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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 89

 

Grund wird zurückgegeben, wenn er nicht gebraucht wird.

 

Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen im Zusammenhang mit Wohnen und Zusammenleben. Die Beschwerden steigen - jetzt können Sie sagen, nicht in Hunderten -, dass Wohnungen, sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen, widmungswidrig verwendet werden, zum Beispiel für Hundehaltung und Hundezucht. Das bedeutet auf engem Raum, dass das natürlich eine enorme Belästigung ist, und so ein kleines Vorgartl mit 60 oder 80 m² wird dann zum Hundeklo. Auch da hat unser Drängen dann doch zum Einschreiten der Behörde geführt, und wir sind künftig sicher, dass es nicht mehr zu solchen Belästigungen und Unbill im Zusammenleben in der Stadt führt.

 

Weiters freue ich mich auch, dass es gelungen ist, aus einer Misseinschätzung des Magistrats herauszukommen, nämlich, dass aus einer Wohnbauförderung für barrierefreies Wohnen, zum Beispiel einen Treppenlift zu fördern, nicht eine soziale Wohltat werden kann. Wenn die Förderung zugesagt ist, dann ist sie auszuzahlen, weil es eine Wohnbauförderung und keine Subjektförderung ist. Dann ist die Zusage auch bindend und kann nicht einseitig abgeändert werden, auch wenn dann im Nachhinein verhandelt werden will, wie viele Monate die Person, die es genutzt hat, noch leben muss. Das wurde dann also auch noch technisch - ich will jetzt nicht banal sagen, weil der Verwendungszweck gestorben ist - irgendwie so tituliert. Also Förderungen sind zuzusagen, und wenn sie zugesagt sind, sind sie einzuhalten und sind sie nicht noch einer besonderen Interpretation anheimgestellt.

 

In Summe konnten wir, glaube ich, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger viel erreichen und bei der Gelegenheit auch viel an Veränderung der Arbeitskultur, so sie nicht ohnedies schon bürgerorientiert ist, in der Wiener Verwaltung erreichen. Ich bedanke mich für die wohlwollenden Worte, die Sie zur Institution gesagt haben. Ich beziehe sie nicht nur auf mich, sondern selbstverständlich auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und bringe bei der nächsten Gelegenheit die Grüße und den Dank auch mit in die Singerstraße. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön, Frau Volksanwältin! Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Bitte, Herr Volksanwalt.

 

13.21.51

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer|: Danke vielmals, sehr geehrter Präsident! Hoher Landtag!

 

Ich möchte mich eingangs sehr, sehr herzlich bedanken, dass der Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig oder einhellig, soweit die Redebeiträge hier wahrnehmbar waren, positiv aufgenommen worden ist. Ich wiederhole: Die Qualität des Ihnen vorliegenden Berichtes wäre nicht machbar ohne die qualitätsvolle Arbeit unserer Mitarbeiter, namentlich der Geschäftsabteilungsleiter/-leiterinnen, in meinem Fall Frau Mag. Cerny. Frau Dr. Pacher, Geschäftsabteilungsleiterin A, ist derzeit in Innsbruck, und Dr. Mauerer ist ebenfalls hier anwesend.

 

Es ist natürlich auch wesentlich und wichtig für die Volksanwaltschaft, dass aufgezeigte Kritikpunkte irgendwann als bewältigungspflichtig einsickern. Hauptsächlich haben sich ja überraschenderweise oder tatsächlicherweise mehrere Herrschaften des Hohen Hauses mit der Tätigkeit der MA 35 beschäftigt. Das ist ja nicht neu. Das ist ein jahrelanger Vorgang, dass die Volksanwaltschaft Anlass zur Erledigungsdauer hat, die aber nicht ein Gut der freien Erfindung der Volksanwaltschaft ist, sondern ich erinnere daran, dass die Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechtes anzuwenden sind, wo eine Erledigungsdauer von sechs Monaten vorgesehen ist.

 

Die Beschwerdefälle, die die Volksanwaltschaft zu bearbeiten hatte, betreffen durchwegs Fälle, wo binnen sechs Monaten offenkundig nicht einmal der Akt aufgemacht worden ist, sondern einleitende Verfahrensschritte auf viele Monate darüber hinaus oder gar Jahre nicht gesetzt worden sind. Insofern also Dr. Stürzenbecher meinte, das wird alles besser, wird das von uns natürlich mit hoher Begeisterung empfunden. Zwischenzeitig darf ich nur sagen, dass die Beschwerdenanzahl bis dato auch angestiegen ist. Also wenn da 40 neue Menschen als Bearbeiter zusätzlich die Tätigkeit der MA 35 verstärken, dann haben wir vielleicht und Gott sei Dank Anlass im nächsten Jahr, zu sagen: Es ist besser geworden. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Nur bei der Einbürgerung!)

 

Weiß ich nicht; es könnte ja sein, dass bei der Staatsbürgerschaftsverleihung eine Querverschiebung und Tätigkeit der vermehrten Beamtenschaft zu vermerken ist. Aber de facto ist es so. Und sine ira et studio, die Volksanwaltschaft hat nüchtern über Missstände der Verwaltung zu befinden, und es besteht aus gegebenen Beschwerdefällen Anlass, dem Landtag darüber zu berichten.

 

Es hat sich in einer Erwähnung Herr Abg. Dipl.-Ing. Gara auch mit der Bekanntheitsfrage kurz auseinandergesetzt. Da will ich es nicht versäumen, Ihnen auch einen kleinen positiven Hinweis zu geben. Die Bekanntheit, also die Wirkungsebene Volksanwaltschaft, ist natürlich auch etwas, was den allgemeinen Behördenapparat und sehr, sehr namentlich auch die Polizeikräfte zu berühren hat.

 

Wir haben mit dem Innenministerium jetzt sozusagen unter Anführungszeichen ausgemacht - in Wahrheit ist es natürlich eine Verwaltungsverfügung -, dass bei der Polizeiausbildung, die in einer zweijährigen Polizeiakademie vonstattengeht, ab heuer, ab dem beginnenden Kursjahr Ende 2016, ein Pflichtmodul Volksanwaltschaft vorkommt, sodass wir eine Art Gewährleistung haben, dass an der Nahtstelle zwischen der, sagen wir, Staatsgewalt, vollziehenden Staatsgewalt und dem Bürger ein höheres Element des Vertrautseins und der Bekanntschaft einziehen wird.

 

Es ist natürlich so, dass wir ein extrem hohes Interesse haben, die Kontrolllücke, die auf Grund der Ausgliederungen eindeutig entstanden ist, zu schließen. Ich erinnere daran: Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan der Legislative! Das machen wir nicht aus eigener Begeisterung, dass wir möglichst viel und umfangreich tätig sind, sondern wir sind für Sie, für die Vollziehung tätig. Genauso wie die Rechnungshöfe sind wir sozusagen die

 

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