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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 67

 

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Frau Landesrätin!

 

Sie haben den Rechnungshof angeführt. Es war ja eine Überprüfung des Rechnungshofes, wo chaotische Zustände festgestellt wurden. Ich denke nur an die mangelhafte Überprüfung von Daten, keine Grundbuchsabfrage, Probleme bei der Abwicklung von Rückforderungen von bezahlter BMS, verschwundene Akten, und so weiter. Jetzt frage ich Sie, Frau Landesrätin: Welche Maßnahmen wurden bei der MA 40 gesetzt, damit sozusagen in Zukunft alles professionell abläuft? Können Sie da schon Ergebnisse präsentieren?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Im Prinzip habe ich im Ansatz die Frage schon vorher beantwortet, ohne dass ich gewusst habe, dass Sie das noch fragen werden. Noch einmal: Wir haben den Bericht des Rechnungshofes hergenommen, haben uns an diesen Ausführungen, an diesen Empfehlungen insofern abgearbeitet, dass wir Arbeitspakete formuliert haben und nicht im klassischen Sinn in einer Abteilung diese Arbeitspakete angefangen abzuarbeiten, 40 an der Zahl, sondern haben eine eigene Taskforce installiert. In dieser Taskforce sitzen wirklich hochkarätige Beamtinnen und Beamte dieser Stadt, die die MA 40 dabei unterstützen, eine gute Administration und eine gute Organisation aufzubauen, auch eine entsprechendes neues IKT-System einzuführen, das die Abwicklung auch erleichtert.

 

Wir haben ein Arbeitspaket, das sich mit den Kontrollen beschäftigt. Da gibt es von der internen Revision wirklich eine ganz starke Unterstützung. Wir haben von unserer CEO für den ganzen IKT-Bereich gute Unterstützung bekommen. Wir sind sehr stark in Verbindung mit dem Finanzdirektor, um uns auch anzuschauen, wie wir die Gebarung noch besser machen können. Es wird immer sozusagen Unwägbarkeiten geben oder Momente geben, wo eine seriöse Einschätzung nicht wirklich möglich ist. Was wir aber auf jeden Fall brauchen, sind gute transparente Zahlen, mit denen wir gut arbeiten können.

 

An dem allen arbeitet diese Taskforce. Mein großes Ziel ist es, dass es eben mit Ende dieses Jahres abgeschlossen ist, mit der Einführung der neuen Wiener Mindestsicherung, die Arbeit dort gut funktioniert, und wir jeder weiteren Überprüfung auch standhalten können.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Anfrage ist damit beendet.

 

9.55.12†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 02159-2017/0001 - KSP/LM), die von Herrn Abg. Dr. Aigner an den Herrn Amtsf. StR Czernohorszky gerichtet wurde. [Das Vordringen des radikalen Islam in Österreich wirkt sich immer stärker auch in den Wiener Kindergärten und Pflichtschulen aus. Mädchen, die im Kindergarten bzw. in der Volksschule Kopftuch tragen (müssen), gehören ebenso zu diesen bedenklichen Erscheinungsformen von religiösem Fundamentalismus wie das neuerdings von Lehrkräften berichtete Phänomen, dass bereits Pflichtschüler die Fastengebote des Ramadan (keine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang) beachten und damit einer großen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden. Die negativen Auswirkungen auf den Schulerfolg liegen ebenfalls auf der Hand. Welche Maßnahmen ergreifen die Behörden der Jugendwohlfahrt, wenn sie von einer derart eklatanten Gefährdung des Kindeswohles Kenntnis erlangen?]

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich darf vielleicht zuerst die Anfrage mit einem rechtlichen Überblick über die Situation beginnen. Es ist ja bekannt, dass das Tragen von Kopftüchern durch erwachsene muslimische Frauen als religiös begründete Bekleidungsvorschrift unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 des Staatsgrundgesetzes 1867 beziehungsweise des Art. 9 der EMRK fällt, auch das Fasten im Ramadan ist ebenfalls durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das Recht auf Religionsfreiheit und somit auch das Einhalten bestimmter religiöser Bekleidungsvorschriften oder das Fasten nach bestimmten religiösen Geboten kann mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit, das ist die Vollendung des 14. Lebensjahres, frei und selbstbestimmt ausgeübt werden, sofern es - das ist auch zentral in diesem Zusammenhang - anderen Gesetzen nicht zuwiderläuft. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres können die Eltern das Recht auf religiöse Kindererziehung in Anspruch nehmen. Das ist im Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung, BGBl. 155/1985, geregelt. Wobei - und das ist auch zentral - sie dabei das Wohl und die Interessen des Kindes stets im Auge behalten müssen.

 

Der elterliche Zwang, dass sich das unmündige Kind bestimmten restriktiven Bekleidungsvorschriften unterwirft oder das Fasten strikt einhält, ist als Zwang dem Wohl und den Interessen des Kindes widersprechend. Wird das von einer Betreuungsperson wahrgenommen, also von einer Kindergärtnerin, einer Assistentin, einer Lehrerin, einem Lehrer, hat gemäß § 37 Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und gemäß § 8 Abs. 3 Wiener Kindergartengesetz und gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz und gemäß Erlass des Stadtschulrates für Wien zum Thema Kindeswohlgefährdung, Mitteilungspflichten, eine Gefährdungsmeldung an den Kinder- und Jugendhilfeträger zu erfolgen, der daraufhin eine Gefährdungsabklärung gemäß §§ 24 ff Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz einleitet.

 

Es ist ja jetzt die eigentliche Frage, was dann passiert: Im Rahmen dieser Gefährdungsabklärung wird die Erziehungsfähigkeit der Eltern, vor allem im Hinblick auf die Versorgung, Pflege und Förderung des Kindes sowie seine Bindung zu den Eltern und die der Familie zur Verfügung stehenden Unterstützungsnetze überprüft. Wird im Zuge der Abklärung festgestellt, dass ein Kind tatsächlich Gewalt, ob psychisch oder physisch, erfahren hat oder ihm Gefahr droht, so werden im Rechtsgrundsatz des gelindesten Mittels entsprechend passgenaue Hilfen oder Maßnahmen von der MA 11 erarbeitet, mit der Familie erarbeitet und bereitgestellt. Bei nicht ausreichender Veränderungsmotivation werden die Hilfen zur

 

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