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Landtag, 20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 43

 

auch das hohe Investitionsniveau immer wieder sichergestellt wurde. Und wir wissen aus den Bereichen, die für Sie jahrelang ein Mekka waren, wo die Privatisierung immer groß geschrieben wurde, dass es da entsprechende Auswirkungen gibt: Es gab höhere Gebühren und keine Investitionen mehr! (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Wie erklären Sie die Wasserrohrbrüche?)

 

In Wien werden 22 km Rohrnetz pro Jahr tatsächlich erneuert, jedes Jahr werden 16 Millionen EUR in die nachhaltige Sanierung der Wasserversorgung in dieser Stadt investiert.

 

Schauen wir uns auch da einen Vergleich an! In Wien beträgt die Wassergebühr 1,30 EUR. Die Österreich-weiten Zahlen kennen Sie, sie waren vor wenigen Tagen in den diversen Medien nachzulesen. Ich nenne Ihnen jetzt aber auch ein paar internationale Zahlen: In Berlin beträgt die Wassergebühr 2,07 EUR, in Stuttgart 2,19 EUR. Seitens des Deutschen Städtebundes wird festgehalten, dass der Kostenpunkt für die Wasserversorgung in Deutschland im Durchschnitt bei 1,81 EUR liegt.

 

Alle Abteilungen, die für diese Dienstleistungen zuständig sind, verdienen daran nichts, sondern sie investieren ganz intensiv. Auch das wissen die Wienerinnen und Wiener, und das ist letztendlich für uns nicht nur umweltpolitisch und versorgungspolitisch im Bereich des Trinkwassers wesentlich, sondern das ist – und darauf bin ich in dieser Stadt sehr stolz! – auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung, weil die Investitionsmittel sowohl im Bereich der MA 48 als auch im Bereich der MA 31, als auch im Bereich der MA 30 immer hoch waren, und zwar auch dann, wenn die finanziellen Spielräume enger geworden sind, weil wir – wie wir in diesem Haus auch schon oft diskutiert haben – tatsächlich immer wieder sehr viele Aufgaben übernehmen mussten.

 

Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, dass hier heute einige Anträge eingebracht werden – der Initiativantrag wurde bereits eingebracht –, und diese Anträge werden tatsächlich, wie wir meinen, in einem Bereich, in dem wir zuständig sind, zu einer täglichen Entlastung der Wienerinnen und Wiener beitragen.

 

Wenn hier immer von der Gebührenlawine die Rede ist, dann muss man sich schon realistisch anschauen, wie der Anteil an der Inflation tatsächlich ausschaut: Im Bereich der Inflationsentwicklung machen die kommunalen Gebühren und Tarife nachweisbar – und das wird ja immer wieder belegt – 0,05 Prozent, also ein halbes Promille aus. Das ist Faktum. – Offenbar versucht sich jetzt aber gerade die ÖVP im Kampf gegen die Teuerung, gegen die sie jahrelang nichts gemacht hat, mit diesem Sonderlandtag zu profilieren. Man braucht sich allerdings nur anzuschauen, wie unglaubwürdig dieses Spiel ist! Herr Kollege Schock hat schon darauf hingewiesen, wie es im Hinblick auf das Valorisierungsgesetz beim Bund ausschaut. Herr Molterer hat im Juni 2007 21 Gebühren erhöht. Das trägt seine Unterschrift, das können Sie nachlesen. Das war ein doppelbödiges Spiel, das kennen wir eh und haben das auch schon oft diskutiert.

 

Schauen wir uns zum Beispiel einmal konkret im Bereich der Mieten an, wie sich da die reale Situation und die Belastung für die Wienerinnen und Wiener darstellt. Seit 1995 haben sich die Mieten im privaten Althausbereich verdreifacht, das ist in vielen Studien nachlesbar. Der Anteil der Betriebskosten an der gesamten Mietbelastung, von dem Sie immer sagen, dass er eine große Belastung ist, beträgt für die Wienerinnen und Wiener ziemlich genau 3 Prozent. 97 Prozent betreffen also offenbar die Bereiche der Hauseigentümer und Makler, die Sie ständig schützen wollen. Daher begrüße ich den Antrag sehr, den die Grüne Fraktion heute einbringt! Dieser Forderung können wir uns durchaus anschließen, denn auch wir erheben diese Forderung. 97 Prozent in diesem Bereich machen also nicht die kommunalen Gebühren und Tarife aus, sondern lediglich 3 Prozent!

 

Die realen Belastungen liegen tatsächlich in der Mietsituation, und zwar durchaus durch Verschlechterungen im Mietrechtsgesetz, die Sie zu verantworten haben! Das Zu- und Abschlagssystem in diesem Bereich ist völlig undurchschaubar. Wir werden dann ja sehen, wie Sie sich bei dem Antrag der GRÜNEN zu den Maklergebühren verhalten werden!

 

Ein großes Körberlgeld gibt es für die Immobilienmakler durch die Befristung der Mietverträge. Früher war eine Wohnung viele Jahre lang in derselben Hand, heute wird weit über die Hälfte der Wohnungen nur mehr befristet vergeben. Außerdem gibt es zusätzliche Neuvermietungen, und jedes Mal werden in diesem Bereich drei Monatsmieten an Provision kassiert. Es gibt in diesem Bereich also tatsächlich eine unheimliche Steigerung an Mehreinnahmen, und von diesen Mehreinnahmen profitiert dann auch noch der Herr Finanzminister über die Umsatzsteuer.

 

Wenn Sie etwas tun wollen, dann setzen Sie dort den Hebel an, wo tatsächlich eine große Belastung für jene Wienerinnen und Wiener besteht, nämlich im privaten Althausbereich: Tun wir etwas gegen die Befristungen der Mietverträge! Tun wir etwas gegen dieses unselige Zu- und Abschlagssystem! Und setzen wir auch wirkungsvolle Maßnahmen im Bereich der Maklergebühren, die auf Grund der Möglichkeit, die Wohnung sehr kurz zu vermieten, tatsächlich Profiteure in diesem Bereich sind! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Bevor mir jetzt die Zeit davonrennt, komme ich noch zu den drei angesprochenen Anträgen. Nachdem alle schon darauf Bezug genommen haben und Ihnen diese Anträge bereits gestern übermittelt wurden, erspare ich mir, sie einzeln noch einmal im Detail vorzulesen.

 

Der erste Beschluss- und Resolutionsantrag an den Wiener Landtag betrifft die Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung im Wohnbereich. Dabei geht es darum, wirkungsvolle Maßnahmen zur Senkung der Kostenbelastung für die Mieterinnen und Mieter zu setzen.

 

Der zweite Antrag betrifft die Erhöhung der Sozialhilferichtsätze. Das ist nicht eine einmalige Maßnahme, die wir jetzt setzen, sondern wir haben diese auch in den vergangenen Jahren durchaus über den Österreich

 

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