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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 66

 

Attraktivierung des Straßenraumes, aber nur durch Erhöhung der Parkgebühren und durch Einschränkung der Verkehrsmittelwahl durch die Reduktion von Parkmöglichkeiten, und das vor allem an Zielorten. Das ist der falsche Weg, sehr geehrte Damen und Herren. Wir brauchen an den Quellorten ebenso wie an den Zielorten neue Stellplätze. Sie zu reduzieren, hat, bitte, keinen Sinn.

 

Auch die wirtschaftspolitischen Auswirkungen, wie in den Erläuterungen angeführt, stimmen nicht. Hier heißt es: „Die Verringerung der anlässlich von Bauführungen zu schaffenden Pflichtstellplätze wird eine Verringerung der Baukosten bewirken.“ Na, das glaube ich nicht, sogar ganz sicher nicht, denn die freifinanzierten Bauträger werden die Ersparnisse nicht weitergeben und die gemeinnützigen Bauträger werden das ebenso wenig tun.

 

Dann steht auch noch in § 50 drinnen: „Es besteht die Möglichkeit, mit den frei werdenden finanziellen Mitteln bei entsprechendem Bedarf zusätzlich zu dem gemäß § 119 Abs 5 der Bauordnung für Wien zu schaffenden Raum zum Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern weitere Abstellplätze für Fahrräder auf dem Bauplatz zu errichten.“ Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Baukostenverringerung, die theoretisch vorhanden ist, die finanziellen Mittel, die für Garagenplätze eingespart werden können, umgekehrt im Bedarfsfall für die Errichtung von Abstellplätzen für Fahrräder verwendet werden. Das heißt, es gibt keine Einsparung, aber es gibt weniger Stellplätze.

 

Das ist nicht zukunftsorientiert, und wir werden das Garagengesetz in dieser Form ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster hat sich zum zweiten Mal zu Wort gemeldet Herr Abg Mag Chorherr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

14.56.12

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus)|: Meine Damen und Herren!

 

Es hätte auch eine tatsächliche Berichtigung sein können, es bewegt sich auch in dieser Länge, aber um die tatsächliche Berichtigung nicht zu missbrauchen, habe ich es als Wortmeldung gemacht.

 

Herr Kollege Kasal, Sie haben gesagt, in einer typischen Wohnung wohnen zwei Leute, und die haben alle zwei Autos. Das ist unrichtig. In Wien allein steigt der Anteil der Haushalte, die kein Auto haben – es sind derzeit 42 Prozent –, und das ist kein Wiener Phänomen, das ist ein internationales Phänomen, das einmal mehr zeigt, dass die Bevölkerung intelligent ist. Sehr viele dieser 42 Prozent nutzen sehr wohl gelegentlich das Auto. Die bedienen sich der verschiedenen Carsharing-Angebote.

 

Der Ausgangspunkt, auf den Sie gar nicht eingegangen sind – und darum sage ich es noch einmal, weil es so wichtig war –: Derzeit werden reihenweise leere Garagen in Genossenschaftsbauten errichtet, die nur Kosten für die Wohnbauträger verursachen. Das ist der Punkt, das auf ein Maß einzupendeln, dass es mittelfristig zu einer Auslastung kommt.

 

Insofern ist es falsch, was Sie sagen – das ist ja keine Berichtigung, es ist ein Redebeitrag –, oder man bewertet es anders. Man kann eine Politik verfolgen – und da können wir uns wieder einigen –, dass man primär den Autoverkehr favorisiert. Wenn man das will, muss man so viele Garagen bauen wie möglich, und insofern sind auch die Zielorte, die Sie richtigerweise erwähnt haben, von großer Sensibilität.

 

Wenn man verkehrslenkend eingreifen möchte – und, ja, das möchten wir –, ist es wichtig, gerade an den Zielorten primär zu schauen, dass ein guter öffentlicher Verkehr dort funktioniert – darum war das SMZ-Ost ein gutes Beispiel, das unmittelbar an der U2 gelegen ist –, damit ein möglichst großer Anteil – nicht alle, natürlich nicht alle, aber ein möglichst großer Anteil – derer, die dort hinkommen, den öffentlichen Verkehr benutzt.

 

Und wenn Sie sich die Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte anschauen – durchaus auch die Zeit, bevor wir in der Regierung waren –, dann wächst der Anteil des öffentlichen Verkehrs signifikant. Darum ist das eine weitere Maßnahme, wo Wien in die Richtung geht, in die alle Städte der Welt gehen. Man kann einer anderen Meinung sein, so wie Sie das sind, aber dann sollten Sie doch zumindest nicht mit falschen Zahlen argumentieren.

 

Das war sozusagen eine tatsächliche Berichtigung, die ich im Zuge einer Wortmeldung noch einbringen durfte. – Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Nachdem mir keine weitere Wortmeldung vorliegt, erkläre ich die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Bitte, Herr Landesrat.

 

14.59.03

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Wie die Diskussion gezeigt hat, gibt es eine große Herausforderung für den Wohnbau in unserer Stadt, und das ist auch in Zukunft sicherzustellen: dass wir ausreichend und genügend kostengünstige und leistbare Wohnungen zur Verfügung haben.

 

Günstige Wohnungen herzustellen, hat im Wesentlichen drei Kategorien. Die eine sind die Grundstückspreise, die zweite die Baukosten und die dritte die Finanzierungskosten. In all diesen Bereichen haben wir versucht, jetzt im Rahmen der Novelle der Bauordnung Schritte zu setzen und den leistbaren Wohnraum auch in Zukunft zu erhalten. Das gilt bei den Baukosten – zum Beispiel bei der Stellplatzverpflichtung oder beim Entfall der Notkamine –, und das gilt insbesondere auch für die Grundstückspreise, die in Wien im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten durchaus als moderat zu bezeichnen sind, aber doch auch sehr stark im Steigen begriffen sind. Von daher war es mir auch wichtig, dass wir in dieser Novelle der Bauordnung neue Möglichkeiten vorgesehen haben, zum Beispiel die Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ oder auch die befristeten Widmungen.

 

Aber es gibt in der Kritik an diesen Maßnahmen, wie ich meine, nicht ganz logisch nachvollziehbare Argumentationen. Denn wenn auf der einen Seite kritisiert wird, dass befristete Widmungen ein Eingriff ins Eigentumsrecht sind, gleichzeitig aber bei der Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ gefordert wird, dass es geförderter Wohnbau sein muss, der auf diesem Grundstück

 

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