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Landtag, 36. Sitzung vom 15.01.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 26

 

macht hat, machen wir Einerwahlkreise in Wien, dann hätten wir ein Wahlrecht, wie es in Großbritannien und wie es in vielen anderen Staaten üblich ist. Und das sind auch demokratische Staaten.

 

Allein unsere Bundesverfassung sieht nicht vor, dass es ein anderes als ein Verhältniswahlrecht gibt. Daher sind Mehrheitswahlrechte in den Bundesländern auch nicht zulässig. Daher wird es das, was möglicherweise mehrheitsbildender wäre, nämlich Einerwahlkreise, in dieser Stadt auch nicht geben, und auch nicht dieses Mehrheitswahlrecht. Wir haben seitens der Bundesverfassung auch gewisse Vorgaben, wie groß die Wahlkreise sein müssen. Es müssen mindestens drei Mandate zu vergeben sein, und das ist bei den Wiener Wahlkreisen eingehalten. Dass es zwischen Wahlkreisen, die drei Mandate zu vergeben haben, und jenen, die elf Mandate zu vergeben haben, wie es bei der nächsten Wahl sein wird, Unterschiede geben wird, wie viele Stimmen man benötigt, um ein Mandat zu erreichen, das ist wohl klar. Und das ist unabhängig von der Ermittlung der Wahlzahl, sondern schlicht und ergreifend abhängig von der Zahl der zu vergebenden Mandate. Das kann dann von einem Drittel der Stimmen, die notwendig sind, bis herunter zu 8 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis gehen.

 

Ob das gerecht ist, ist auch eine Frage. Auch darüber kann man diskutieren, ob man bei einem Verhältniswahlrecht gleich große Wahlkreise braucht. Allein, da greifen wir in die Bezirksstrukturen ein. Wien hat sehr unterschiedlich große Bezirke. Der kleinste Bezirk hat nur ein Zehntel der Einwohner des einwohnerstärksten Bezirkes. Auch da sind gravierende Unterschiede. Also ich gönne der Frau Mickel das Geschäft als Bezirksvorsteherin im 8. Bezirk, aber ehrlich gestanden, zu vergleichen mit der Rolle eines Bezirksvorstehers oder einer Bezirksvorsteherin im 10. Bezirk oder im 22., 23. oder 21. Bezirk ist das wirklich nicht; weder vom Arbeitsaufwand her noch von der Intensität des Kontaktes zu den Wählerinnen und Wählern. Da sind gravierende Unterschiede, die auch große Ungleichheiten im Herantreten an die Bürgerinnen und Bürger bringen.

 

Wichtig ist bei jedem Wahlrecht, dass es immer demokratisch hergestellt wird, und demokratisch ist das Wahlrecht dann, wenn es in der jeweiligen Verfassung auch entsprechend demokratisch zustande gekommen ist. Daher muss man sagen, es ist das Wahlrecht, das wir in Wien haben, jedenfalls demokratisch, und es ist das Wahlrecht, das wir uns vorstellen können, auch jedenfalls demokratisch. Also dass wir, wie es in früheren Wortmeldungen immer wieder vorgekommen ist, hier die Demokratie mit Füßen treten, also, meine Herren – Damen sind ja nicht so viele bei den Freiheitlichen; meine beiden Damen, meine drei Damen bei den Freiheitlichen –, das stimmt nicht. Aber es ist durchaus vorgekommen, dass Sie uns vorgeworfen haben, wir wären da undemokratisch. Das ist es nicht. Das Wahlrecht ist demokratisch und ist eine der vielen Formen.

 

Wenn ich mir – es ist heute schon erwähnt worden – die Form des Stimmzettels in Niederösterreich bei den Gemeinderatswahlen anschaue, sehr geehrte Damen und Herren, das ist ja am Rande der Lächerlichkeit, dass ich in Niederösterreich bei den Gemeinderatswahlen mit Zweitwohnsitz einfach in sieben, acht, neun oder vielleicht noch mehr Gemeinden wählen kann, weil ich als entfernter Freund eines Bürgermeisters oder Parteisekretärs bei ihm zu Hause angemeldet bin und noch 50 Parteifreunde bei ihm angemeldet sind. Das ist nicht Demokratie, da sind wir weit davon weg. Denn da gibt jemand dann halt drei, vier, fünf, sechs Stimmen ab und nicht mehr nur eine. Zu dieser Rolle – das ist im Wesentlichen schon bei der ÖVP zu suchen –, zu dieser verqueren Rolle des niederösterreichischen Wahlrechtes, der Gemeindewahlordnung sollte man sich auch etwas überlegen. (Zwischenruf von StR Mag Manfred Juraczka.)

 

In Wien ist das jedenfalls anders, in Wien gibt es diese Möglichkeit nicht und zu Recht nicht. Denn es ist auch klar, dass sich jemand entscheiden soll, ist er jetzt Mitglied, Mitbewohner dieser Gemeinde oder ist er doch eigentlich nur zu Gast hier. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das betrifft auch Wähler, die aus anderen Staaten nach Österreich gekommen sind. Auch hier muss man sagen, dass viele, die aus anderen Staaten nach Österreich gekommen sind – also Drittstaatenangehörige, EU-Angehörige –, ihren Lebensmittelpunkt dann sehr wohl in Wien haben. Und wenn sie nach fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt hier haben, dann hätten, so wie wir das vorgeschlagen hatten und auch die Beschlusslage schon war, Drittstaatenangehörige die Wahlmöglichkeit in den Bezirken gehabt. Das war so vorgesehen, und das hätte sehr viel Sinn gemacht. Schauen Sie sich doch an, wie das ist, wenn ein Drittel der Bewohner eines Bezirkes gar nicht zur Bezirksvertretungswahl wahlberechtigt ist, aber der Bezirk ist sehr wohl zuständig dafür. Der Bezirk muss schauen, dass dort die Kindergärten in Schuss gehalten sind, dass die Schulen in Schuss gehalten sind, die Straßen, die Wasser-, die Kanalversorgung, und so weiter, alles, was zur Daseinsvorsorge gehört. Wieso soll dieses Drittel der Menschen dann nicht mitreden können, wer die politische Entscheidungsfindung trifft und in welcher Form sie getroffen wird?

 

Also ich denke, dass wir uns das, was sowohl die Drittstaatenangehörigen auf Bezirksebene, aber auch, was die EU-Bürger auf Gemeindeebene betrifft, ganz ehrlich noch einmal anschauen und auch einen gemeinsamen Vorstoß in Richtung der Ebene des Bundesgesetzgebers machen sollten, denn diese Veränderungen sind notwendig. Wir leben in einer sehr vergrößerten Welt, und wir können und müssen in dieser Welt, die mehr Flexibilität, mehr Mobilität gebracht hat, auch schauen, dass die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, die hier fünf Jahre lang zu Hause sind oder die auch EU-Bürgerschaft haben, wesentlich besser wird, als sie derzeit ist.

 

Und zu der Diskussion, die über die nichtamtsführenden StadträtInnen geführt wurde: Sehr geehrte Damen und Herren, viele Bundesländer haben eine Regelung, die eine normale Regierungsbildung mit Mehrheit im jeweiligen Landtag ermöglicht. Viele. Wieso soll das für Wien nicht auch von Vorteil sein? Der Hintergrund ist, dass Oppositionsparteien im Stadtsenat drei oder vier Plätze, die sie besetzen können, nicht mehr haben. (Abg

 

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