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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 85

 

Antwort lautet: Nein, vor der Volksanwaltschaft muss man sich nicht fürchten. Die Volksanwaltschaft ist eine Partnerin der Gemeinde in der Verbesserung der Leistungen für die Bürger. So gesehen sitzen wir im selben Boot. Dafür möchte ich mich bei Ihnen ausdrücklich und herzlich bedanken, denn dieses Bemühen ist von Erfolg gekrönt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Das ist auch der Grund, warum ich davor warnen möchte, ein Spiel, das die Opposition des Öfteren spielt, zu betreiben, nämlich einen Bericht der Volksanwaltschaft zu nehmen, sich etwas herauszusuchen und zu sagen, das funktioniert nicht. Das ist nicht der Sinn der Volksanwaltschaft. Der Sinn der Volksanwaltschaft ist, uns Anregungen zu geben und uns in unserem Bemühen, optimale Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen, zu unterstützen. Das gelingt auch. Auch dafür möchte ich mich bei der Volksanwaltschaft sehr herzlich bedanken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich weiß, die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist nicht einfach, erstens auf Grund der Anzahl der Beschwerdefälle, 19.648 in ganz Österreich. Das ist nicht nichts. 1.176 Personen haben sich in Wien an die Volksanwaltschaft gewendet. Das ist eine Steigerung von 10 Prozent und das zeigt uns 2 Dinge: Erstens ist die Volksanwaltschaft bei der Bevölkerung angesehen, und ihre Hilfe und Unterstützung werden angenommen. Zweitens, und das muss man auch sagen, trotz des ungeheuren Aufwands der Volksanwaltschaft muss man sehen, dass bei den abertausenden Verwaltungsakten, die im Bereich des Landes und der Gemeinde Wien erfolgen, 1.176 nicht die Mehrzahl der Fälle ist. Das heißt, die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft betreffen eine Minderheit an Verwaltungsfällen. Trotz alledem nehmen wir das sehr ernst. Trotz alledem bin ich stolz und froh darüber, dass wir die überwiegende Mehrzahl dieser Fälle positiv abwickeln können. In dem Zusammenhang, wie gesagt, Dank und Anerkennung an die Volksanwältin, an die Volksanwälte, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft. Ich weiß, wie motiviert, und ich weiß, mit welcher Freude an das Unterfangen herangegangen wird. Das fordert jedenfalls Lob und Anerkennung heraus.

 

Darum finde ich es auch so wichtig, dass die Volksanwaltschaft in ihrem Vorhaben für die nächste Periode die bürgernahe Kommunikation in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen gestellt hat. Wir hatten letztes Jahr 84 Sprechtage mit 505 Vorsprachen. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum letzten Mal. Das zeigt auch, wie sehr eine Auseinandersetzung der Volksanwaltschaft als Institution mit dem Volk, das sie zu repräsentieren und zu vertreten hat und dem sie zu helfen hat, eigentlich funktioniert. Ich verschweige mich nicht, ich habe öfters Sprechstunden, ein Mal die Woche mindestens, und treffe dort eine ganze Menge Menschen, die mit Anliegen kommen, und das sind viele Beschwerden über die Behörden. Also, ich bin nicht so professionell wie Sie, aber ich kriege das auch ein bisschen mit. Öfters, gebe ich zu, habe ich Leuten schon den Rat gegeben, zur Volksanwaltschaft zu gehen. Wenn nichts anderes nützt, sollen sie zur Volksanwaltschaft gehen. Ich weiß, mit welcher Wertschätzung und mit welchem Zuvorkommen diese Leute dort behandelt worden sind. Dafür möchte ich mich auch sehr herzlich bei Ihnen bedanken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Wie gesagt, grundsätzlich ist die Volksanwaltschaft eine Hilfestellung und ein Korrektiv für die Verwaltung. Darum ist es wichtig, sich genauestens anzuschauen, welche konkreten Fälle es dann betrifft. Ich habe mir drei Kapitel herausgesucht, lustigerweise welche, die heute schon angesprochen worden sind, weil das offensichtlich auf der Seele brennt.

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Erstes: Die MA 40 wird dort gelobt, sie leistet gute Arbeit. 15 Fälle im Bericht betreffen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, wovon 14 so erledigt worden sind, wie es die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat und 1 Fall offen ist. Das ist ein guter Schnitt, spricht für die erfolgreiche Zusammenarbeit und spricht auch dafür, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft seitens des Magistrats ernst genommen werden.

 

Damit etwas Grundsätzliches zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, weil das immer so strittig und in Frage ist: Es wird hier der Eindruck erweckt, als wäre die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ein Vollerwerbsmodell von Schurkinnen und Schurken, die den Staat ausnützen. Meine Damen und Herren, 80 bis 90 Prozent der BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen sie neben Einkünften, weil diese so gering sind. Und ein heißer Tipp an die Konservativen in diesem Saal: Wie wäre es eigentlich, wenn man ordentliche Löhne und Gehälter zahlen würde, damit die Leute das nicht notwendig hätten? Das wäre auch eine Entlastung des Sozialsystems. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Was natürlich nicht geht, ist, auf der einen Seite zu sagen, schnelle Verfahren, strenge Prüfung, keine Leistungen gewähren und gleichzeitig billige Arbeitsplätze für die Wirtschaft zu fordern. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat aus meinem Verständnis unter anderem den Vorteil und die Aufgabe, dass sich Menschen nicht unter Wert verkaufen müssen. Darum stehe ich zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Jeder Versuch, diese Grundsicherungssozialleistung, die natürlich eine Trampolinfunktion hat, anzutasten, ist ein Rückschritt ins vorige Jahrhundert und wird unsere Zustimmung nicht finden! Ganz im Gegenteil, das werden wir bekämpfen, meine Damen und Herren!

 

Zur zweiten Frage, der langen Dauer der Verfahren der Staatsbürgerschaft: Es waren 27 Fälle, die inzwischen überwiegend positiv geregelt worden sind. Es ist heute schon angesprochen worden vom Kollegen Ellensohn, das hängt meiner Einschätzung nach auch ein bisschen damit zusammen, und da würde ich gerne auch einmal den Dialog mit der Volksanwaltschaft führen, dass die gesetzliche Lage für die MA 35 nicht immer überblickbar und nicht immer klar ist. In Wirklichkeit ist es halt schon auch so, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz im Kern auch ein Gesetz für das Nichtverleihen der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, weil einfach ist es nicht und kompliziert ist es schon. Würde man sich politisch dazu verstehen, dass Öster

 

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