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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 40

 

Standard. Ich möchte auch erwähnen, dass die Dauerleistung eine Leistung ist, die es ausschließlich in Wien gibt, die es nicht in Oberösterreich und auch nicht in allen anderen Bundesländern gibt.

 

Sowohl die Dauerleistungsrichtsätze als auch die Richtsätze für arbeitsfähige Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher werden, wie ich bereits mehrmals angekündigt habe, im Jahr 2009 um 3,4 Prozent angehoben.

 

Ich möchte auch noch erwähnen, dass es nicht ausschließlich diese Leistung gibt, sondern dass darüber hinaus zum Beispiel mit der Schaffung des Wiener Mobilpasses und auch mit der Schaffung des Kultur-Aktiv-Passes, der, glaube ich, sogar ein grünes Projekt war, Maßnahmen weit über die Sozialhilfe hinaus gesetzt wurden, um den Menschen - und das ist genauso ein ganz wichtiger Punkt - die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Dr Aigner gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Wie hoch beziffern Sie die allfälligen Mehrkosten infolge der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Ich schmunzle deshalb, weil es eine Vereinbarung im Finanzausgleich gibt. Diese Vereinbarung im Finanzausgleich sagt, dass die Mehrkosten für die Bundesländer maximal 50 Millionen EUR betreffen dürfen und dass die Mehrkosten in einem Bundesland, und das ist Wien, mit der höchsten Anzahl der Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher, weil wir eben den niedrigschwelligen Zugang dazu haben, maximal 30 Millionen EUR betreffen dürfen, dass aber, sollten diese 30 Millionen EUR nicht ausreichen, sofort Verhandlungen mit dem Bund eröffnet werden müssen. - Wir werden sehen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Ebinger gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landesrätin!

 

Sie haben gesagt, Kärnten ist gegen die Mindestsicherung. Einem Artikel entnehme ich, dass es auch vorgesehen ist, das AMS als One-Stop-Shop einzurichten und dass Niederösterreich und Vorarlberg dagegen sind.

 

Ist das schon ausgeräumt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Das, was wir hier geschafft haben, ist ein klassischer Kompromiss. Meine und die von Wien favorisierte Lösung, der fast alle SoziallandesreferentInnen zugestimmt haben, auch die aus Kärnten, aber nicht aus Niederösterreich und nicht aus Vorarlberg, war, dass wir einen One-Stop-Shop dahin gehend machen, dass nicht nur der Antrag im AMS eingebracht werden kann, sondern dann auch die Abwicklung gleich dort passiert, dass nicht der Mensch, sondern der Akt läuft. Dagegen haben sich Niederösterreich und Vorarlberg vehement erklärt und wollten eine Beibehaltung des Status quo. Ich glaube, das, was wir jetzt als Kompromiss geschafft haben, ist eine sehr gute erste Lösung.

 

In der Art 15a-Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass innerhalb des ersten Jahres alles zu evaluieren ist, um dann auch anzupassen, nämlich die Vereinbarung, dass die Anträge sowohl in der Bezirkshauptmannschaft als auch im AMS gestellt werden können und dass darüber hinaus das AMS die Mittel bekommt, um diese Zielgruppe wieder gut in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Es ist kein One-Stop-Shop, aber es ist ein deutlicher erster Schritt in diese Richtung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

Die 5. Anfrage (FSP - 05263-2008/0001 - KGR/LM) wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (In der Zeitung "Die Presse" vom 17.November wird der ärztliche Direktor des AKH zitiert, eine neue Publikation des Autors Hans Weiss zeige "mögliche Korruptionsbereiche" im Gesundheitswesen auf. Im Sinne einer sachlich geführten Diskussion und um Pauschalverurteilungen von Ärztinnen- und Ärzteschaft und Pharmaindustrie vorzubeugen, ist die Politik gefordert, potentielle Korruptionsquellen zu verhindern. Welche landesgesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Vorkehrungen haben Sie getroffen bzw sollen aus Ihrer Sicht getroffen werden, um eine - auf Grund einer möglichen Interessenskollision bei der Ärztinnen- und Ärzteschaft im Hinblick auf die Marketingmethoden im Pharmabereich vorliegenden - Korruptionsgefährdung im Gesundheitswesen hintanzuhalten?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen mich, welche landesgesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Vorkehrungen ich getroffen habe oder aus meiner Sicht getroffen werden sollten, um eine auf Grund einer möglichen Interessenkollision bei der Ärzteschaft im Hinblick auf Marketingmethoden im Pharmabereich vorliegende Korruptionsgefährdung im Gesundheitswesen hintanzuhalten.

 

Meines Erachtens nach, wenn ich das vorausschicken darf, ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, wenn mögliche Korruptionsbereiche öffentlich diskutiert werden. Ich glaube, das ist immer ein wichtiger Schritt, der neben der Frage rechtlicher Bestimmung, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde, da ist, weil damit auch deutlich sichtbar wird, dass das, was passiert, möglicherweise Korruption ist und dass Korruption kein Kavaliersdelikt ist. Korruption kann, wie wir alle wissen, alle Lebensbereiche betreffen. Daher ist natürlich, da es alle Lebensbereiche betreffen kann, Korruption auch im Gesundheitswesen so wie im privaten Bereich oder im öffentlichen Bereich nicht auszuschließen.

 

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