«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 52

 

greifende Gespräche hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnungen, und dabei drängen wir als Freiheitliche sehr wohl darauf, dass eine diesbezügliche Öffnung erfolgt. Wir wollen das! Wir fürchten uns nicht! Wir haben auch keine Angst, dass wir heute zu spät zu irgendeinem Ball kommen. Wir sind Abgeordnete, also haben wir hier zu sein und unsere Arbeit zu erledigen, überhaupt keine Frage! Was uns jedoch stört - das möchte ich hier ausdrücklich festhalten -, ist die unterschiedliche Vorgangsweise, die hier eigentlich nicht angebracht ist. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zur Geschäftsordnung gelangt nun Herr Abg. Oxonitsch zu Wort. - Bitte sehr.

 

12.50.39

Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Nur damit hier keine unmittelbaren Legenden entstehen: Es gibt tatsächlich im Bereich der Dringlichen Anfragen das auch auf Wunsch der FPÖ erstellte Rechtsgutachten seitens der entsprechenden Abteilung des Hauses. Dieses zielt gerade darauf ab, dass durchaus unterschiedliche Varianten im Bereich des Interpellationsrechtes und auch der Dringlichen Anträge möglich sind.

 

Wenn man sich anschaut, wie oft das in der Praxis tatsächlich vorkommt, dann soll man nicht so tun, als ob tagtäglich irgendetwas nicht zugelassen werden würde. Es ist mir auch deshalb wichtig, darauf hinzuweisen, weil dann vielfach und in der Regel - wir hatten gerade erst vor wenigen Stunden einen derartigen Fall - die betreffende Fraktion darauf hingewiesen und gesagt wird: Das ist so nicht zulässig! Überlegt euch die Formulierung! - Und dann wird vielfach schlicht und ergreifend umformuliert beziehungsweise rechtlich korrekt formuliert. So geht gerade Präsident Kopietz immer wieder vor, aber das ist auch beim Gemeinderatsvorsitz durchaus üblich.

 

Ich denke also, man hätte durchaus auch den Weg wählen können - ungeachtet der Tatsache, ob die Entscheidung nicht dieselbe gewesen wäre -, wenn es hier Bedenken gibt, darauf hinzuweisen, dass man in Frage stellt, ob das rechtlich korrekt ist. Dann kann man sich das vorher anschauen, und im gegebenen Fall, wenn es darum geht, dass es sich, worauf Sie richtigerweise hinweisen, quasi um den letzten Punkt handelt, hätten wir diesen als ersten genommen und den Begriff „Mindestsicherung“ noch eingebaut. Dann hätte es, wie ich jetzt einmal sehr salopp sage, nichts gegeben. Es wäre also relativ einfach gewesen, wenn man diesbezüglich Bedenken hat, zum Hörer zu greifen, so wie es sonst auch geschieht und wie es in der Regel auch die Vorsitzenden handhaben, gerade auch bei Ihrer Fraktion, aber auch bei allen anderen Fraktionen.

 

Daher schlicht und ergreifend mein Ersuchen: Suchen Sie, wenn Sie Bedenken haben, nächstes Mal einfach rechtzeitig das Gespräch und agieren Sie nicht erst nach Ablaufen der Frist! Punkt.

 

Grundsätzlich muss man sagen - und das ist mir wesentlich -: Es ist klar festzuhalten: Dieser Dringliche Antrag ist zulässig. Das besagt auch das uns dargelegte Rechtsgutachten seitens der MDR, und daher ist auch die Entscheidung des Präsidenten richtig. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Nachdem mir keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung vorliegt, kommen wir weiter zum Dringlichen Antrag.

 

12.53.00Auf die Verlesung wurde verzichtet.

 

Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Frau Abg. Hebein das Wort. - Bitte sehr.

 

12.53.20

Abg. Birgit Hebein (GRÜNE)|: Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen!

 

Ich werde den Dringlichen Antrag begründen und unter anderem auch sehr deutlich machen, dass das Ganze nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Menschen hat, die von der Abschaffung der Notstandshilfe betroffen wären, sondern natürlich auch auf die Verwaltung in Wien, vor allem auf die Finanzverwaltung und auf die Verwaltung der Mindestsicherung. - Insofern untermauert das rechtliche Gutachten eindeutig die Dringlichkeit.

 

Aber nun zur Sache: Die Pläne der Bundesregierung, die Notstandshilfe abzuschaffen, zählen unserer Meinung nach zu den brutalsten Kürzungsvorschlägen in der Sozialpolitik der letzten Jahre.

 

Warum? - Die Regierung plant die Abschaffung der Notstandshilfe. Derzeit erhält jemand, der das Pech hat, arbeitslos zu werden, eine Zeit lang Arbeitslosengeld. Das ist eine Versicherungsleistung, 55 Prozent Nettoersatzrate. - Ich sage das deswegen so ausführlich, weil unzählige Menschen verunsichert waren und sehr, sehr viele Menschen in den letzten Wochen angerufen und E-Mails geschrieben haben, wie denn jetzt ihre Zukunft weitergeht. Daher ist es wichtig, hier genau zu untermauern, welche Auswirkungen das hat.

 

Bisher ist es, wie gesagt, so, dass jemand, der das Pech hat, arbeitslos zu werden, eine Zeit lang Arbeitslosengeld bekommt. Wenn jemand arbeitssuchend ist - und das sind die Menschen! - und das Pech hat, innerhalb eines Jahres keine Arbeit zu finden, dann erhält diese Person Notstandshilfe. Das ist auch eine Versicherungsleistung.

 

Mit der Abschaffung der Notstandshilfe passiert jetzt Folgendes: Wenn Menschen das Pech haben, die Arbeit zu verlieren, dann bekommen sie eine gewisse Zeit Arbeitslosengeld und dann nur mehr Mindestsicherung. Das bedeutet konkret, dass die Menschen ihr gesamtes Vermögen hergeben müssen, bevor sie die Mindestsicherung in Anspruch nehmen dürfen, und zwar bis 4.315 EUR pro Familie. Das ist der Betrag für 2018, und ich sage immer, dass das die Begräbniskosten sind, die sich vor allem alte Menschen auf die Seite legen.

 

Das heißt, die Menschen müssen ihr gesamtes Vermögen hergeben, die Sparbücher und das Geld, das sie eventuell für die Ausbildung der Kinder zur Seite gelegt haben, und ihr Auto, das sie für den Alltag brauchen, denn in Wien sei kaum damit zu argumentieren, dass man in Anbetracht der öffentlichen Verkehrsmittel ein Auto braucht.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular