«  1  »

 

Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 66

 

errichtet wird, dann ist das ein noch viel weitreichenderer Eingriff ins Eigentumsrecht. Das ist auch der Grund, dass wir diesen Schritt nicht gesetzt haben, weil wir wissen, dass der Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Entscheidung des Landes Salzburg vor einigen Jahren aufgehoben hat.

 

Also von daher ist das ein Ausloten der Möglichkeiten, die wir haben. Sie wissen alle, dass ich sehr vorsichtig bin, wenn es darum geht, ins Eigentumsrecht einzugreifen, dass wir aber trotzdem Maßnahmen setzen müssen, um auch in unserer Stadt Grundstücke vorzusehen, die auch für den geförderten Wohnbau in Zukunft zur Verfügung stehen.

 

Ich denke, ein zweiter wichtiger Schritt, neben der Leistbarkeit, war es, auch die Wohnqualität anzuheben. Ich denke, dass uns das gut gelungen ist mit der Möglichkeit, nachträglich Aufzüge und Balkone einzubauen oder auch die Möglichkeit zu schaffen, durch eine Ansteilung beim Dachgeschoßausbau die Wohnfläche zu erhöhen, ohne die Gebäudehöhe auszuweiten. Also das ist, wie ich meine, auch ein guter Kompromiss.

 

In einem Punkt bin ich nicht kompromissbreit, nämlich den Bereich der Barrierefreiheit einzuschränken, weil ich glaube, das ist eine wichtige Maßnahme, nicht nur für Menschen, die körperliche Beeinträchtigungen haben, sondern für alle Menschen, die im fortgeschrittenen Lebensalter einen Rollator benötigen, Gehhilfen benötigen. Erfreulicherweise werden in Zukunft immer mehr Menschen ein höheres Alter erreichen, und von daher mache ich immer eine klare Unterscheidung zwischen Barrierefreiheit auf der einen Seite – die soll generell erhalten bleiben, nicht nur für einen bestimmten Prozentsatz – und dem, was wir als behindertengerechte Wohnungen vorsehen. Da bin ich der Meinung, das ist, wenn man so will, noch eine weitere Ausbaustufe, die auch in einer gewissen Anzahl von Wohnungen vorgesehen werden soll, aber nicht generell. Bei der Barrierefreiheit hingegen bin ich der Meinung, sollten wir den hohen Standard, den wir in Wien haben, beibehalten. Im Unterschied zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Oberösterreich, die jetzt darüber nachdenken, die Barrierefreiheit wieder rückgängig zu machen. Das möchte ich in Wien nicht, weil ich glaube, dass wir unsere sozialen Anliegen gerade in diesem Punkt auch der älteren Generation gegenüber besonders deutlich machen können.

 

Ein weiterer Punkt, der nur kurz angesprochen worden ist, ist der Themenschwerpunkt der Sicherheit. Wir haben jetzt mit dieser Novelle der Bauordnung vorgesehen, dass die technische Abbruchreife verschärft wird. Das ist deshalb notwendig geworden, weil wir uns alle darüber ärgern, dass beispielsweise in Schutzzonen aus spekulativen Gründen relativ oft abgebrochen wird und die technische Abbruchreife als Argument vorgeschoben wird. Das wird mit dieser Novelle der Bauordnung verschärft werden. Es wird für jene Eigentümer in Zukunft schwieriger sein, mit dem Argument abzubrechen, dass mehr als die Hälfte des Gebäudes zu sanieren wäre. Hier ist in Zukunft eine sehr viel umfassendere Argumentation notwendig.

 

Und zum Bauwerkshandbuch, weil das in der Diskussion zwar angesprochen worden ist, aber, wie ich meine, nicht richtig erläutert worden ist, warum Baumeister hier die Möglichkeit nicht haben sollen. Das hängt damit zusammen, dass die Juristen unseres Hauses auch der Meinung sind, es sollte so etwas wie eine Gewaltenteilung geben, nämlich zwischen jenen, die errichten, und jenen, die als Sachverständige begutachten und kontrollieren, also, wenn man so will, eine baurechtliche Gewaltenteilung.

 

Und wenn ich beim Baurechtlichen noch eine Anmerkung machen darf: Ich denke, dass die Einführung des baurechtlichen Geschäftsführers auch eine Möglichkeit ist, noch stärker darauf zu achten, dass in Zukunft auch Verantwortlichkeiten klargelegt sind und dass es Personen gibt, die wir, wenn ein Bauwerk nicht entsprechend saniert wird oder nicht vor Einsturz geschützt wird, zur Verantwortung ziehen können.

 

Ich denke, dass in Summe gesehen die jetzigen Novellen – es sind ja mehrere – ein wichtiger Schritt sind, und ich möchte mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken. Wir haben ein sehr umfassendes internes Begutachtungsverfahren gehabt, ebenso ein externes Begutachtungsverfahren, wobei ich allerdings sagen muss, dass nicht alle Vorschläge aus einer Einrichtung immer einheitlich waren, weil die Wirtschaftskammer angesprochen worden ist zum Thema Stellplatzverpflichtung. Also da haben wir auch andere Wahrnehmungen aus der Wirtschaftskammer, nämlich jene der Bauträger, die die Entscheidung sehr wohl befürwortet haben. Aus der Summe der Vorschläge, die gekommen sind, haben wir versucht, möglichst viele umzusetzen – nicht alle, weil sie zum Teil auch widersprüchlich waren –, aber irgendwann muss man den Sack zumachen, muss man sagen, nach langer Diskussion gibt es eine Entscheidung, und die schaut so aus. Und deshalb möchte ich mich auch bei allen bedanken, die mitgewirkt haben.

 

Ich bedanke mich auch ganz besonders herzlich für die Bauordnung aus dem Jahre 1930. Beim ersten Durchblättern hat sich für mich ein Eindruck besonders verstärkt, nämlich dass wir eine starke Verrechtlichung aller Bereiche unseres Lebens haben, denn wenn man sich das relativ dünne Bändchen anschaut und die doch sehr umfassenden rechtlichen Bestimmungen, die wir heute haben, ist das ein Zeichen dafür, dass der Wunsch in der Gesellschaft nach rechtlichen Ausdeutungen auch des Alltagslebens ein sehr umfassender ist. Das ist für uns in der Gesetzgebung und Vollziehung schwierig, aber natürlich auch für jene, die das im Alltag umsetzen. Aber ein herzliches Dankeschön für diesen Hinweis.

 

Besonders bedanken möchte ich mich auch bei Frau Dr Donner, der Leiterin der MA 64, ihrem Team und allen Expertinnen und Experten, die mitgewirkt haben.

 

Und ganz zum Schluss noch die Anmerkung: Es ist richtig, ich habe schon neue Ideen auch für eine weitere Novelle, denn nach der Novelle ist immer vor der Novelle der Bauordnung, wie wir wissen. Es ist ein lebendiger Prozess, und ich möchte alle, die das gerne möchten, ganz herzlich einladen, an diesen nächsten Novellen der Bauordnung, des Garagengesetzes und des Kleingar

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular