«  1  »

 

Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 74

 

Mödling und Stockerau beteiligen.

 

Es ist auch manches neu. Bei der Förderung von Garagen ist neu, dass es 15 weitere Garagenstandorte mit 3 120 Stellplätzen geben wird.

 

Es wird ein weiteres Beschleunigungsprogramm für den öffentlichen Verkehr geben, weitere Förderung der Verkehrssicherheit, nochmalige Überprüfung der grünen Welle, Ausbau von Radabstellanlagen, Nachrüstung der Fahrradräume, „grüne Bügel" in den Bezirken, also Aufstellung von weiteren 800 Bügeln jährlich für insgesamt 1 600 Räder.

 

Weiters soll die Ausweitung von Citybike-Stationen erfolgen. Wir haben bis dato ja mittlerweile schon 50 Citybike-Stationen mit der Gewista erfolgreich umgesetzt, und es soll ein weiterer Ausbau erfolgen. Eine komplette Citybike-Anlage kostet ja immerhin 50 000 bis 70 000 EUR pro Standort, und hier ist eine finanzielle Unterstützung der Stadt geplant.

 

Das sind jetzt wirklich in Kurzform die zehn Punkte, die angekündigt worden sind, aber ich möchte jetzt noch einen zentralen Punkt ansprechen, und das ist das Verfassungsmäßige. Sicher, es steht im Masterplan, dass ein solches Parkabgabengesetz gemacht werden soll, es sitzen aber natürlich, wenn man einen Masterplan macht, nicht zehn Verfassungsjuristen dabei, die jede Idee, jede Zielvorstellung und jede kreative Herangehensweise sofort verfassungsrechtlich abklopfen. Wenn man das immer machen würde, wäre wahrscheinlich jegliches Arbeiten schwer, wenn man dann im Nachhinein feststellt, das ist verfassungsmäßig schwer möglich.

 

Die Gründe hat, glaube ich, auch schon die Frau Vizebürgermeisterin aufgezählt. Erstens: Eine exzessive Besteuerung in dem Sinn, dass es eine Parkometerabgabe und eine Parkabgabe kumulativ gibt und diese einzuheben wären, wäre verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht zulässig.

 

Weiters ist das Gleichheitsgebot eben gerade in Abgabensachen besonders streng zu handhaben. Und – was auch schon erwähnt worden ist – das Überwiegen eines Lenkungseffektes ist nicht zulässig.

 

Wir haben ein Abgabengesetz grundsätzlich so zu gestalten, dass primär der Zweck der legitimen Einnahmenerzielung zu stehen hat, und die Nebeneffekte sind sozusagen Nebeneffekte, die wir natürlich wünschen und auch fördern, aber sie sind Nebeneffekte. Und das bedeutet im Konkreten, dass wir ein Überwiegen der Lenkungseffekte als Landesgesetzgeber nicht beschließen können. Dafür wäre der Bundesgesetzgeber im Rahmen von Art 11 B-VG, Straßenpolizei, zuständig, und das können wir nicht.

 

Ich erinnere an das Ausländerwahlrecht, das wir mit viel besseren Voraussetzungen hier beschlossen haben, weil damals ausgezeichnete Gutachten von höchst renommierten Verfassungsrechtlern vorlagen, die gesagt haben, das ist möglich. Juristisch überraschend hat der Verfassungsgerichtshof anders entschieden, und wir haben uns natürlich daran gehalten. Aber wenn wir jetzt von vornherein schon so schwerwiegende und durchaus plausible Bedenken haben, dann können wir das halt – und ich sage persönlich: leider – nicht machen, weil das eben nicht seriös wäre.

 

In dem Sinn sei zusammengefasst: Die Parkraumbewirtschaftung in Wien ist eine Erfolgsstory. Sie hat zur Entlastung des Parkraumes geführt. Die Stellplatzentlastung in den Innenbezirken ist durchaus in einem gewissen Maß erfolgt. Im Durchschnitt haben wir jetzt 70 Prozent Auslastung. Dadurch ist auch weniger verkehrsbehinderndes Parken eingetreten, weniger Parken in zweiter Spur, weniger Parken auf Schutzwegen und dadurch auch mehr Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Man braucht weniger Zeit für die Parkplatzsuche, es gibt weniger Lärm- und Luftverschmutzung.

 

Wir werden diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist somit beendet.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der Grünen Fraktion betreffend Parkabgabegesetz, der ja schon ausführlich erläutert wurde. Dieser Antrag lautet auf Zuweisung an die Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke.

 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dieser Zuweisung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist, gegen die Freiheitlichen und gegen die ÖVP, so mit Mehrheit beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Dringlichen Anfrage der Freiheitlichen Partei und dazu, dass die von den Abgen DDr Schock und Veronika Matiasek eingebrachte, an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfrauen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtete Dringliche Anfrage betreffend generelles Bettelverbot vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.

 

Auf die Verlesung wurde verzichtet.

 

Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Zu Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg DDr Schock das Wort.

 

Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Wir haben diese Dringliche Anfrage gestellt, weil wir bei der Bettelei die politisch korrekte Sprachregelung einmal hinterfragen und auch entlarven wollen, eine politisch korrekte Sprachregelung, die immer heißt: „Armut kann man nicht verbieten."

 

Aber, meine Damen und Herren, diese politisch korrekte Sprachregelung ist ja, wie es meistens bei diesen Sprachregelungen ist, einfach grundfalsch. Denn wie schaut denn die Realität aus? Es gibt die organisierte Bettelei, die Bettlermafia. Hauptsächlich aus Osteuropa stammen die Bettler und werden eigentlich mit Zwang von ihren Bossen, von den Bossen der Bettlermafia, in

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular