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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 49

 

Es gibt, und das wurde im Ausschuss schon mehrfach diskutiert, natürlich auch eine sehr lange Einschulungszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Noch einmal spule ich zurück. Es sind sehr viele Neue dazugekommen, weil die Gesetzesmaterie sehr komplex ist. Und das parallel zu einer massiven Steigerung der Antragszahlen, allein zwischen 2013 und 2014 zum Beispiel um 34 Prozent.

 

Natürlich sind auch Maßnahmen gesetzt worden, die sich auf beide Fachbereiche auswirken, zum Beispiel ein konkretes Gesundheitsmanagementkonzept. Wir können stolz darauf sein, dass die MA 35 im Vergleich zum gesamten Magistrat deutlich weniger Krankenstandstage hat, dass diese Krankenstandsquote auf vier Tage pro Person weiter verringert wurde.

 

Auch weitere Themen wie Fortbildungsmaßnahmen, ein verbessertes Controlling, regelmäßige Treffen mit den NGOs, und so weiter haben zur positiven Entwicklung beigetragen.

 

Was ich mit der langen Ausführung sagen will, sind in erster Linie drei Dinge: Die Herausforderungen sind riesengroß. Die Herausforderungen bleiben leider riesengroß. Es ist auch weiterhin so, dass große Anstrengungen getan werden müssen. Aber diesen Herausforderungen ist in den letzten Jahren wirklich beispielhaft begegnet worden. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um dem Team der MA 35, allen voran Werner Sedlak und Michaela Bankel, die dort hinten sitzen, ein großes Dankeschön zu sagen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von StR Mag. Gernot Blümel, MBA.)

 

Es ist jeder Job, den man in der Stadt macht, ein wichtiger und ein schwieriger. Manche sind besonders schwierig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 35 gehören ganz sicher zu dieser Kategorie.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.58.45

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, auch von meiner Seite!

 

Ohne Frage gibt es einige Verbesserungen im Bereich des Einwanderungsgebietes. Dafür auch Danke für die Fortschritte.

 

Im Bereich der Staatsbürgerschaft der MA 35 ist die Entwicklung leider nicht so erfreulich. Da sind die begründeten Beschwerden sogar von 54 auf 82 gestiegen. Diesen Bereich haben Sie jetzt komplett ausgespart. Dieser Bereich wird auch zusätzlich durch die Überprüfung der Doppelstaatsbürgerschaften - Schrägstrich: türkischer Staatsangehöriger - belastet. Inwiefern schätzen Sie in dem Bereich die Situation ein? Ab wann wird man auch hier die Rückstände zurückbilden können?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herr Abgeordneter!

 

Auf Grund unser aller wertvoller Zeit möchte ich einfach noch einmal einladen, es nachzulesen oder ich kann es dann auch noch im Zwiegespräch machen. Ich habe eigentlich relativ lange auch über die Maßnahmen im Fachbereich Staatsbürgerschaft gesprochen, von den Prozessen, die dort optimiert wurden, bis hin zur Umsetzung der Stadtrechnungshofberichte, natürlich auch mit den Ergebnissen, die man ungefähr seit Herbst 2016 erkennen kann.

 

Seit Herbst 2016 bauen wir hier den Rückstand stark ab, und man sieht auch einen klaren Erfolg der Maßnahmen. Aber zugleich habe ich eben auch erzählt, dass es dort ungleich komplexer ist - wie Sie ja auch gesagt haben -, was die Einschulungen betrifft, was die Gesetzesmaterie betrifft. Auch, was die Verfahrensdauer betrifft: Die Verfahrensbestimmungen sind wirklich sehr komplex. Es gilt zahlreiche Unterlagen vorzulegen, teilweise auch komplizierte Berechnungen, wofür wiederum teilweise andere, externe Behörden gefragt werden müssen. Da kann man dann wieder, was die Beantwortungsdauer betrifft, nicht Einfluss darauf nehmen.

 

Insgesamt ist die MA 35 auch auf die Mitwirkung der Kundinnen und Kunden angewiesen. Dieser Gesamtkomplex ist beim Bereich Staatsbürgerschaft insgesamt, sagen wir einmal, ein besonders schwieriger und herausfordernder, daher auch die Tatsache, dass es länger dauert. Aber wir haben hier große, große Erfolge.

 

Zur konkreten Frage bezüglich der Doppelstaatsbürgerschaften nun vielleicht noch einmal ein Überblick, worum es hier eigentlich geht: Im Mai 2017 sind - wir alle wissen es - drei Listen an die MA 35 ergangen, aus unterschiedlichen Quellen. Insgesamt sind 100.000 Datensätze auf diesen Listen, vom LVT, von der FPÖ, beziehungsweise dann in weiterer Folge vom Landesverfassungsschutz und von einer anonymen Quelle.

 

Diese Listen wurden danach von der MA 35 sowie in ganz Österreich von den Behörden mit dem zentralen Melderegister sowie dem zentralen Staatsbürgerschaftsregister abgeglichen. Dann bleiben 18.500 Personen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auf den Listen aufscheinen. So weit, so gut.

 

Diese 18.500 müssen, um festzustellen, ob es sich um potenzielle Verdachtsfälle, um unerlaubte oder eben erlaubte Doppelstaatsbürgerschaften handelt, händisch Fall für Fall geprüft werden. Also jeder einzelne Akt muss in die Hand genommen und individuell geprüft werden, und es braucht für diese Prüfung ein breites Wissen der Rechtsvorschriften.

 

Bei Verdacht - also noch einmal, jetzt hören wir es gleich ganz fertig -, bei Verdacht auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft kommt dann das Feststellungsverfahren. Dieses Feststellungsverfahren ist wiederum ein klassisches Ermittlungsverfahren. Das bedeutet, es braucht Zeit, denn da werden die Betroffenen vorgeladen. Dann braucht es Zeit für das Vorbringen von Beweisen. Die Beweise müssen gewürdigt werden, eine Recherche bei anderen Behörden muss durchgeführt werden, und natürlich muss vom Ergebnis der Beweisaufnahme verständigt werden.

 

Das Thema ist für uns aber an sich nichts Neues, weil die MA 35 bis jetzt im Schnitt 700 Feststellungsverfahren im Jahr hatte. Die Herausforderung ist die Anzahl, und das ist der Grund, warum auf Grund des Mehraufwandes das Personal der MA 35 weiter aufgestockt wurde, um 25 Personen, die eben in der Schwerpunkt

 

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