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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 67

 

den Tag legt. Daher denke ich mir, dem steht eigentlich nichts im Wege, dass dieses Verhältnis zum eigenen Verwaltungsgericht jetzt vielleicht ein solches werden sollte wie in allen anderen acht Bundesländern auch, selbstverständlich ein ausgezeichnetes, ein erfreuliches, ein Verhältnis der vollen Unterstützung.

 

Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits! Ich bedanke mich für Ihre Arbeit. Ich bedanke mich für die Arbeit des gesamten Gerichtes, der Mitarbeiter, des richterlichen Personals, des Verwaltungspersonals. Ich glaube, dass hier eine hervorragende Arbeit im Sinne des Rechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit und des Rechtsstaates getan wird. Eine Arbeit, die unermesslich wichtig ist, und dafür dürfen wir Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Barbara Novak, BA.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Ich trage noch nach, dass Herr Abg. Stumpf bis 12 Uhr entschuldigt ist.

 

Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Bitte.

 

11.35.11

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Herr Präsident Kolonovits, herzlichen Dank zuerst einmal für den Bericht, für den umfangreichen Bericht, zu dem meine zwei Vorredner jetzt zumindest vom Datenmaterial her einiges gesagt haben.

 

Wie wichtig unabhängige Gerichte sind, sieht man im aktuellen Fall, weil das vorhin zwischendurch kurz angemerkt wurde, auch wenn das keine Wiener Entscheidung ist. Aber wie wichtig das Verwaltungsgericht in dem Fall auf Bundesebene ist, sieht man auch rund um die 3. Piste. Man darf anderer Meinung wie Gerichte sein. Das ist logisch in der politischen Auseinandersetzung. Die Art und Weise, wie die Richter, die die Entscheidung betreffend die 3. Piste gefällt haben, die heute aufgehoben wurde, weil Umweltschutz kein Staatsziel ist, wie ich jetzt in der kurzen Zusammenfassung als Erstes jetzt einmal gelesen habe. Die Art und Weise, wie diese Richter öffentlich diffamiert wurden und persönlich unter Druck gesetzt wurden, das kann niemand wollen, auch diejenigen nicht, die mit der Entscheidung nicht einverstanden waren oder die sich etwas anderes gewünscht haben, weil man muss ja nicht jedes Mal einverstanden sein. Dann würde es ja keine Berufungen geben. Wir werden uns jedenfalls immer, wenn es persönliche Angriffe auf Richter und Richterinnen gibt, sicher vor sie stellen. Das ist kein Umgang in einem Rechtsstaat. Man kann die andere Meinung auch anders ausdrücken als mit irgendwelchen Verschwörungstheorien, die da aufgetaucht sind. Heute sind wahrscheinlich manche Leute sehr zufrieden mit dem neuen Urteil. Ich nicht. Ja, so läuft es halt mit den Gerichtsurteilen. Aber der Umgang mit Menschen, die Recht sprechen, sollte ein anderer sein, als er im aktuellen Fall war. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Die Aufhebung von Entscheidungen ist ja quasi gängige Praxis. Wir haben beim Verfassungsgerichtshof 6 Prozent der Beschwerden laufen, die aufgehoben wurden oder werden, beim Verwaltungsgerichtshof eine Spur höher, 16 Prozent. Die Gründe, warum das ist, sind es natürlich wert, sie wurden auch vorhin kurz angesprochen, genau betrachtet zu werden. Wir haben in Ihrem Bericht in der ersten Instanz beim Verwaltungsstrafverfahren, dass bei 62 Prozent der eingebrachten Beschwerden in der ersten Instanz Aufhebungen zumindest teilweise stattgefunden haben. Dafür gibt es viele Gründe, dass unerledigte Akten steigen, die erledigten Akten dementsprechend sinken. Das hat unter anderem mit der Konstruktion zu tun, dass eben die RechtspflegerInnen nicht mehr tun dürfen, was sie vorher tun konnten. Damit ist das Personal, das für die Bearbeitung all dieser Akte zuständig ist, gesunken. Und ich weiß nicht, ob da hier herinnen jemand ist, wahrscheinlich haben ein paar die Qualifikation, sich zu bewerben, vielleicht schaut jemand zu, es laufen bis 6. August, glaube ich, die Bewerbungen für Landesverwaltungsrichter und -richterinnen. Falls irgendjemand sich bewerben möchte, bis Anfang August ist das noch möglich. Da kann man ja zu einer weiteren Verbesserung der Situation beitragen. Akten zu bearbeiten gibt es auf jeden Fall für die neuen Kollegen und Kolleginnen genug.

 

Andere Punkte. Der elektronische Akt ELAK macht auch noch Probleme. Da ist es vielleicht möglich, gemeinsam mit der Stadt Wien Möglichkeiten zu finden, wie man das besser lösen kann. Die anderen Anregungen gehen halt schnell einmal in budgetäre Möglichkeiten. Ja sicher, mit sehr viel mehr Personal lässt sich mehr arbeiten. Das Erste ist einmal, dass man versucht, das Budget nicht zu kürzen: Die Schaffung von dauerhaften Stellen für juristische MitarbeiterInnen, ein Aufbauen auf den guten Erfahrungen mit den VerwaltungspraktikantInnen, da muss man, immer wichtig, dazu sagen, bei fairer Bezahlung, weil die Bezahlung dort natürlich auch auseinanderklafft. Ein weiteres Sparprogramm, das haben meine zwei Vorredner gesagt, das sage ich auch, und das werden wahrscheinlich alle Nachredner und Nachrednerinnen auch sagen, darf es nicht geben, weil die Arbeit so wichtig ist. Und jetzt komme ich nicht zur 3. Piste, was ich persönlich sehr schätze.

 

Rund um das Glücksspiel ist sehr viel Arbeit. Es sind sehr viele Akten, weil die Menschen, die mit illegalem Glücksspiel Geld verdienen wollen, sagen wir einmal, ruppig vorgehen und sehr viel Arbeit machen. Nachdem das illegale und das legale Glücksspiel für viel Elend und Kriminalität verantwortlich sind, ist denen das Handwerk zu legen, und dafür ist die Arbeit von Ihnen sehr zu schätzen. Ich danke Ihnen für den Bericht. Ich danke Ihnen für die Arbeit und hoffe, dass Ihnen die Arbeit in Zukunft nicht schwerer fällt, sondern leichter. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik. Bitte.

 

11.40.21

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien! Meine Damen und Herren!

 

Wir verhandeln den Tätigkeitsbericht des Wiener Verwaltungsgerichtes, und man kann in Wirklichkeit an die Diskussion des letzten Jahres anschließen. Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes schließt in Wirklichkeit auch an den Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2015

 

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