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Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 36

 

schoßflächen so anzupassen, dass wir Kosten einsparen können, dass wir beispielsweise im Bereich der Fassadengestaltung Maßnahmen zurücknehmen können, ohne dass das einen Qualitätsverlust für die Mieterinnen und Mieter bedeutet. Das scheint mir auch sehr gelungen zu sein. Denn ich habe ein Wohnungsprogramm erstellt, das nennt sich Smart-Wohnungen, bei dem wir versuchen, gerade solche Überlegungen einfließen zu lassen. Es war nicht ganz so einfach, die Architektenteams und Bauträger auf diese Linie zu bringen. Aber ich habe jetzt den Eindruck, dass mir das sehr gut gelungen ist. Denn wir haben die ersten Ausschreibungen bei den Bauträgerwettbewerben gestartet, und es sind hervorragende Projekte herausgekommen. Man sieht, auf welch hohem Niveau unsere Architektenteams arbeiten und auch die Bauträger bereit sind, hier jetzt mitzuziehen.

 

Wir haben, wie gesagt, die ersten Projekte im Bereich der Seestadt Aspern und im Bereich des Sonnwendviertels neben dem Hauptbahnhof, wo wir diese Smart-Wohnungen umsetzen. Die ersten 2 000 Wohneinheiten möchte ich bereits in den Jahren 2014/2015 übergeben. Das heißt, die sind schon in Bau. Ich habe mir vorgenommen, dass wir pro Jahr in etwa ein Drittel der gesamten Neubauleistung im geförderten Wohnbau ausschließlich mit solchen Smart-Wohnungen umsetzen. Das sind dann Wohnungen, die zwar hohe Qualität haben, aber besonders kostengünstig sind und, wie ich meine, dem entsprechen, was du jetzt auch eingefordert hast. Das wird für junge Familien, aber auch für Menschen, die sonst sehr auf ihr Haushaltsbudget zu achten haben, ein völlig neuer Zugang zum Wohnungsmarkt sein.

 

Präsident Johann Herzog: Die 4. Zusatzfrage stellt nochmals Herr Abg Walter. – Ich bitte darum.

 

10.33.48

Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landesrat!

 

Sie haben nochmals ausführlich über Smart-Wohnungen und so weiter berichtet. Ich möchte noch einmal auf die Frage der Grundstücksbevorratung zurückkommen. Wenn ich mir heute den Wohnfonds anschaue, dann tritt der Wohnfonds als Makler auf, denn es werden dann ja auch die Grundstücke wieder an die Bauträger entweder weiterverkauft oder über Baurecht weitergegeben.

 

Jetzt will ich Sie fragen: Glauben Sie nicht, dass, wenn der Wohnfonds sozusagen auch am freien Markt und dann als Zwischenhändler agiert – denn de facto ist der Wohnfonds ein Zwischenhändler –, dadurch die Grundstücke für den Bauträger teurer werden, weil der Wohnfonds muss ja auch etwas verdienen, denn er kann ja nicht von nichts leben?

 

Und zweitens wollte ich Sie fragen: Wir haben ja heute das Problem, dass viele Bauträger im förderbaren Bereich keine Grundstücke mehr am Grundstücksmarkt lukrieren können. Können Sie sich vorstellen, dass man diese Obergrenze im geförderten Wohnbau eine Zeit lang etwas nach oben hebt, bis sich dieser Grundstücksmarkt wieder in normalen Bahnen befindet, damit die Bauträger auch wieder in den geförderten Bereich hineinkommen? Denn Sie wissen ja, in der Regel kriegen auch die Bauträger am Grundstücksmarkt nichts mehr unter 500 EUR.

 

Präsident Johann Herzog: Bitte um die Antwort, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Wir haben vor einigen Jahren diese Grenze angehoben, aber gerade in der jetzigen Situation möchte ich das nicht. Das ist, wie wenn man jetzt den Deckel vom Topf wegziehen würde. Das würde automatisch bedeuten, dass die Grundstückseigentümer die Chance sehen, auch große Grundstücke, die derzeit ausschließlich für den geförderten Wohnbau vorgesehen sind, zu anderen, nämlich marktüblichen Konditionen zu veräußern. Und das würde die Grundstückspreise stark hinauftreiben.

 

In Wirklichkeit ist der Wohnfonds die beste Garantie dafür, dass Grundstückspreise für den Wohnbau auch im Vergleich zu anderen Großstädten noch immer als sehr stabil zu bezeichnen sind. Gerade in der jetzigen Situation, in der es einen sehr starken Druck gibt, möchte ich eigentlich den Deckel nicht wegziehen. Da muss es Möglichkeiten geben, dass wir auch in der Marktsituation gemeinsam in Abstimmung – Wohnfonds, gemeinnützige, aber auch zum Teil gewerbliche Bauträger – schauen, dass wir uns nicht wechselseitig hochlizitieren, sondern versuchen, auch alle Maßnahmen zu treffen, um hier zu einer Limitierung der Grundstückspreise zu kommen. Und das scheint auch zu gelingen, auch im internationalen Vergleich. Aber hier muss es eine gewisse Disziplin aller Marktteilnehmer geben. Wir werden da von Seiten des Wohnfonds unseren Beitrag leisten.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke für die Beantwortung.

 

10.36.53†LhptmStin Mag Renate Brauner - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP - 01162-2013/0001 - KGR/LM) wurde von Herrn Abg Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landesrätin! Bei der SPÖ-Klubklausur in Rust wurde Ihrerseits eine mittelfristige Weiterentwicklung der Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) in eine Wertschöpfungsabgabe präsentiert. Weshalb erachten Sie eine Änderung des bestehenden Systems für notwendig?)

 

LhptmStin Mag Renate Brauner: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Frage des Herrn Kollegen Margulies befasst sich mit der Umstrukturierung der U-Bahn-Steuer hin – was eigentlich nur ein landläufiger Begriff ist, formal heißt sie ja anders – zu einer Wertschöpfungsabgabe.

 

Ganz kurz nur die Geschichte: Die U-Bahn-Steuer ist, wie der Name schon sagt, zweckgewidmet und 1970 zur Finanzierung des U-Bahn-Baus entstanden, damals auch logisch mit dem Gedanken, dass die Unternehmen natürlich von der U-Bahn profitieren, weil ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dann auch mit der U-Bahn in die Arbeit fahren können, was auch ein Vorteil für den Arbeitgeber ist, weshalb diese sich somit daran beteiligen. Insofern war es historisch logisch, dass diese U-Bahn-Abgabe an der Kopfzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ansetzt.

 

Mittlerweile stimmt es zwar natürlich nach wie vor,

 

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