«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 69

 

darf man da nicht, in die Flächewidmung hineinschauen, und die wird Ihnen zeigen, dass wir Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet haben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. – Frau Abg Hebein stellt die nächste Zusatzfrage. Ich bitte darum.

 

9.54.40

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Vielleicht vorweg noch eines zum Rathauspark: Vielleicht sollte die ÖVP auch ein Stück weit berücksichtigen, dass es die Sexarbeiterinnen gibt, die nur unter bestimmten Vorraussetzungen in Bereichen aktiv sind und nicht allein der Flächenwidmungsplan die Zukunft der Straßenprostitution in der Stadt entscheiden wird. Aber dazu werden wir hoffentlich noch diskutieren.

 

Meine Frage an Sie ist eine sehr wichtige und betrifft die AnrainerInnen und die Sexarbeiterinnen. Ich werde vor allem in den letzten Tagen – denn jetzt wird es absehbar, dass das Gesetz in Kraft tritt –, mit enorm vielen Fragen konfrontiert.

 

Wie geht es denn weiter? Was passiert bis zum 1. November, damit sich die Situation definitiv verbessert, verändert? Das sind die Fragen, die die Betroffenen interessieren und nicht so sehr das Wohlbefinden des Rathausplatzes.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, wir lieben alle unseren Rathausplatz, aber, wie gesagt, es gibt eine ganz klare Definition dafür.

 

Was jetzt die AnrainerInnen und die Sexarbeiterinnen betrifft und auch die Information, wie geht es weiter: Es ist so, dass nach der Beschlussfassung jetzt einmal das Gesetz weitergeleitet wird und wir davon ausgehen können, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. November erfolgen wird. In dieser Zeit möchten wir auf der einen Seite mit der Exekutive, die ja uns schon gesagt hat, dass dieses Gesetz für sie ein Gesetz ist, das klar regelt, was sozusagen Sache ist, sodass es sich auch auf der Straße absolut gut exekutieren lässt, im Gespräch bleiben, um zu erarbeiten: Wie gehen wir jetzt vor ab dem 1. November? Welche Informationen braucht es? Es wird sowohl bei der Polizei für die Exekutivbeamtinnen und -beamten Schulungen geben, genau zu diesem Gesetz, zu dieser neuen rechtlichen Lage.

 

Es wird darüber hinaus natürlich eine Vielzahl von Gesprächen geben mit den NGOs, mit den Vertreterinnen und Vertretern der Sexarbeiterinnen, wo wir gemeinsam schauen möchten: Was bringt das Gesetz für Veränderung? Was bringt es auch für Verbesserungen für die Sexarbeiterinnen? Denn wir haben ja auch bei der Erstanmeldung jetzt dabei, dass eine NGO die Frauen berät, dass Frauen begleitet werden können. Wir werden aber auch mit den NGOs gemeinsam beraten, wie es am besten funktioniert, die Information an die Sexarbeiterinnen, an die Prostituierten heranzubringen, und wir werden die NGOs auch bitten, uns bei dieser Informationsarbeit zu unterstützen.

 

Wir werden in der MA 62 einmal sämtliche befassten Magistratsabteilungen einladen, um da auch gemeinsam darauf zu schauen, was tut sich jetzt für die Organisation, für die Durchführung des Gesetzes für die Stadt für eine Aufgabe auf. Wir möchten eigentlich schon mit September gut darauf vorbereitet sein, wenn am 1. November das Gesetz in Kraft tritt. Es wird dies ein Tag sein, wo natürlich alle gespannt hinschauen werden: Was bringt es tatsächlich für eine Entspannung für uns? Es wird aber auch für die Sexarbeiterinnen ein wichtiger Tag sein, weil sie wissen werden müssen: Okay, wenn ich da nicht mehr stehen kann, wo kann ich in Zukunft stehen? Das wird Teil der Informationsarbeit sein.

 

Ich möchte eines an dieser Stelle noch sagen: So ein Gesetz zu machen, ist natürlich eine sehr, sehr große Herausforderung, weil es sehr, sehr viele Interessengruppen gibt, ganz, ganz viele unterschiedliche Interessengruppen. Die einen sind lauter, die anderen sind leiser und verschaffen sich auch nur sehr schwer eine Stimme. Man muss sagen, die Sexarbeiterinnen in dem Sinn sind zum Beispiel nicht organisiert, aber natürlich müssen sie trotzdem Informationen bekommen.

 

Was uns immer ganz, ganz wichtig war – das wird auch Teil der Arbeit in den nächsten Monaten sein und das war auch von den AnrainerInnen nie in Frage gestellt –: Es muss für die Frauen sicher abgehen; sie brauchen eine Infrastruktur und es muss sicher abgehen.

 

Wir haben in dem Sieben-Punkte-Programm erkannt, dass eine kommunalpolitische Steuerung, eine Verlagerung von Straßenprostitution nicht möglich ist. Obwohl wir mit den Bezirken Straßenzüge ausgesucht haben, alles, alles, das war nicht möglich. Wir müssen jetzt auch einmal schauen, wie sich das Verbot tatsächlich auswirkt. Und das gehört natürlich anständig und entsprechend begleitet.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. – Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Kowarik. Ich bitte darum.

 

9.59.48

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Sie haben gerade bewiesen, dass die Gesetzesbestimmungen so unklar sind, dass offensichtlich nicht einmal die zuständige amtsführende Landesrätin jetzt weiß, wo Straßenprostitution in Zukunft verboten sein wird und wo nicht. Der Kollege Ulm wird das dann sicher noch näher ausführen.

 

Am Nachmittag werden wir noch Zeit haben, uns sehr lange und intensiv über die legistischen Abenteuerlichkeiten dieses Gesetzes zu unterhalten, und das werden wir selbstverständlich machen.

 

Meine Frage geht jetzt aber in eine ganz andere Richtung. Es wurde hier ja offensichtlich bewusst die Form eines Initiativantrages gewählt und nicht eine Regierungsvorlage. Sie haben aber immer wieder betont und auch heute wieder gesagt, dass schon im Gesetzwerdungsprozess sehr viele Dienststellen und damit auch andere Einrichtungen konfrontiert wurden und mitgearbeitet haben.

 

Mich würde interessieren: Welche Dienststellen, Einrichtungen und Organisationen waren das, insbesondere bevor das Gesetz in den Ausschuss gekommen ist?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Wir haben uns

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular