«  1  »

 

Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 34

 

Entscheidungen zu kommen, die eine Sanierung des Gebäudes zulassen. Das ist für uns auch im Wofo ein großes Problem, weil wir hier nicht mit einem Hauseigentümer verhandeln, sondern mit einer Vielzahl, die ganz unterschiedliche Interessen vertreten. Das Problem steigert sich im Regelfall auch dann, wenn dort beispielsweise die Wohnungseigentümer gar nicht wohnhaft sind, sondern aus Spekulationsgründen oder sonstigen Gründen die Wohnungen bevorraten. Also von daher ist es sicher ein größeres Problem, parifizierte Häuser thermisch-energetisch zu sanieren als vielleicht Häuser, die nur einen Eigentümer oder eine Eigentümerin haben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ing Mag Bernhard Dworak. Ich ersuche darum.

 

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Ich habe zur aktuellen Novelle des Wiener Wohnbauförderungs- und Sanierungsgesetzes Fragen. Es scheint nämlich, dass es bei dieser Novelle auch Nachteile gibt, unter anderem die Problematik bei der Rückzahlungsdauer nach § 18 Mietrechtsgesetz. Die wird jetzt für thermisch-energetische Maßnahmen bis zu 20 Jahre möglich sein. Hier werden ja doch allein durch die Zinsen höhere Beträge zurückgezahlt werden müssen, als ursprünglich angesetzt. Sie selbst sagen ja immer, dass erst ein rückgezahlter Bau den Vorteil von gefördertem Wohnen möglich macht. Also wenn es jetzt 20 Jahre sind, wo rückgezahlt wird, dann werden natürlich die Menschen und die Mieter höher belastet. Auf der anderen Seite wird auch in dieser Novelle auf die Prüfung der Hauptmietzinsreserve abgestellt. Und wenn es nicht möglich ist, sie darzustellen, dann kann eine Prognoserechnung erstellt werden, was meiner Meinung nach ein bisschen fast unglaublich klingt, denn Prognoserechnungen haben nichts mit der tatsächlichen Höhe der Mietzinsreserve zu tun und ermöglichen hier natürlich Manipulationen. In den Erläuterungen steht nämlich, dass sich die Prüfung der Hauptmietzinsreserve als verfahrensverzögernd ausgewirkt hat.

 

Und jetzt ist meine Frage eben dahin gehend, wie weit Sie diese Gefahr sehen, einerseits die 20 Jahre, dass das einen deutlichen Schub bei den Menschen verursachen wird, dass sie weniger im „Sack“ haben und auf der anderen Seite, dass das Problem mit der Hauptmietzinsreserve ein doch wirklich schlagendes sein wird.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat!

 

LhptmSt Dr Michael Ludwig: Die von Ihnen angesprochene WWFSG-Novelle ist ja derzeit in Begutachtung. Also ich warte jetzt einmal die Stellungnahmen aller in diesem Prozess befindlichen Interessensgruppen ab, um hier auch eine endgültige Entscheidung zu treffen. Bei dem ersten Punkt der Prognoserechnung gelten trotzdem ja dann die de facto abzurechnenden Kosten. Also es geht im Wesentlichen darum, dass man einen Vorgriff tätigt, aber im Endeffekt werden den Mieterinnen und Mietern die De-facto-Kosten, die ja dann auch nachgewiesen und abgerechnet werden müssen, verrechnet.

 

Die Erhöhung der Jahre, um die Kosten zu verteilen, also von jetzt 10 Jahre auf dann 20 Jahre, soll eine Möglichkeit für die Hauseigentümer darstellen und kann einen Vorteil bieten, um die anfallenden Kosten auf einen größeren Zeitraum zu verteilen. Das heißt, die monatliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter ist ebenfalls eine geringere. Aber wenn man natürlich den Gesamtzusammenhang sieht, ist auf Grund der Zinsenbelastung der Gesamtbetrag geringfügig höher. Richtig ist, die monatliche Belastung ist deutlich geringer, und je nachdem, wie sich die Zinsentwicklung darstellt, kann man doch davon ausgehen, dass natürlich immer ein längerer Zeitrahmen im Regelfall auch etwas höhere Zinskosten verursacht. Aber wie gesagt, der Vorteil ist die monatlich geringere Belastung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von der Abg Rubik gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Silvia Rubik (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie haben uns jetzt erzählt, wie viele Maßnahmen und wie viel Geld die Stadt Wien in den letzten Jahren in die Hand genommen hat, um die Sanierungen fortzuführen und zu forcieren.

 

Meine Frage wäre ganz konkret: Wie sehen von Ihrer Seite die flankierenden Maßnahmen aus, damit ökologische Komponenten bei den Bauvorhaben auch weiterhin forciert werden?

 

Präsidentin Marianne Klicka: Bitte, Herr Stadtrat!

 

LhptmSt Dr Michael Ludwig: Ja, ich möchte darauf verweisen, dass wir die Ökoförderungen bereits im zuständigen Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung am 15. Februar 2010 adaptiert haben. Und wir haben damit, wie ich meine, eine ganz deutliche Zunahme an Förderungen im Bereich der Biomasseheizungsanlagen, der solarthermischen Anlagen oder auch eine zusätzliche Förderung für die Errichtung von Niedrigenergie- und Passivhäusern auch vorgesehen. Und ich denke, ein großer Vorteil bei dieser veränderten adaptierten Förderung ist, dass wir unabhängig vom Einkommen und ohne Wohnnutzenflächenbeschränkung hier die Förderungen ausschütten. Wir unterstützen damit alle Häuselbauer, unabhängig jetzt von ihrem sozialen Status, die thermisch-energetische Sanierung in Anspruch nehmen oder sich beispielsweise mit Niedrigenergiehausstandard, Passivhausstandard zu beschäftigen.

 

Wir haben außerdem, wie ich meine, ein sehr umfassendes, auch von der Quantität umfassendes Fördersystem als Stadt Wien vorgesehen. Bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern sind das Förderungen in der Größenordnung von in etwa 4 000 EUR und wir stellen damit 4 Millionen EUR auch zur

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular