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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 90

 

Alimentationszahlungen nicht einkommensmindernd angerechnet. Wie sollen Menschen von ihren Schuldenzahlungen herunterkommen. Es soll der Verlust der Wohnung verhindert werden, und Wohnungssicherung sollte doch wirklich auch oberste Priorität bei uns in Wien haben. Also, diesen Punkt kritisieren wir sehr.

 

Ein weiterer Punkt: Sie sagen, die Sozialhilfe könne auch eingeschränkt werden, wenn die Personen sich weigern, am Verfahren zur Beseitigung der Notlage mitzuwirken. Was heißt das, bitte, wo wird das präzisiert? Hängt das vom Gutdünken der Mitarbeiter der Sozialzentren ab, die überfordert, überlastet dort sitzen und dann kommt jemand, der ist vielleicht nicht sympathisch oder vielleicht eben selber auch überfordert, und dann heißt es: „Sie wirken nicht wirklich mit an der Beseitigung Ihrer Notlage." Also, wie kann man so etwas in ein Gesetz aufnehmen. Ich verstehe es nicht. Und wenn, dann sollten Sie zumindest präzisieren, was Sie sich darunter vorstellen.

 

Ein Punkt, der uns auch sehr bedenklich macht, ist das Verfahren zur Bestimmung der Erwerbsfähigkeit, das das Sozialamt durchführen und die Ergebnisse an das AMS weiterleiten möchte. Wie kann ein Sozialzentrum die Erwerbsfähigkeit feststellen? Auch dazu gibt es keine weiteren Details, keine Präzisierung. Ich weiß nicht, was Sie sich bei diesen Sozialgesetzänderungen überlegt haben, denn letztendlich schaut es wirklich so aus, als seien nur ein paar weitere Hürden und Verwirrungen geschaffen worden, Hürden für die SozialhilfeempfängerInnen und Verwirrung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

 

Ich werde heute dazu gar nicht mehr viel sagen, weil ich Ihnen ganz ehrlich sagen muss, mich bestürzen diese Wortmeldungen, die wir heute gehabt haben. Und ich möchte die SPÖ wirklich auffordern: Schauen Sie, dass Sie die Missstände, die in den Sozialzentren, im Sozialbereich bestehen, weg bekommen, um einer FPÖ diesen Nährboden zu entziehen. Diskutieren Sie mit uns, diskutieren Sie mit der Arbeiterkammer, mit der Caritas, mit der Armutskonferenz. Versuchen wir gemeinsam, wirklich eine Grundsicherung einzuführen, denn diese Probleme können wir nur mit einer sozialen Gerechtigkeit lösen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Klicka.

 

Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Dieses Sozialhilfegesetz ist ein weiterer Schritt zur Sicherung der Sozialleistungen für alle, die in Wien länger leben, hier auch arbeiten und im Übrigen mit ihrer Arbeit auch in das System eingezahlt haben. Es gibt keine Erschleichung einer Leistung. Es gibt Rechtsansprüche auf Leistungen, die wir hier in dem Gesetz auch festhalten und dies für alle jene Menschen, die auch von sich aus ihre Leistung, sei es jetzt durch ihre Arbeit oder auch durch die Mitwirkung in der Gesellschaft, eingebracht haben.

 

Die Sozialdemokratie steht für diese Gerechtigkeit und es dürfen daher keine anderen Regelungen gelten als für österreichische Staatsbürger.

 

Die Ausländer, die bei uns leben, zahlen auch Abgaben und Steuern. Es sind 120 000, die hier arbeiten, die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und kommunale Abgaben zahlen. Sie alle tragen wesentlich zur Finanzierung unseres öffentlichen Dienstleistungssystems, unserer Spitäler, aber auch unserer Pensionen bei.

 

Unsere Stadtkasse, unsere Sozialversicherungen, unsere lokale Wirtschaft, unsere öffentlichen Dienstleistungen hätten große Probleme, wenn ihr diese 120 000 Steuerzahler, die aber auch Kunden und Konsumenten sind, abhanden kämen und nicht in dem System eingegliederten wären.

 

Zur Frau Kollegin Korun möchte ich noch sagen, dass die durchschnittliche Sozialhilfe in Wien 710 EUR beträgt. Möglicherweise ist irgendein Betrag, der als Dauerleistung da eingerechnet und jeden Monat ausgezahlt wird, in Ihre Rechnung nicht einbezogen.

 

Aber, dass die Freiheitliche Partei schon immer nicht rechnen konnte und es heute auch noch immer nicht kann, zeigt, welch unvorstellbar große Zahlen sie in Bezug auf Anspruchsberechtigte hier vorgetragen hat.

 

Die Stadt Wien ist vorbildlich und hat seit Jänner per Erlass diese EU-Richtlinie umgesetzt. Übrigens eine Richtlinie, die bereits 2003 in Brüssel beschlossen wurde, und zu diesem Zeitpunkt war die Freiheitliche Partei auch noch in der Regierung und hat im Ministerrat in Brüssel diese EU-Richtlinie mit beschlossen. Also, Sie können sich dessen nicht so einfach entledigen und Kindesweglegung betreiben.

 

Wir wissen, dass wir seit Jänner, seit wir diesen Erlass auch umsetzen, bis jetzt 1 300 Fälle hatten, das sind 2,7 Prozent der Gesamtzahl. Das heißt, wir werden diese ominösen Zahlen, die Sie da genannt haben, auf keinen Fall erreichen, weil wir ja mit der Realität umgehen und wir wissen ganz genau, dass jene Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns länger leben, bemüht sind, bei uns zu arbeiten und bemüht sind, ihren Beitrag auch für die Gemeinschaft zu leisten.

 

Eine Steigerung von Anspruchsberechtigten in dem Ausmaß oder eine Unfinanzierbarkeit des Sozialwesens wird es auf Grund der Sicherheiten, die wir in Wien bieten, gar nicht geben können.

 

Es ist uns genauso wichtig festzustellen, dass die Zuwanderer, die hier arbeiten - wir haben schon gehört es ist eine große Zahl, und 70 Prozent dieser Zuwanderer üben gerade in unserer Stadt Hilfs- und angelernte Tätigkeiten aus, weil sie, obwohl sie höher qualifiziert sind, die hochqualifizierten Arbeitsplätze nicht bekommen - unser aller Respekt verdienen und wir froh sein können, dass diese Menschen hier bei uns in Wien arbeiten und schwere Arbeiten am Bau, im Gastgewerbe, im Handel, in den Gesundheits- und Sozialberufen oder in den persönlichen Dienstleistungen für uns erbringen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Obwohl sie diese großartigen Leistungen auch erbringen und zu unserem Gemeinschaftswohl beitragen, ist es so, dass sie trotz alledem, obwohl sie

 

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