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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 47

 

einen positiven Ausgang geben.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Florianschütz gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Peter Florianschütz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wie stellt sich die Entwicklung im Bereich der Persönlichen Assistenz dar? Gibt es da bereits Erkenntnisse über die Entwicklung in diesem Bereich?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir haben die Persönliche Assistenz seit dem 1. April des heurigen Jahres zu einer Regelleistung gemacht. Seit April 2008 sind 175 Anträge eingegangen. Davon wurden 138 bereits bearbeitet und 126 bewilligt. Die niedrigste Leistung, die wir hier gewähren, sind 284 EUR. Die höchste Leistung - und wir sprechen von monatlichen Leistungen -, die wir monatlich gewähren, ist derzeit 7 900 EUR. Die meisten, nämlich über 50 Personen sind in der Pflegestufe 5.

 

Hier empfiehlt es sich auch, immer ein bisschen über den Tellerrand zu schauen, weil unser Problem auch hier ist, dass die Situation in Wien für sich allein betrachtet wird und nicht im Vergleich, denn: Wenn wir uns die österreichische Situation anschauen, dann sehen wir, dass es im Burgenland, in Salzburg, in Vorarlberg, in Kärnten und in der Steiermark keine auch nur annähernd vergleichbare Regelung gibt. In Niederösterreich gibt es 10 Personen - ich wiederhole noch einmal: in Wien sind es 175! -, die ein bisschen etwas Ähnliches bekommen, mit maximal 2 835 EUR. In Oberösterreich - auch ein Land, das annähernd so viele Einwohnerinnen und Einwohner hat wie Wien - sind es 100 Personen mit maximal 250 Stunden im Monat. In Tirol gibt es da auch eine Deckelung mit höchstens 200 Stunden im Monat. Und lassen Sie mich ein anderes Beispiel auch noch nennen: In Bremen sind es 48 Personen mit einer solchen Leistung, in Hamburg sind es 30, und in der Schweiz wurde gerade eine neue solche Leistung eingeführt, bei der durchschnittlich pro Jahr maximal 12 400 EUR an Persönlicher Assistenz gewährt werden. - Ich wiederhole abschließend noch einmal: Bei uns sind es bis zu 7 900 EUR im Monat!

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. - Herr Kollege Jung hat seine Frage zurückgezogen. Daher ist die nächste Fragestellerin Frau Abg Smolik. - Bitte sehr.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Es ist sehr interessant, den Vergleich mit den anderen Ländern beziehungsweise Bundesländern zu hören. Ich glaube aber, dass uns das nicht sehr viel weiterbringt, wenn wir wissen, dass hinsichtlich der Persönlichen Assistenz nach wie vor Menschen mit anderen Behinderungen als Körperbehinderungen nicht erfasst sind und nicht den Anspruch auf diese Leistung haben, vor allem Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch solche mit Lernschwierigkeiten.

 

Werden Sie diesbezüglich demnächst oder in näherer Zukunft eine Änderung veranlassen, sodass eine größere BezieherInnengruppe Zugang zu dieser Leistung hat und diese nicht nur auf die Menschen mit Körperbehinderung beschränkt ist?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich denke, dass hier differenziert zu antworten ist, und zwar: Erstens ist es so, dass wir hier im letzten Jahr wirklich einen sehr, sehr großen Schritt gemacht haben und daher in naher Zukunft auch nicht grundsätzlich an eine Ausweitung gedacht ist.

 

Zu Ihrer inhaltlichen Frage muss ich sagen, dass auf Grund der Definition der Persönlichen Assistenz die Erweiterung auf Personen mit Lernschwierigkeiten für mich inhaltlich nicht denkbar ist, weil der persönliche Assistent, die persönliche Assistentin ja der verlängerte Arm des Menschen mit den besonderen Bedürfnissen ist; und wenn jemand eine psychische Beeinträchtigung oder eine Lernschwierigkeit hat, ist nicht die Sicherheit gegeben, dass dieser verlängerte Arm wirklich genau das tut, was die Person mit den besonderen Bedürfnissen braucht. - Das heißt: Hier aus inhaltlichen Gründen Nein.

 

Bei der Persönlichen Assistenz insgesamt ist zu sagen, dass wir das mit 1. April jetzt einmal im Regelbetrieb eingeführt haben und es daher jetzt hier zu keinen Veränderungen kommen wird.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die letzte Zusatzfrage stellt wieder Frau Abg Praniess-Kastner. - Bitte.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ganz kurz zu den Ausführungen meiner Vorrednerin: Sie haben ja dargestellt, wie es in anderen Bundesländern aussieht, wie es in anderen Ländern ist. Es gibt die Begleitstudie zu dem Modellprojekt Persönliche Assistenz, und da hat sich herausgestellt, dass in Schweden sehr wohl alle Gruppen von Menschen mit Behinderung die Persönliche Assistenz bekommen. Das sind ein Drittel psychisch beeinträchtigte Menschen, ein Drittel lernbehinderte Menschen und ein Drittel körperbehinderte Menschen.

 

Aber nun noch einmal zu meiner ganz konkreten Frage, die ich gestellt habe: Sie haben gesagt, es wird die Schulassistenz weiter gewährleistet werden. In der Behindertenkommission wurde uns gesagt, bis Ende 2008 wird das vom Fonds Soziales Wien weiter finanziert; was aber ab 1.1.2009 ist, wissen die Betroffenen nicht. Ich werde den Betroffenen erzählen, dass Sie sich weiter dafür einsetzen werden, dass die Schulassistenz gewährleistet ist.

 

Jetzt unter Bezugnahme auf meine Vorrednerin Smolik, die die Pflegegeldergänzungsleistung angesprochen hat, ganz konkret die Frage an Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Gruppen, die jetzt Zugang zu der Pflegegeldergänzungsleistung haben, auch einen Rechtsanspruch darauf haben werden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Zu Ihrer „Nicht-Frage" bezüglich Schweden möchte ich kurz etwas sagen, weil Sie das schon mehrmals erwähnt haben und

 

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