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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 34

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also ich sehe da eine ganz enge Verbindung zwischen der Diskussion, die es jetzt auf Bundesebene gibt, die es ja noch vor einiger Zeit nicht gegeben hat, die aber jetzt eingesetzt hat - richtigerweise wie ich meine, denn ich glaube, alle, die in dem Bereich tätig sind, wissen, es muss eine Novelle des Mietrechtsgesetzes geben. Es gibt allerdings unterschiedliche Positionen, muss man fairerweise sagen, aber ich bin zuversichtlich, dass es der Arbeitsgruppe jetzt gelingen wird, hier Maßnahmen zu setzen. Aus meiner Sicht heraus sollte diese Abgabe nicht die Mieterinnen und Mieter treffen. Das heißt, es wird entscheidend sein, wie der Betriebskostenkatalog ausgestaltet sein wird und inwieweit sich die Arbeitsgruppe auf Bundesebene und in weiterer Folge natürlich auch die parlamentarischen Organe und der Bundesgesetzgeber dann für diese Richtung entscheiden. Also wenn es keine Möglichkeit gibt, hier von einer Weiterverrechnung Abstand zu nehmen, dann würde ich diesen Gedanken nicht weiterverfolgen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.16.13

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Seitens der GRÜNEN erlaube ich mir dennoch eine kurze Vorbemerkung an Kollegen Aichinger. Es macht einen wesentlichen Unterschied insbesondere im Bereich der Immobilien, ob Steuern und Abgaben von den Eigentümern und Vermietern oder von den Mietern zu tragen sind, denn nur dann, wenn sie von den Mietern zu tragen sind, verteuern sie das Wohnen. Und Sie wissen als Unternehmer in der Frage der Steuerinzidenz, dass nicht automatisch jede Abgabe und jede Steuer überwälzt werden kann; das vorweg.

 

Ansonsten vielleicht ganz kurz auch eine einleitende Feststellung: Seit dem Jahr 2003, also die letzten 10 Jahre, ist die Grundsteuer in Wien um lächerliche 14 Millionen EUR angestiegen, während der Wert von Grund und Boden, der ja de facto die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer darstellen sollte, sich mehr als verdoppelt hat. Das bei einem Gesamtaufkommen der Grundsteuer für Wien in der Größenordnung, sage ich jetzt bewusst dazu, von 100 Millionen EUR, 2012 waren es 107 Millionen EUR.

 

Können Sie sich vorstellen, wenn der Bund endlich Maßnahmen trifft, die Grundsteuer bewusst an die wirklichen Werte anzupassen, bei gleichzeitigem Senken der Hebesätze, dass sie nicht sofort explodieren würde, aber doch für ein Mehraufkommen und dazu beiträgt, dass die Grundsteuer aus den Betriebskosten ausdrücklich ausgenommen wird, auf eine Einführung der Infrastrukturabgabe zu verzichten?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ja, das ist ein interessanter Gedanke, denn es geht ja vor allem darum, wie wir in einer stark wachsenden Stadt auch die infrastrukturellen Leistungen finanzieren, denn irgendwer muss sie ja bezahlen. Und es ist die Frage, zahlt sie die Stadt quasi aus den Steuereinnahmen, aus der Substanz heraus oder werden auch jene herangezogen, die auch Gewinne machen mit der Entwicklung von Immobilien, Grundstücken und Gebäuden, Häusern, die auch weitervermietet werden. Von daher ist natürlich das, was Sie jetzt angesprochen haben, die Entwicklung der Grundsteuer, eine, die über einen langen Zeitraum hinaus nicht an die Realität angepasst worden ist. Diese Diskussion wird ebenfalls auf Bundesebene geführt und ich sehe das immer auch als Gesamtpaket, wenn es Möglichkeiten gibt, die infrastrukturellen Leistungen, die notwendig sind, auch durch die Anhebung der Grundsteuer abzudecken. Dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass andere Maßnahmen nicht notwendig sind.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die nächste Frage stellt Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.18.48

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, Herr Landesrat, ich möchte auch ein paar Ideen oder Überlegungen da vorher dazu erwähnen, bevor ich hier die konkrete Frage stelle.

 

Es wurde von Gewinnen gesprochen, die man aus Immobilien machen kann. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es ein Bundesgesetz oder eine bundesgesetzliche Veränderung gegeben hat, die genau diese Gewinne abfängt. Sie werden es wissen, die Immobilienertragssteuer wurde eingeführt und betrifft jetzt wieder oder trifft genau jene, die sich was geschaffen haben, die jetzt nicht die großen Immobilienhaie sind, um das einmal so auszudrücken, sondern genau jene, die, was weiß ich, einen Kleingarten übernommen haben und dann weiterverkaufen wollen an sonst irgendwen. Diese Immobilienertragssteuer gibt es seit 2012 und ist - das nur nebenbei, aber das betrifft ja Gott sei Dank nicht unseren Landtag sondern den Bundesgesetzgeber - eine ausgesprochen praxisferne und wirklich schlechte gesetzliche Bestimmung, wo sich nicht einmal Juristen auskennen - um auf das zurückzukommen, was der Herr Bürgermeister da launisch ausgeführt hat. Jetzt ist, glaube ich, auch der Herr Präsident nicht mehr da, dem man das mitgeben hätte können. Trotzdem: Diese Infrastrukturabgabe, die jetzt angedacht wurde, lehnen wir als Freiheitliche ab, weil es eben wieder genau eine Belastung für jenen Bereich darstellt, für jene, die etwas geschaffen haben und die auch jetzt schon - und das soll auch einmal gesagt werden - durch ihrer Steuerleistungen genau das zahlen, was wir jetzt schon für die Infrastruktur ausgeben. Ich habe noch keinen Originalton von Ihnen dazu gehört oder gesehen. Ich habe nur in Vorbereitung auf die Fragestunde nachgelesen, was darüber im Internet ist. Es gibt eben diverse Vorgaben - 30 Jahre, da wird das zum ersten Mal fällig. Also für Liegenschaften, für Bauten, die 30 Jahre auf dem Buckel haben, sozusagen. Es werden einerseits die Nutzfläche, andererseits die möglich bebaubare Grundfläche berechnet. Also es gibt, mir ist das noch nicht ganz klar, wie das wirklich tatsächlich ausschauen soll, dieses Gesetz, das diese Abgabe einrichten soll. Eben auch im Hinblick auf die Tatsache, dass wir keine Steuern, sondern nur Abgaben einheben dürfen. Also es gibt hier, zumindest aus meiner Sicht,

 

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