirklichen Familienzentren, die, wenn man so will, ein bisschen das Zuhause für die Familien in der Region sind, wo alle diese Maßnahmen, an denen auch die Steirerinnen und Steirer arbeiten, dann in Wien ihren Platz haben.

 

Wir haben also eine ähnliche Herangehensweise, nehmen sehr viel Geld in die Hand, das wir natürlich aus der eigenen Tasche zahlen - aus unserer gemeinsamen hier beschlossenen -, und sind auch im laufenden Austausch mit den anderen Landes-, Kinder- und Jugendhilfeträgern, was die Weiterentwicklung betrifft. Ich habe bereits bei der Anfragebeantwortung von Herrn Abg. Baxant versucht, das ein bisschen auszuarbeiten. Uns geht es in Wirklichkeit um einen laufenden Ausbau und natürlich den Wunsch, dass man auch an einem Strang zieht und gemeinsam ein bisschen mehr auf die Beine stellt. Es gibt gute Ansätze, auch in Wien zum Beispiel mit den frühen Hilfen in einer Region, wir hätten das gerne österreichweit flächendeckend.

 

Überhaupt bin ich auch für eine Weiterentwicklung eines Anreizsystems. Ich hätte viel Sympathie, auch die Elternbildung - wenn man so will -, im Sinne eines Führerscheins - unter doppelten Anführungszeichen -, aber eben im Sinne einer Verpflichtung, sich auch Elternbildungs-Workshops zu unterziehen, am Elternbildungsserver zu arbeiten, sich damit auseinanderzusetzen, in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Das ist eine laufende Diskussion, die oft auch aus der Fachwelt kommt. Ich habe viel Sympathie dafür, dass man eben genau da mit dem Bund an einem Strang zieht und sagt, auf der einen Seite verlangen wir auch mehr Unterstützung der Länder - der Bund hat sich da seit 2014 in vielen Dingen ganz herausgenommen, das ist schade -, auf der anderen Seite können wir uns aber auch mehr Anreize vorstellen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Aigner gestellt. - Bitte schön.

 

9.44.10

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, auch herzlichen Dank für Ihre engagierte und ausführliche Beantwortung. Wenn ich Ihnen so zugehört habe, könnte man - ich möchte Ihnen nichts in den Mund legen - den Eindruck erhalten, dass diese jetzige Kompetenzverteilung, dass es hier eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz auf Bundesebene gibt, wo Mindeststandards festgelegt werden und dann die Länder in diesem Rahmen Ausführungsgesetze erlassen können, eigentlich gar kein ganz so dummes Model ist. Sehen Sie jetzt in dem neuen System, wo man zwar eine Landeskompetenz begründen möchte, aber dann dasselbe, was bisher im Bundesgrundsatzgesetz gestanden ist, im Wege einer 15a-Vereinbarung sicherzustellen, dann einen Fortschritt oder könnte man eigentlich zum Schluss kommen, dass das jetzige System vielleicht in diesem Bereich ein nicht so schlechtes ist?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, es ist ja nicht das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz im Verfassungsrang, das alles garantiert, was es an Standards gibt, sondern es ist eine einfach gesetzliche Ist-Stand-Sicherung - wenn man das jetzt so despektierlich sagen darf -, die in den letzten Jahren auf Basis des in der Verfassung derzeit festgeschriebenen Art. 12 Abs. 1 erreicht wurde, der eben diese Aufteilungen vorsieht. Innerhalb dieser Aufteilungen Bund - Grundsatzgesetzgebung, Länder - Ausführungsgesetze und Umsetzung hat der Bundesgesetzgeber, eben das Parlament, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen.

 

Und wir haben in der gesamten Diskussion gesagt, selbstverständlich sind die Länder da bereit, mit dem Bund gemeinsam darüber nachzudenken, wie und wo man Kompetenzentflechtung machen kann. Was uns aber wichtig ist - und da waren wir in Wirklichkeit kompromisslos von Anfang an -, war, dass genau diese Standards erhalten werden. Wenn diese Standards erhalten werden - und deswegen haben das auch Lhptm Ludwig, Lhptm Niessl und viele andere auch gesagt -, braucht es vorher die Erarbeitung einer allfälligen 15a-Vereinbarung, dann ist eine solche Kompetenzverschiebung denkbar. Wenn nicht, dann haben Sie recht, dann wäre das keine Verbesserung, aber deshalb geht es ja

 

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