«  1  »

 

Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 34

 

bot?) Mariahilfer Straße, ich komm noch dazu, überhaupt kein Problem, Herr Stadtrat! Mariahilfer Straße, da hat man die Geschäftsleute in dem Bereich derer, die abstimmen durften, nicht dazugenommen, weil da war man sich nicht sicher, ob die dem Projekt mehrheitlich positiv gegenüberstehen. Man hat die EU-Bürger dazugenommen, weil bei denen hatte man ein gutes Gefühl. Man hatte ein Ja zur Fußgängerzone. Das hat man gerne umgesetzt. Man hatte ein Ja zu Querungen. Das wollte man nicht, das hat man nicht umgesetzt.

 

Mitgliederbefragung Heumarkt. All diese Dinge zeigen, wir sind nicht bereit, Verantwortung an die Bürger abzugeben, sondern wir wollen direkte Demokratie gewinnen. Das ist das Problem, meine Damen und Herren! Die Bevölkerung ist reif für direkte Demokratie, und es wäre im höchsten Maße wichtig, um gegen die Politikverdrossenheit anzukämpfen. Wir, und ich meine jetzt alle Hundert hier in diesem Saal sind manchmal offensichtlich noch nicht reif … (Abg. Mag. Josef Taucher: Rauchverbot! Rauchverbot! - Aufregung bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte ...

 

Abg. Mag. Manfred Juraczka (fortsetzend): Und ich komme jetzt zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin. Wir haben eine Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnungsreform hier in diesem Haus. Dort schaffen wir es parteiübergreifend, gut zu verhandeln. Warum schaffen wir keine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der direkten Demokratie? Ihre beiden Fraktionen haben es versprochen! Umgesetzt ist es bis heute nicht! Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. - Weitere Aufregung bei Abg. Mag. Josef Taucher. - Aufregung bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Dr. Kickert. Ich gebe noch einmal zu bedenken, die Redezeit ist fünf Minuten.

 

10.44.41

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Danke für die Ermahnung an mich, wo ich noch nicht einmal angefangen habe. Ich werde diese fünf Minuten einhalten, selbstverständlich. Und ich werde mich auf die Punkte meiner Vorredner beziehen, die auf der Ebene der Prinzipien und auf der Ebene des Themas und der Umsetzung waren und weniger auf der Ebene der Polemik. Weil das, was der Kollege Juraczka gesagt hat, nämlich dass vieles von dem dann nicht umgesetzt wird, weil man eine politische oder persönliche Position zu verteidigen hat, tatsächlich ein Hindernis ist. Also fange ich bei den Prinzipien an, die, glaube ich, jeglicher Diskussion, aber auch der Frage der direkten Demokratie zugrunde liegen müssten, nämlich den Dialog mit den beteiligten Personen, mit der Bevölkerung, mit wem auch immer ernsthaft führen zu wollen, ist ein grundlegendes Prinzip. Und natürlich auch die Kultur des Miteinanders. Wenn man diese beiden Prinzipien so weiterverfolgt und ernst nimmt, müsste einem daran gelegen sein, sich gar nicht erst auf eine Position so weit einzubetonieren, dass man aus der nicht mehr herauskommt. Deswegen, und das ist im Gegensatz zu dem, was der Kollege von den NEOS sagt, bin ich aus genau diesem Grund des Dialogs gegen einen Automatismus von Volksbegehren zur Volksabstimmung. Das, was ich auf jeden Fall bevorzugen würde, wären zwischen den jeweiligen Stufen die Möglichkeiten der Diskussion und des Dialoges. Sowohl in der Enquetekommission des Parlamentes zur Verbesserung der Demokratie 2014/2015 als auch in vielen, vielen anderen Zusammenhängen wird ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell propagiert, in dem eine Initiative aus der Bevölkerung an das parlamentarische Gesetzgebungsorgan gestellt werden kann. Dieses Organ diskutiert darüber und findet im besten Fall sogar eine Lösung. Falls diese Lösung über das parlamentarische Organ nicht gefunden wird, sagen wir, Landtag oder Gemeinderat, vielleicht sogar Bezirksvertretung, dann könnten die Initiatoren mit einer nächsthöheren Hürde ein Begehren einleiten. Und nach erfolgreichem Abschluss des Begehrens gibt es wieder eine Diskussionsebene mit dem parlamentarischen Organ. Dieses dreistufige Modell wurde zum Beispiel lang in Salzburg diskutiert, zu einer Gesetzesvorlage gebracht und dann letzten Endes nicht umgesetzt, weil es offensichtlich, so sagen es VerfassungsrechtlerInnen, nicht möglich ist, diese Form einer Volksgesetzgebung mit Volksbegehren oder Volksabstimmung umzusetzen, weil dazu die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.

 

Jetzt sind wir in der Situation, wo sich blöderweise die Katze in den Schwanz beißt. Daher eher mein Appell: Immer dann, wenn es nicht darum geht, Schuldzuweisungen zu machen und zu sagen, wir können das nicht machen, weil die eine Ebene das macht und die andere Ebene sagt, aber ihr macht‘s es auch nicht, wenn wir von den Schuldzuweisungen wegkommen wollen und sagen, dass es unser gemeinsames Ziel ist, mehr Mitbestimmung den MitbürgerInnen zu ermöglichen, dann sollten wir an Lösungsmöglichkeiten arbeiten. Und das werden wir tun. Danke vielmals!

 

Vier Minuten, Frau Präsidentin, vier Minuten! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Frau Abgeordnete, es war keine Mahnung an Sie persönlich. Ich habe nur nach dem Erstredner zwar fünf Minuten eingestellt, aber nicht laut daran erinnert.

 

Der nächste Redner, der zum Wort gemeldet ist, ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Ich bitte darum.

 

10.49.03

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Frau Präsidentin! Hoher Landtag!

 

Ja danke, Frau Kollegin Kickert, für Ihre angenehmen Worte, die durchdacht waren und ein bisschen auch das Problem der direkten Demokratie aufzeigen. Ich möchte aber zuallererst, nachdem ich nur fünf Minuten habe und wir müssen die einhalten, auf das eingehen, was der Herr Kollege von den NEOS gesagt hat, und es sich natürlich nicht nehmen hat lassen, vier Minuten einmal über ein Thema zu sprechen, was hier eigentlich gar nicht Platz haben sollte, aber es sei verziehen. Diese 880.000 Unterschriften sind natürlich viel, und Volksbegehren sind immer ernst zu nehmen. Es gibt ja auch eine gesetzliche Grundlage, was dann mit diesen Volksbe

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular