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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 49

 

Problem ist und es sich nicht um ein Problem in Spitzenzeiten handelt, und dieser Ansicht ist auch die Volksanwaltschaft.

 

Ich möchte nur noch einmal in Erinnerung rufen: Der KAV hat im Jahr 2006 bereits versprochen, dass es im Jahr 2009 keine Gangbetten mehr geben wird. Wir haben jetzt das Jahr 2017! Das nur zu ihrer Erinnerung.

 

Wir begrüßen, dass die Volksanwaltschaft diese Entwicklung der Gangbettenproblematik weiter beobachten wird. Ziel muss es natürlich sein, dass Gangbetten zur Gänze vermieden werden müssen, und diesbezüglich haben Sie die volle Unterstützung der ÖVP.

 

Die zweite Thematik, auf die ich eingehen möchte, betrifft die strukturellen Defizite in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. 78 Kinder unter 18 mussten in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden, und es gibt zwei Gründe, warum mich das nicht wundert: Erstens gibt es in Wien bloß 56 Betten und 20 tagesklinische Plätze für die Jugendlichen. Zweitens geht es dabei um ein Einstellungsproblem. StRin Wehsely - und ich hoffe zutiefst, dass StRin Frauenberger diese Meinung ihrer Vorgängerin nicht teilt - hat nämlich wirklich behauptet, ich zitiere: „Jugendliche der Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren werden bewusst als Heranwachsende behandelt und daher an Stationen für Erwachsene untergebracht.“ - Lassen Sie das jetzt einmal wirken, und denken Sie einmal darüber nach, ob das wirklich Sinn macht! Ich sage Ihnen: Es wundert mich nicht, dass es diese Problematik in Wien gibt! Wenn das die Einstellung von Rot-Grün ist, so mit unseren Jugendlichen umzugehen, dann ist das wirklich unter jeder Würde. (Beifall bei der ÖVP.)

 

StR Czernohorszky hat heute in der Fragebeantwortung einen sehr klugen Satz gesagt. Er hat nämlich gesagt: „Man muss den Experten zuhören und die Meinung der Experten gelten lassen.“ - Das möchte ich gerne aufgreifen, denn auch Prof. Max Friedrich, ein Experte in der Jugendpsychiatrie, hat zu dem Thema „Unterbringung von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie“ gesprochen, und ich zitiere auch ihn: „Das ist also für Kinder mit einem Schock und auch mit einer - ich würde sage - anhaltenden psychischen Belastung im Sinne einer posttraumatischen Erlebnis- und Belastungsreaktion verbunden.“ - Das heißt, er ist vehement dagegen, dass das geschieht. Lassen Sie daher bitte die Experten zu Wort kommen, so wie das auch StR Czernohorszky heute angesprochen hat, vermeiden Sie tunlichst ein solches Vorgehen und achten Sie darauf, dass dieses Problem so schnell als möglich behoben wird! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Dritter Punkt, den wir auch immer wieder ansprechen: Die Stadt Wien hat die Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer in den Heimen eingestellt. Die Volksanwaltschaft kritisiert diesen Zahlungsstopp. Auch wir haben diesen kritisiert und haben auch Anträge eingebracht, denn es ist nicht verständlich, warum diese Zahlungen per 31. März 2016 eingestellt wurden!

 

Diese Heim- und Pflegekinder wurden in der Vergangenheit in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt betreut, und es wurde ihnen sowohl von verantwortlichen Erzieherinnen und Erziehern als auch von Hilfskräften psychische und physische Gewalt zugefügt. Sie erlebten sexuelle Erniedrigungen und andere Formen von Zwang. Daher ist nicht zu verstehen, warum diese Art der Wiedergutmachung nicht weitergeführt wird. Auch für mich ist nicht verständlich, warum die Stadt Wien da einen Schlussstrich ziehen möchte, vielleicht deswegen, dass man nicht mehr darüber redet. Ich weiß es nicht!

 

Ich sage Ihnen nur: Die Betroffenen können auch keinen Schlussstrich ziehen, und wir sollten zumindest diese Hochachtung und Wertschätzung haben, dass man diese Zahlungen weiterführt. - Auch diesbezüglich bringe ich einen Antrag ein, nämlich:

 

„Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, auch weiterhin eine Antragstellung auf finanzielle Hilfestellung von Missbrauchsopfern zu ermöglichen. Der Stopp für Entschädigungszahlungen wird ab sofort für beendet erklärt. Der Wiener Bürgermeister wird aufgefordert, ehestmöglich die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.“

 

Zum letzten Punkt: Kollegin Emmerling hat schon darüber gesprochen, aber ich möchte noch einmal darauf eingehen, weil das wirklich ein sehr aktuelles Thema und auch ein Thema ist, betreffend welches sich viele Eltern an mich wenden. Es ist dies der Fall der Familie mit den zwei Kindern, die in Admont untergebracht wurden, obwohl die Familie in Wien lebt, obwohl das Krisenzentrum darum gebeten hat, dass die Eltern immer am Alltagsleben der Kinder teilnehmen können, obwohl auch das Gericht gesagt hat, dass alle Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, dass die Eltern mit den Kindern sozusagen in den Alltag eingebunden werden. Außerdem gibt es auch einen großen Bruder, der in Wien untergebracht ist, und somit verlieren nicht nur die Eltern sozusagen ihre Kinder und die Kinder ihre Eltern, sondern auch der Bruder verliert seine Geschwister und umgekehrt. Das kann nicht sein!

 

Dieses Thema beschäftigt uns, das ist nämlich kein Einzelfall. Gerne stellen wir Ihnen unsere Informationen zur Verfügung. Das ist einfach wirklich ein Thema, das viele Eltern betrifft. Ich spreche jetzt wirklich bewusst von Kindern, in deren Familien es strukturelle Schwierigkeiten gibt, weswegen die Kinder aus dem Familienverbund herausgenommen werden. Daher ist es wichtig, dass man diesbezüglich wirklich ein wenig umdenkt. Es muss doch Ziel sein, dass es, obwohl es ein strukturelles Problem in der Familie gibt, trotzdem möglich ist, dass die Kinder die Bindung zu den Eltern nicht verlieren und dass die Eltern die Bindung zu den Kindern nicht verlieren. Es kommt vermehrt dazu, dass die Kinder weit weg vom Elternhaus in einem anderen Bundesland untergebracht werden. Das kann aber nicht das Ziel sein!

 

Dazu möchte ich Ihnen schon sagen, dass mich die Stellungnahme, genauso wie Frau Emmerling, besonders schockiert hat. Das kann doch nicht sein! Diese Stellungnahme ist nämlich - entschuldigen Sie, dass ich es so ausdrücke - rotzfrech. Darin geht es nicht um die Familie, darin geht es nicht um die Eltern. Darin steht, dass sich die Kinder super eingelebt haben und die Eltern eh den Fahrtkostenersatz bekommen.

 

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