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Landtag, 16. Sitzung vom 03.10.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 40

 

Jugendwohlfahrt sind eine maßgebliche Messlatte im gesamten Bereich, weil wir hier eindeutig die höchsten Standards haben sowohl was personelle Ausstattung betrifft, als auch was Standardisierungen in Ablaufverfahren bei Gefährdungsabklärungen, Hilfe, Maßnahmen, et cetera betreffen. Es geht durchaus immer um eine grundsätzliche Frage. Eine Körperschaft beschließt andere Standards und die Länder und Kommunen haben das Entsprechende dann zu erfüllen. Da geht es schon auch um eine grundsätzliche Maßnahme und da ist natürlich die finanzielle Variante eine ganz, ganz wesentliche, die hier ins Treffen geführt wird. Inhaltlich sind alle davon überzeugt, dass es Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes sind, sowohl das Vier-Augen-Prinzip als auch die Standardisierungen in den Gefährdungsabklärungen als auch die entsprechenden Standardisierungen der Hilfemaßnahmen. Es geht hier wie so oft, und das ist eine wesentliche Grundlage, in einem sehr kostenintensiven Bereich, und ich erinnere daran, Wien gibt für die Jugendwohlfahrt in etwa 270 Millionen EUR aus, also es ist ein sehr kostenintensiver Bereich, auch natürlich ums Geld. Daher gehe ich davon aus, dass das für diese drei Bundesländer eine Belastung ist, im Übrigen auch für Kärnten eine Belastung ist, die sie derzeit nicht tragen wollen und daher diese Gespräche noch zu intensivieren sind.

 

Zweiter Problemfall ist unmittelbar neben der Tatsache, dass derzeit eine Summe zur Verhandlung steht, es ist halt auch das übliche Spiel: Man bekommt es für zwei Jahre und dann ist es vorbei und die Dauerkosten haben die Länder. Ich glaube, zu Recht gibt es hier zumindest auch eine gewisse Einigung der Länder, dass man sagt, gemeinsam sollte es auch möglich sein, das tatsächlich auch längerfristig zu finanzieren und nicht nur für zwei Jahre und dann steht man mit den Kosten alleine da. Wir werden hier, hoffentlich gemeinsam alle Länder, eine entsprechende Vereinbarung auch mit Minister Mitterlehner, auch mit dem Ministerium, auch mit dem Bund schließen können, die es uns hoffentlich ermöglicht, durch zusätzliche Mittel vielleicht noch bessere Standards zu bekommen, aber zumindest auch jene Standards, die wir in Wien bereits haben, auch in anderen Ländern zum Wohle der Kinder und zum Wohle der Jugendlichen umsetzen zu können.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Abg Dr Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter! (Abg Dr Wolfgang Aigner: Das ist meine Frage! Jetzt muss die Antwort noch gegeben werden!) Das ist die 1. Zusatzfrage. (Abg Dr Wolfgang Aigner: Aber die Antwort, Herr Präsident, muss noch gegeben werden!) Heute dürfte ich etwas verwirrt sein in der Früh, aber es ist kein Wunder, Sie haben natürlich recht. Ich danke dem Herrn Stadtrat für die Beantwortung.

 

Wir kommen zur 2. Frage (FSP - 03330-2012/0001 - KU/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Das Schuljahr 2012/13 beginnt mit Meldungen über fehlende Lehrerinnen und Lehrer an Wiens Schulen. Wie viele Dienstposten für Lehrer können nicht mit entsprechend fertig ausgebildeten Pädagogen besetzt werden?)

 

Bitte, Herr Stadtrat!

 

9.25.10†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Gut, ich fang einmal mit der Beantwortung der Frage an, dann widmen wir uns der Zusatzfrage. Aber ich bin wenigstens vorbereitet, dass eine kommen wird, hilft ja auch was!

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Diskussion rund um Lehrerdienstposten, fehlende LehrerInnen hat in den letzten Wochen und vor allem natürlich im Rahmen des Schulbeginns in der Öffentlichkeit stattgefunden. Einmal mehr kurz die Information: Im Wiener Pflichtschulbereich werden 343 Personen, welche ihre Lehrerausbildung noch nicht abgeschlossen haben und sich im vorletzten beziehungsweise letzten Semester ihrer Ausbildung befinden, mit einem entsprechenden Dienstvertrag gemäß Art 10 angestellt. Diejenigen, die sämtliche Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben, die Diplomarbeiten abgegeben haben und lediglich auf den Termin der Defensio warten, werden hier mit einer vollen Lehrverpflichtung beschäftigt, alle anderen mit einer halben Lehrverpflichtung. So besetzen diese 343 Personen insgesamt aktuell 301 Dienstposten, also die entsprechenden Vollbeschäftigungsäquivalente. Das stellt keine neue Maßnahme dar. Das ist durchaus etwas, was immer wieder entsprechend auch natürlich zu durchaus verstärktem Praxisbezug beiträgt, vor allem aber auch in einzelnen Fächern auch in der Vergangenheit immer wieder notwendig war. Diese Zahl unterscheidet sich auch nicht maßgeblich von den vergangenen Jahren.

 

Vielleicht als Hintergrund nur einmal mehr, weil sich natürlich nicht alle, Sie sich vielleicht mehr, ich mich auch mehr, mit der Frage der Dienstpostenplanung beschäftigen: Worum geht es eigentlich tatsächlich? Tatsächlich berechnet sich die Zahl der seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Lehrer und Lehrerinnen an der entsprechenden Zahl der zu beschulenden SchülerInnen und ist an diese auch entsprechend gebunden. Die Personalplanung für ein kommendes Schuljahr kann nur von einer prognostizierten Zahl ausgehen, vor allem weil natürlich der Bereich der Fluktuation zwar ein wenig eingeschätzt werden kann, aber tatsächlich nicht wirklich entsprechend berechnet werden kann. Der größte Anteil ist hier der Bereich der AHS-RückfluterInnen, die gerade für uns im Pflichtschulbereich natürlich ein ganz wesentlicher Unsicherheitsfaktor in der entsprechenden Personalplanung immer wieder ist, aber auch die Zahl der RepetentInnen und damit natürlich auch der entsprechende Berechnungsschlüssel mit dem Bund. Und wir kennen diese Diskussionen aus der Landesregierung immer wieder, wenn es um den entsprechenden Beschluss der Dienstpostenpläne für den Stadtschulrat beziehungsweise für das Ministerium geht, dass es sich hier um die ersten entsprechenden

 

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