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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 49

 

passiert da gerade auf europäischer Ebene, und da spielen wir mit dem UVS Wien auch eine führende Rolle. Das, denke ich mir, darf auch nicht so an uns vorübergehen. Das ist eine ganz tolle Sache, denn gerade die Aufgabe des UVS ist natürlich eine viel komplexere geworden und hat auf Grund der europäischen Dimension ganz sicher auch mit einer neuen Herausforderung zu tun.

 

Was stimmt, ist, dass wir keine weiteren Kompetenzübertragungen im Jahr 2007 beim UVS verzeichnen können, und das hängt unter anderem auch damit zusammen – was auch schon angesprochen wurde –, dass wir eine Auseinandersetzung auf der Bundesebene haben, wenn es darum geht, in der Zukunft die Landesverwaltungsgerichtshöfe zu gestalten.

 

Dem Antrag halte ich das entgegen, denn ich denke, da wird sich jetzt strukturell viel tun und das gilt es jetzt auch einmal abzuwarten, aber ich halte ihm auch inhaltlich entgegen, dass wir in Wien sehr stark auf diese Qualität der derzeitigen Vergabekontrollsenate zählen. Wir haben es hier mit drei Laienfachkräften zu tun, die entsprechend dafür sorgen, fachlich kompetent die richtige Vorgangsweise zu wählen, und wir werden sehen in der Umstrukturierung zu den Landesverwaltungsgerichtshöfen, welche Qualität das annimmt, aber aus derzeitiger Sicht lehnen wir den Antrag, so wie er ja schon einige Male gestellt wurde und auch einige Male schon diskutiert wurde, ab,

 

Was das Sicherheitskonzept betrifft, kann ich alle beruhigen. Ich habe mit der Frau Präsidentin besprochen, dass wir schon im Bälde an einem Sicherheitskonzept arbeiten werden, damit wir hier auch den Mitgliedern eine entsprechende Sicherheit garantieren können und die Arbeit in dem Sinne ungestört und auch ohne Angst passieren kann, was ja auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Mitglieder dort ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist.

 

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 vom Unabhängigen Verwaltungssenat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der ÖVP und FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur Abstimmung.

 

Wer den vorliegenden Tätigkeitsbericht des UVS zur Kenntnis nehmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig somit zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Ich habe einen Antrag, gemeinsam eingebracht von der ÖVP und den Grünen. Er wurde zuvor begründet und sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und Grüne. Das ist nicht die Mehrheit. Somit gilt dieser Antrag als nicht angenommen.

 

Wir kommen zur Postnummer 5. Sie betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderungen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes. Berichterstatterin ist Frau LhptmStin Laska. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann auf eine Einleitung dieses Aktenstückes im Detail verzichten, weil wir in der Fragestunde schon Gelegenheit hatten, darüber zu diskutieren, und bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für die Einleitung. Es gibt mehrere Wortmeldungen. Zuerst Herr Abg Gudenus.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich werde mich kurz halten, auch deswegen, weil wir ja schon in der letzten Landtagssitzung unsere Gründe der Ablehnung zu diesem Akt besprochen haben. Ich habe auch den Rat von der Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin in der Fragestunde sehr ernst genommen, noch einmal darüber nachzudenken, wie wir diesem Akt gegenüberstehen. Aber je mehr wir drüber nachdenken, desto mehr manifestiert sich unsere ablehnende Haltung.

 

Wir können einigen Teilen schon zustimmen. Ich habe das ja beim letzten Mal schon erwähnt. Es sollen die Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Standards möglichst beherrschen sollen. Dem stimmen wir zu, das entspricht ja auch unserem Modell „Zuerst Deutsch, dann Schule". Das hat für uns anfangs auch sehr verlockend geklungen, dem zuzustimmen, wir sind aber von dieser Meinung abgekommen, weil eben die Sanktionen, die Durchsetzungsmechanismen sehr, sehr schwammig formuliert sind, und wir daher der Meinung sind, dass sie in der Umsetzung nicht hinhauen werden.

 

Denn hier steht – ich zitiere: „Nach diesem Beobachtungszeitraum wird 2009/2010 rechtzeitig die Entscheidung zu treffen sein, ob Durchsetzungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wobei die Kopplung an die Familienbeihilfe geprüft werden soll.“ Wird die Entscheidung zu treffen sein, ob geprüft werden soll – also schwammiger geht es wohl nicht. Mit diesen nicht vorhandenen Sanktionen, die wir einfach fordern, ist wohl dieses Modell „Zuerst Deutsch, dann Schule" obsolet, denn es kann nur so funktionieren, dass ein Zwang besteht. Hier müssen die Eltern in die Pflicht genommen werden, und weil das eben nicht der Fall ist, ist eine gewisse Unsicherheit für uns vorhanden, weil das eben nicht in einem Gebot gebettet ist. Das ist auch unser Hauptkritikpunkt, und deswegen sagen wir, hier ist Vorsicht geboten.

 

Der nächste Kritikpunkt ist, dass die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin angekündigt hat, dass diese Fördermaßnahmen auch in der Muttersprache der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache stattfinden können. Da sind wir entschieden dagegen. Wo kommen wir denn da

 

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