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Landtag, 11. Sitzung vom 20.10.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 32

 

Er hat zurückgezogen. Ich nehme an, er wird noch reden, wie es halt so üblich ist, dass man sich streichen lässt und dann wieder meldet. Ja, soll so sein. Er hat sich ja auch noch von der MA 62-Chefin briefen lassen, wie ich gesehen habe. Ich bin neugierig, was da noch kommt. Wir werden dann vielleicht auch noch darauf replizieren, das Recht nehmen wir uns auch noch heraus. Es soll ja auch sein, dass ein Diskurs stattfindet. Was ist passiert? Das sollte man schon auch nicht ganz vergessen, und der Kollege Ulm hat das, glaube ich, ganz gut auch dargelegt, und das ist mir bei der Erstrednerin eigentlich sehr zu kurz gekommen. Warum haben wir solche Probleme? Die sind ja nicht vom Himmel gefallen und das muss man schon auch klar feststellen: Das ist deshalb, weil eben die Briefwahlkarten einen Umfang erreicht haben, wo am Anfang der Einführung dieser gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich nicht daran gedacht war, dass das so einen Umfang bekommt. Wir haben auch schon gehört, es gibt ja jetzt schon die gesetzlichen Grundlagen, dass das an und für sich eine Ausnahme sein soll, dass man eben Wahlkarten beantragen kann, wenn man eben am Wahltag verhindert ist. Wir wissen aber alle, und ich glaube, da brauchen wir uns nicht selber in den Sack lügen, dass es eben anders gehandhabt wird. Das kann man jetzt gut finden oder schlecht finden. Wir finden es ausgesprochen problematisch. Dass es problematisch ist, haben wir auch erkannt.

 

Die Auszählung in der Leopoldstadt bei der ersten Bezirksvertretungswahl, das war wirklich - wie soll ich sagen? Da konnten wir nicht anders und da konnte der Verfassungsgerichtshof auch nicht anders, als so zu entscheiden, wie er entschieden hat, wenn man da plötzlich Stimmen zuerst zu wenig hat und dann zu viel. Aber das hängt schon mit der Masse an Briefwahlkarten zusammen, wo die Behörden offensichtlich überfordert sind. Es gibt natürlich immer noch mannigfaltige Manipulationsmöglichkeiten, auch wenn da leichte Änderungen gemacht werden. Aber die gibt es immer noch, meine Damen und Herren! Und mit einem möchte ich auch aufräumen, weil da immer behauptet wird: Na dann weist es halt nach. Bitte, eines darf man da jetzt nicht vermischen: Eine wahlwerbende Partei kann niemals eine Staatsanwaltschaft sein und hat auch niemals die Methoden und die Instrumente einer Staatsanwaltschaft, hier eben nachzuforschen: Was gab es da für kriminelle Handlungen? Das dürfen und können wir nicht aus gutem Grund. Hier ist eine Gewaltenteilung, und das ist gut so. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber sehr wohl müssen wir aufzeigen, wenn solche Sachen möglich sind und Rechtswidrigkeiten passiert sind. Genau das ist ja auch die, bitte schön, nicht seit gestern geltende Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Das sei da auch einmal gesagt, weil da immer wieder behauptet wird, na, hättet‘s halt die Manipulation nachgewiesen. Wir sind nicht die Staatsanwaltschaft und wir wollen es auch nicht sein.

 

Bei der Leopoldstädter Wahl, der zweiten sozusagen, waren wir tatsächlich mit einer Situation befasst, die hoffentlich einmalig ist und die wirklich problematisch ist, weil sich da diese Wahlkarte aufgelöst hat und diese Wahlkarte von Anfang an kaputt war, um es einmal so salopp auszudrücken. Der Kollege Ulm hat auf den § 41 Abs.3 der Gemeinderatswahlordnung hingewiesen, wo eben normiert ist, und ich bin da sicher nicht der Verteidiger der Wiener Stadtverwaltung, das werden Sie schon mitbekommen haben, dass ich das eher nicht bin, aber in dem Fall soll man das einmal wirklich auch so sehen, wie es ist: Die Wahlkarten sind nicht unbrauchbar geworden. Die waren schon unbrauchbar. Die waren von Anfang an schadhaft. Die sind nicht unbrauchbar geworden. Das wären sie dann, und dieser Fall ist im Gesetz auch abgebildet, wenn nachträglich, warum auch immer, weil das halt zu Hause herumliegt und irgendwer das kaputt macht, nachträglich dann das passiert, was bei uns passiert ist, eben durch eigene Einwirkung. Das ist ja bei uns nicht der Fall gewesen. Hier kann man der Behörde sicher nicht vorwerfen, dass sie nicht versucht hätte, diese Problematik aufzufangen. Ich glaube, die MA 62 hat es sich da nicht einfach gemacht.

 

Aber auch in Diskussion mit der Bundeswahlbehörde hat sie versucht, es zu klären. Ich habe auch die Möglichkeit gehabt, das zu besprechen und ich glaube, hier wurde der richtige Weg gewählt. Das glaube ich und das gilt auch als durchaus anerkennende Worte, dass hier aus meiner Sicht korrekt gehandelt wurde. Dass es trotzdem Problematiken und Rechtswidrigkeiten gegeben hat, das mag sein. Dass da einige Wähler, und ich weiß jetzt nicht, wie viele genau, aber knapp 800 eben nicht korrekt wählen konnten, sozusagen jetzt ganz einfach dargestellt, das ist auch richtig. Nur wenn man das wirklich als Problem sieht, dann muss man eben auch die Konsequenz haben, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und das haben sich die NEOS nicht getraut.

 

Es geht ja auch um Demokratieerweiterung. Darum wurden heute ja auch schon mehrere Sachen diskutiert. Ich darf vielleicht ganz kurz noch darauf eingehen. Der Kollege Nepp hat schon unsere Sachen oder unsere Forderungen präsentiert, die wir da ausgearbeitet haben. Das soll jetzt Diskussionsgrundlage sein. Das, glaube ich, macht auch Sinn. Das haben wir uns auch nicht aus den Fingern gezuzelt, sondern wir haben das fraktionsintern ernsthaft diskutiert. Da sind Sachen drin, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, Sachen, über die man diskutieren kann. Die Frau Kollegin Dr. Kickert hat gemeint, es ist gut, dass dieser Landtag heute stattfindet und dass wir uns den ganzen Tag Zeit nehmen, das zu diskutieren. Sie haben eine kompetente, aber halt nur eine Rednerin zu diesem Thema. Es wär schön, wenn wir das breiter diskutieren.

 

Ich möchte auch eines betonen, bitte schön: Wir haben ja schon eine Änderung der Gemeindewahlordnung in dieser Legislaturperiode beschlossen, meine Damen und Herren von Rot-Grün, und das war eher so en passant. Da hat man halt versucht, dieses Krampfthema für die Koalition aus dem Weg zu bringen und hat es verabsäumt, im Zuge dessen auch wirklich eine gescheite Demokratiereform beziehungsweise eine gescheite Wahlrechtsreform durchzuführen! (Beifall bei der FPÖ.) Das müssen Sie sich schon auch sagen lassen, Frau

 

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