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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 89

 

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, auf einige Anregungen, Bestärkungen auch meinerseits noch einmal zu replizieren.

 

Das Thema Armengrab ist aufgeworfen worden. Ja, der Begriff ist eigentlich auch einer, der zu überdenken wäre. Er betrifft aber ein Phänomen, das leider im Steigen ist, dass immer mehr die Stadt Wien Verantwortung zu übernehmen hat für die Bestattung, wenn es nicht auffindbare Angehörige gibt.

 

Eine Erleichterung ist eingetreten mit der Einführung des zentralen Personenstandsregisters 2013. Jedoch, wie der Magistrat schreibt, wird ja nur auf die Stammdaten der Person Bezug genommen und nicht die Angehörigen. Es müsste noch stärker und intensiver verknüpft werden, was - ich respektiere das - zu hohem Arbeitsaufwand führen würde, damit man auch Angehörige schneller findet.

 

Wir bleiben an der Sache dran, wie wir so schön sagen, und hoffen, dass es in Hinkunft noch weniger Fälle gibt. Denn es ist eine Pietätsfrage, die meistens in der Familie ein Desaster auslöst, wenn man draufkommt, der Angehörige ist irgendwo im sogenannten Armengrab begraben.

 

Nächster Punkt: die benachteiligende Einkommensberechnung für Selbstständige beim Hortbeitragszuschuss. Ja, die Forderung bleibt aufrecht. Die Volksanwaltschaft hat in vielen Punkten einen langen Atem. Ich hoffe, dass wir eines Tages auch hier von einer Korrektur berichten können.

 

Die Frage der Beschwerden nach der Geschlechterverteilung ist angesprochen worden. Ja, wir freuen uns, dass es weniger Frauen sind, die Probleme mit dem Strafvollzug haben, weniger, die Probleme mit Asylfragen haben. Dennoch bleibt noch ein Erklärungsbedarf, was die Zahl der Beschwerden von Frauen betrifft. Von Anfang an, als wir dieses Wirkungsziel auch in die moderne Budgetgestaltung aufgenommen haben, haben wir Initiativen gesetzt und uns ganz speziell an geförderte Vereine gewandt, an Unternehmerinnen/Unternehmer, überall, wo Frauen selber erzählen könnten: Hallo, wenn du Sorgen hast, wenn du diesbezüglich Beschwerden anbringen möchtest, hier gibt es die Volksanwaltschaft.

 

Für heuer, darf ich vermelden, liegt der Schwerpunkt auf einer interdisziplinären Ringvorlesung, zusammen mit der Medizin-Universität und dem Verein Österreichischer Frauenhäuser, wo es darum geht, Gewalt in allen Lebenslagen nicht nur zu erheben, so wie wir das als Volksanwälte und Volksanwältin tun, sondern auch präventiv dagegen anzuarbeiten. Das soll nicht sein. Bedenken Sie - Sie wissen das genauso gut wie wir -, dass sozusagen mit der steigenden Buntheit der Bevölkerung in der Stadt leider auch Gewaltkulturen aus anderen Szenen und Bevölkerungsgruppen eindringen und damit Hilfe umso gebotener erscheint.

 

Gestatten Sie mir, dass ich auch auf einige Aspekte, die im Bericht genannt sind beziehungsweise unterlegt mit aktuellen Wahrnehmungen, noch eingehe. Kaum war im Vorjahr das neue Wiener Wohn-Ticket eingeführt, sind die Beschwerden bei uns massiv gelandet, denn das, was als Bonussystem verkauft wurde, bedeutet natürlich mindestens, dass es ein Bonus-Malus-System ist und dass es diskriminierend ist aus Sicht der Volksanwaltschaft, weil der Vertrauensschutz gebrochen ist und aus unserer Sicht eine EU-Widrigkeit vorliegt, die bis heute nicht entkräftet werden konnte. Wir warten immer noch auf die Übermittlung des Gutachtens.

 

Was geschieht mit dem neuen Wohn-Ticket? Es werden und wurden, wie Meldungen aus den Medien zu entnehmen ist, auch bisher schon ein Drittel der vorgemerkten Wohnungssuchenden vorgereiht; das heißt, andere werden zurückgereiht. Im Vertrauen, dass sie diesen Platz behalten, den man ihnen sagte, werden sie jetzt enttäuscht.

 

Das heißt, auch hier hoffe ich, dass es zu einer Nachbesserung kommt, weil die Sorge auch noch insofern größer ist, als die Vergabe von neu errichteten Gemeindewohnungen - es sollen ja wieder welche gebaut werden - auch für mich nicht zureichend geregelt ist. Schon gar nicht die Dachgeschoßvergabe, weil die Dachgeschoßwohnungsvergabe, wie es im Text heißt, jeweils objektbezogen vergeben vom Dezernatsleiter sein soll und auch noch das Unbill berücksichtigt werden soll, das entsteht, wenn im Haus gebaut wird.

 

Also die Bestandsnehmer werden bevorzugt - wie genau, weiß ich nicht -, und das führt dann zu Schlagzeilen, dass Politiker bevorzugt werden. Das nützt niemand, das schadet nicht nur der entsprechenden Person - Politiker will Sozial-Penthouse -, sondern es schadet auch dem System der kommunalen Wohnungsvergabe, Wiener Wohnen, und dem System, dass man da in Wirklichkeit ja gute Zugänge für sozial bedürftige Menschen schaffen will. Auch hier hoffe ich auf eine Verbesserung.

 

Offen sind auch noch Fragen, wenn zum Beispiel ein krankes Kind mitzuversorgen ist, familiär mit Wohnung. Wir haben Beschwerden, dass man etwa in ganz kleinen Wohnungen - natürlich jetzt auch noch zurückgereiht, weil die Anwesenheit und die Hauptmietzeit nicht erreicht sind - im Krankheitsfall auch genauso warten muss und die Fragen, was dann schon ein ärztliches Attest ist und wann ein ärztliches Gutachten zu berücksichtigen ist, um vorgereiht zu werden, nicht genau geklärt sind. Um also Vorwürfe von Ungleichbehandlung, Freunderlwirtschaft, Intransparenz, und so weiter abzubauen, brauchen wir auch hierzu genaue Maßgaben.

 

Was uns freut - jetzt fange ich von hinten an - und wo der Magistrat auch sagt, dass es hier zu einer Verbesserung kommt, ist zum Beispiel die Abtretung von Flächen für Verkehrsflächenausbau. In der Stadt ist die Fläche immer etwas ganz Kostbares, weil sie nicht unbegrenzt vorhanden ist. Wir haben Fälle, wo vor vielen Jahren vom Rechtsvorgänger Flächen abgetreten wurden, kostbares Bauland unentgeltlich, die Straße nie errichtet wurde und jetzt, wo man die Fläche brauchen würde, um zum Grundstück zuzufahren, auf einmal verlangt wird, dass gekauft oder Pachtzins gezahlt wird.

 

Gott sei Dank kann das in diesem Fall - und ich hoffe, auch für die Zukunft - abgewendet werden. Die MA 64 schreibt: „Laut Auskunft wird künftig im Anlassfall eine bescheidmäßige unentgeltliche Rückstellung direkt von der MA 64 erfolgen.“ Also: Geld wird nicht verlangt,

 

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