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Landtag, 4. Sitzung vom 01.04.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 49

 

Dennoch möchte ich kurz skizzieren, was alles darin enthalten war, und meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass ein Großteil einiger sehr guter Vorhaben, die in der Novelle zur Straßenverkehrsordnung ursprünglich enthalten waren, vielleicht jetzt bereits beschlossen wurde, vielleicht allerdings weiterverhandelt wird und zu einem baldigen Zeitpunkt doch noch beschlossen werden könnte.

 

Was war jetzt alles darin enthalten? Im Wesentlichen die gemeinsame Kennzeichnung von Schutzwegen und Radüberfahrten auf einem Verkehrszeichen, auf einem gemeinsamen Verkehrszeichen, was wiederum den Vorteil hat, dass man die Beschilderung im öffentlichen Raum auf diese Art und Weise reduzieren kann. Diese Maßnahme wurde also seitens der Stadt Wien ausdrücklich begrüßt.

 

Zweitens: die Möglichkeit zur Einführung von Fahrradstraßen. Auch diese Maßnahme wurde seitens des Landes Wien begrüßt, wenn auch mit einer Anzahl von Ergänzungen beziehungsweise Änderungswünschen, die hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Fahrradstraßen seitens des Landes Wien als wünschenswert erschienen sind.

 

Drittens: die Einführung von Radwegen ohne Benutzungspflicht. Auch diese Maßnahme wurde seitens des Landes Wien begrüßt, so wie die Schaffung von vorgezogenen Haltelinien für Motorräder, wobei wir hier dafür plädiert haben, dass diese vorgezogenen Haltelinien für Motorräder sehr wohl und ausnahmslos in allen Fällen auch von Fahrrädern benützt werden sollten. Das heißt, wir haben uns an sich ausgesprochen für die Schaffung von vorgezogenen Haltelinien für einspurige Fahrzeuge, egal welcher Art.

 

Kritisch sehen wir die Einführung der Helmpflicht für Kinder, wobei ich an dieser Stelle auch anmerken möchte, dass diese Einführung der Helmpflicht für Kinder nicht nur seitens des Landes Wien kritisch gesehen wurde, sondern dass über 20 Stellungnahmen einlangten - von der Wirtschaftskammer Wien, von Verkehrsorganisationen und -klubs, von allen Seiten -, die in Summe darauf hingewiesen haben, dass diese Helmpflicht nichts bringt, ganz im Gegenteil sich sogar als kontraproduktiv erweisen könnte. Das möchte ich an dieser Stelle auch kurz ausführen.

 

Zunächst: Etwa 87 Prozent aller Kinder tragen bereits einen Helm, das heißt, eine Überregulierung in diesem Fall scheint nicht zweckmäßig zu sein. Ein zweiter Aspekt ist, dass diese Helmpflicht nicht mit konkreten Auswirkungen verbunden ist. Weder ist hier vorgesehen, konkrete Strafen bei Nichtbeachten einzuführen, noch hat sie Auswirkungen hinsichtlich der Haftpflicht, falls es doch zu einem Unfall kommt.

 

Drittens: Sämtliche wissenschaftliche Untersuchung, die es in diesem Bereich gibt, nicht zuletzt auch Studien, die im Auftrag der Europäischen Union erstellt wurden, belegen, dass das Tragen eines Helms keinen besonderen, sozusagen nachweislich tatsächlich existenten Schutz beim Radfahren bietet. Ganz im Gegenteil, das Vorschreiben einer Helmpflicht für Kinder kann wiederum dazu führen, dass Kindern das Radfahren, eigentlich eine wesentliche Möglichkeit, die man hat, sich zu bewegen, Spaß zu haben, also etwas, was den Bedürfnissen von Kindern sehr stark entgegenkommt, unter Umständen - und da will ich es jetzt ganz offen formulieren - vermiest werden kann! Beziehungsweise es kann sich als kontraproduktiv erweisen, wenn etwa der Helm vergessen worden ist und hier Unsicherheiten entstehen: Darf man das jetzt, oder darf man das nicht, und welche Auswirkungen hat das?

 

Deshalb, wie gesagt, hat sich das Land Wien - aber in guter Gesellschaft, muss man an dieser Stelle sagen - gegen diese Helmpflicht ausgesprochen. Just diese Helmpflicht ist, ausgeweitet bis zum 12. Lebensjahr, gestern im Nationalrat, wie gesagt, in Form eines Initiativantrags beschlossen worden. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren sehr wesentlichen Maßnahmen, die darin ursprünglich enthalten waren, auch tatsächlich zur Beschlussfassung kommen werden oder nicht.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, und ich ersuche Herrn Abg Mahdalik, diese zu stellen.

 

9.41.13

Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben jetzt angesprochen, dass die GRÜNEN den Wegfall der Radwegbenützungspflicht begrüßen würden. Wir sehen darin eine kleine Diskrepanz: Es wird sehr viel Geld in Radwege gesteckt, jetzt wieder in den Ring-Radweg, und gleichzeitig fordern die GRÜNEN, dass auch auf dem Ring in Zukunft mit dem Rad gefahren werden darf. Gerade auf dieser Verkehrsfläche halte ich es für lebensgefährlich, wenn man heute dort fährt: die Busse, Fiaker, Straßenbahn. Daher halte ich es nicht für sonderlich intelligent, dass ein Radfahrer über den Ring fährt.

 

Zum Zweiten hat Kollege Chorherr gemeint, die flotteren Radfahrer dürfen dann auf dem Ring fahren, die anderen müssen oder sollten doch den Radweg benützen. Da würde ich Sie gerne fragen, ob Sie für die aus unserer Sicht bestehende Diskrepanz dazwischen, viel Geld in Radwege zu stecken und die Radwegbenützungspflicht aufzuheben, eine Erklärung haben, und zum Zweiten, ob Sie das wirklich wollen, dass sich Radfahrer auf dem Ring in Lebensgefahr begeben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zunächst: Ich sehe keine Diskrepanz. Worum es uns in diesem Fall geht, ist, die Infrastruktur auszuweiten, um sicherzustellen, dass es eine Vielzahl von Angeboten gibt, damit man das Rad in der Stadt, im Stadtverkehr sicher nutzen kann. Allerdings, was man nicht außer Acht lassen darf, ist, dass es hier unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse gibt. Das heißt, wir wissen anhand von Erhebungen, dass es etwa für ältere Wienerinnen und Wiener beziehungsweise für Frauen und sehr oft auch für Kinder ein großes Bedürfnis nach eigenen, gesondert hergestellten Radwegen gibt, auf denen man sich sicher bewegen kann. Deswegen wird die Stadt auch weiterhin diesen Weg beschreiten, das heißt, die Infrastruktur, die es dafür braucht, ausweiten, um eben

 

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