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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 78

 

Entschädigung bei einem tatsächlichen Missfall juristisch durchkämpfen könnte. Dazu ist die Pflege- und Patientenanwaltschaft da.

 

Ich komme ganz kurz zu dem Bericht, der uns hier vorliegt, und möchte zum einen auch sagen, natürlich wird immer wieder bekrittelt und so möchte ich es auch heute festhalten, es ist dies hier ein absolut neuer Bericht, ein neu gestalteter Bericht; die, die ihn gelesen haben, die ihn kennen, sehen in diesem Bericht einzelne Faktoren. Das heißt, es wird ganz klar aufgezählt, dass zum Beispiel im Jahr 2008 über 10 995 Beschwerden abgewickelt wurden, dabei aktenkundig 2 575. Es ist hier absolut klar in diesem Bericht zu sehen, dass es hier in erster Linie um telefonische Anfragen geht, aber auch um jene, die aktenkundig werden und um schriftliche Anfragen, die hier dann länger behandelt werden.

 

Ich selbst habe erst vor Kurzem nachgefragt, worüber sich überhaupt beschwert wird im Wiener Gesundheitssystem. 37 Prozent sagen, es geht um Behandlungsbeschwerden. Sie finden, dass es eine falsche oder ungerechte Behandlung war. Ich sage, jede dieser Beschwerden hat auch ihren Grund, keine Frage, und diese sollen auch stattfinden. Diesen Beschwerden soll auch nachgegangen werden, denn sollten Fehler und Missstände bestehen, gibt es eine Entschädigung, und sollten diese nicht bestehen, soll man mit diesen Menschen ganz klar darüber sprechen.

 

Der zweite wichtige Punkt, der hier angeführt wird, ist 25 Prozent Sonstiges. Ich habe nachgefragt, was denn eigentlich „Sonstiges" bedeutet. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn hier geht es um soziale subjektive Faktoren. Das heißt zum Beispiel, wenn ich in einem Krankenhaus bin: Schmeckt mir das Essen oder finde ich die Küche nicht als sehr geschmackswürdig? Oder habe ich ein gutes Verhältnis zur Oberschwester? Oder gibt es ein Problem beim Portier? Et cetera. Das heißt, auch solche sehr subjektiven Wahrnehmungen sind ganz wichtig als Beschwerde, denn jeder Mensch ist anders und auch das sollte durchaus ernst genommen werden.

 

Es gibt auch Beschwerden über die Öffentlichkeitsarbeit oder über die Entlassungsproblematik, hier mit 3 Prozent ausgewiesen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, was will ich damit sagen? Ich denke, dass dieser Bericht ein sehr aufschlussreicher Bericht ist, wo es klar wird, warum wir eine Kontrolle brauchen, warum ein gutes Qualitätsmanagement absolut notwendig ist. Die Kontrollorgane und die Kontrollfunktionen, die wir in dieser Stadt haben, sollten auch einmal zur Kenntnis genommen werden. Das ist nicht nur die Patienten- und Pflegeanwaltschaft, sondern das ist auch die Volksanwaltschaft, über die wir hier diskutiert haben, das ist die Möglichkeit, den Rechnungshof anzurufen, das ist die Möglichkeit, das Kontrollamt in Bewegung zu bringen und natürlich nicht zuletzt Untersuchungskommission einzusetzen. Es gibt andere Bundesländer dieses Landes Österreich, wo Untersuchungskommissionen oder andere Kontrollorgane nicht so locker oder leicht oder dementsprechend eingesetzt werden, weil man dort einfach drüberfährt und sagt: „Das interessiert uns nicht. Wir brauchen keine Kontrolle." - Das sei hier nur nebenbei erwähnt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, der neue Bericht, so gut er auch aufgeschlüsselt ist, zeigt, dass sich bei den städtischen Krankenhäusern - und das sollte schon erwähnt sein - jeder 422. Patient beschwert. Ich möchte Ihnen hier auch die Relation dazu zeigen, dass die städtischen Krankenhäuser über 395 000 Patienten stationär aufnehmen. Davon beschweren sich im Durchschnitt 422. Ich habe schon erwähnt, jede einzelne Beschwerde ist absolut nachgehenswert. Wenn Fehler passieren, muss man dem nachgehen. Nichtsdestotrotz sei von dieser Seite auch einmal gesagt, ein Krankreden oder ein absolutes Schlechtmachen des Wiener Gesundheitssystems lassen wir nicht zu, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wiener Gesundheitssystems arbeiten für den Menschen, arbeiten mit hohem Interesse, mit hohem Engagement und das gehört auch gewürdigt! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Lassen Sie mich auf die Untersuchungskommission eingehen, weil es der Kollege Lasar erwähnt hat. Zur Psychiatrie muss man schon etwas sagen. Sie haben erwähnt, Herr Kollege, dass hier überhaupt nichts passiert, dass sich nichts verändert, dass alles eine Tragödie und dramatisch ist. Ich möchte zuerst einmal, was den Bericht betrifft, sagen, die Patientenanwaltschaft ist jene Anlaufstelle, wo sich auch Patienten der Psychiatrie hinwenden sollten. Das haben sie während der Untersuchungskommission auch getan. Dafür bin ich dem Herrn Prof Brustbauer sehr dankbar, dass jene Patienten nicht einfach vorgeführt werden konnten, sondern eine absolut professionelle Anlaufstelle hatten.

 

Es wird im Bericht auch erwähnt, dass es eine Problematik im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich gibt. Es wird vom Kontrollamt bestätigt: Keine Frage.

 

Jetzt die Handlungen. Es wurde auch gehandelt, keine Frage. Es wurden neue Dienstposten geschaffen, es wurde nach Fachärzten bei der Ärztekammer angefragt und dort deponiert, dass wir welche brauchen. Das heißt, wenn ein ausgebildeter Kinder- und Jugendpsychiater fertig und von der Ärztekammer bewilligt ist, wird dieser im Krankenhaus, egal, ob es der Rosenhügel, das Otto-Wagner-Spital, das AKH oder das in Zukunft kommende Krankenhaus Nord ist, eingestellt werden.

 

Dazu ist zu sagen, viele Steuergelder fließen in die Renovierung des Otto-Wagner-Spitals, in die beiden Pavillons, die erst vor Kurzem von der Stadträtin eröffnet und die renoviert worden sind. Wenn Sie die Mitarbeiter fragen, sind diese wirklich glücklich und sagen, das ist eine Vorzeigestation, ist eine großartige Umgebung, um mit Patienten zu arbeiten. Der umstrittene Pavillon 10, von dem wir in der Untersuchungskommission immer hörten, ist jener Pavillon, der demnächst fertig werden wird. Ich habe ihn im alten Zustand gesehen und schaue ihn mir neu an. Ich bin davon überzeugt, dass dort das Geld wirklich gut investiert ist.

 

Das heißt, sehr geehrter Herr Kollege, man nimmt Geld in die Hand, um, wenn tatsächlich berechtigte Beschwerden da sind, diesen zu folgen und

 

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