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Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 48

 

aber meiner Ansicht nach und von der Stadt Wien her ist es überhaupt nicht unlösbar. Ich finde sogar, dass die Stadt Wien hier, das Land Wien hier außerordentlich großzügig vorgeht, da wir für alle Kinder aus Wien, für alle Wiener Kinder, wenn ich das so sagen darf, die in Niederösterreich in den Kindergarten gehen, bis zu 248 EUR zahlen und gleichzeitig zahlen wir für alle niederösterreichischen Kinder, die in Wien in den Kindergarten gehen, den Grundbetrag, das sind, soviel ich weiß, auch etwa 287 EUR, also auch weit mehr als die Hälfte. Wir sind da sehr großzügig, weil umgekehrt Niederösterreich nichts zahlt. Also sie zahlen weder für die Wiener Kinder in Niederösterreich was dazu noch für die niederösterreichischen Kinder in Wien. Also wenn hier jemand säumig ist, dann ist es Niederösterreich, und ich bin sehr für unsere Lösung. Ich würde sogar sagen, sie ist sehr, sehr großzügig und wir haben da wirklich eine vorbildliche Herangehensweise gewählt. Wofür zu Recht jetzt diesem Faktum und, glaub ich, meinen Ausführungen Applaus gezollt wird. Und es kommt ja im an sich objektiven Bericht der Volksanwaltschaft zwischen den Zeilen durchaus auch hervor, dass es dort ähnlich gesehen wird.

 

Es ist auch einzuräumen, dass das System der Subjektförderung, das Wien praktiziert, eher dem Geist der bezughabenden 15a-Vereinbarungen entspricht, zumal die Finanzmittel des Bundes nach der Anzahl der im jeweiligen Bundesland wohnhaften kindergartenpflichtigen Kinder aufgeteilt werden. Daraus kann man tatsächlich aus guten Gründen eine primäre Verantwortung des Heimatbundeslandes für den kostenfreien Kindergartenbesuch der eigenen Kinder ableiten. So steht es im Volksanwaltschaftsbericht. Wir als Wien, wie gesagt, erfüllen unsere Pflicht gegenüber unseren Kindern, die in Niederösterreich sind, und haben eine großzügige Lösung für die niederösterreichischen Kinder in Wien. Niederösterreich erfüllt seine Pflicht derzeit nicht. Das sei hier angeführt und in dem Zusammenhang möchte ich auch noch einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, der sich im Speziellen mit der Verlängerung des Bundeszuschusses für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und die verpflichtende frühe sprachliche Förderung beschäftigt, welcher von den Landtagsabgeordneten Stürzenbecher, Wutzlhofer, Wurzer, Ellensohn und Dr Wolfgang Aigner eingebracht wird, und welcher im Beschlussteil davon spricht:

 

„Der Landtag spricht sich für die Verlängerung des Bundeszuschusses für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und die verpflichtende frühe sprachliche Förderung aus.“

 

Wie sie wahrscheinlich wissen und wie die Frau Klubobfrau Marek aus ihrer früheren Tätigkeit sicher weiß – Sie ist leider jetzt nicht da -, war es ja so, dass die gegenständliche 15a-Vereinbarung für 2008, 2009 und 2010 beschlossen hat, dass die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden soll, und diesbezüglich sehr sinnvoll auch hier eine Förderung praktisch verbunden war, dass die Eltern wieder in die Vollbeschäftigung finden können, rechtzeitig und ich glaube, das war eine sehr gute Lösung. Jetzt allerdings hat der Bund, insbesondere der zuständige Minister Mitterlehner, festgelegt, dass für 2011 diese Lösung nicht verlängert wird, das soll einmal evaluiert werden und dann vielleicht 2012 wieder eingeführt werden. Das hängt dann von dieser Evaluierung ab. Ich glaube, es wäre durchaus richtig, wenn man diesen Weg auch 2011 gehen würde, und ich glaube, das sollte unser aller Wille sein, dass wir den Bund auffordern, diesen Weg einzuschlagen. Ich habe diesen Antrag dem Herrn Präsidenten weitergegeben und hoffe, dass er die von mir genannte Wirkung erzielen wird.

 

Ich habe hier noch einen zweiten Fall, der insbesondere auch heute kurz im „Kurier“ abgehandelt wurde, die Zuständigkeit von Frau Volksanwältin Brinek und meinen Heimatbezirk betrifft, aber das nur nebenbei. Es ist das die Gerhard-Fritsch-Gasse, wo es so ist, dass derzeit eine Straße in Widmung ist, ans öffentliche Gut angeschlossen werden soll, aber physisch nicht übergeben ist. Da gibt es seit Jahren Überlegungen, wie man weiter vorgeht. Aus Zeitgründen will ich jetzt nicht den ganzen Fall klären, aber Faktum ist, dass die Bezirksvertretung bis jetzt diesen Ausbaubeschluss nicht gefasst hat, dass es eine Klage auf Notwegerecht des Betroffenen gegeben hat, dass die gerichtlichen Instanzen allerdings dieser Klage nicht gefolgt sind und dass es im Endeffekt dann so war, dass eben der Fall weiter leider ungelöst ist.

 

Aber es ist auch so, dass die Volksanwaltschaft hier nicht immer einheitlich vorgeht. Einmal haben sie jemanden vertreten, der für das Notwegerecht ist, und einmal wieder quasi den unterstützt, in einem anderen Fall, der quasi gegen das Notwegerecht aufgetreten ist. Und insofern, glaube ich, sind die Bemühungen der Magistratsdirektion, auch noch des früheren Stadtrats Schicker, hier eine Wien-weite positive Lösung zu finden, zu unterstützen. Wir werden uns alle sehr dafür einsetzen, dass es eine sinnvolle Lösung gibt, aber es ist wirklich nicht so leicht, weil hier gegenteilige Interessen auch der Anrainer aufeinanderstoßen. Wenn die Anrainer einig sind, ist es kein Problem, aber wenn die verschiedener Auffassung sind und jeder sein Recht durchsetzen will, dann ist es ein objektives Problem, für das wir versuchen, eine Lösung zu finden.

 

Abschließend darf ich sagen, dass wir die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft für sehr positiv erachten. Mit der Stadt Wien funktioniert das sehr gut. Alle unsere Behörden und Ämter und Dienststellen nehmen die Berichte der Volksanwaltschaft sehr sehr ernst. Es ist so, dass wir natürlich nicht immer 100-prozentig in jedem Einzelfall der gleichen Meinung sein müssen. Missstände in der Verwaltung ist ja kein objektivierter Begriff, sondern man kann in manchen Fällen verschiedener Meinung sein. Im Großen und Ganzen wird es aber sicher dazu führen, dass man versucht, wenn tatsächlich ein Missstand vorliegt, diesen dann abzustellen.

 

In diesem Sinn darf ich wirklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft danken für ihre ausgezeichnete Arbeit, darf den drei VolksanwältInnen herzlich danken für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Wien und darf empfehlen, dass wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und zustimmen. Danke schön.

 

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