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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 90

 

Sozialleistungen einzahlen und Steuern zahlen, weniger Sozialleistungen beziehen können. Familienleistungen für Ausländer gibt es erst nach fünf Jahren, da sind sie dann den Österreichern gleich gestellt. Einen Unterhaltsvorschuss bekommen überhaupt nur österreichische Kinder.

 

Viele Zuwanderer haben keine oder nur sehr geringe Pensionsansprüche, obwohl sie auch Jahrzehnte hier bei uns gearbeitet haben. Die Armutsgefährdung ist, so wie auch bei sozial schwach gestellten Menschen österreichischer Herkunft, unter den Zuwanderern doppelt so hoch. Sie wohnen auch schlechter, obwohl wir natürlich die Möglichkeit geben wollen, aber wir wissen ganz genau, dass gerade in den Bezirken rund um den Gürtel noch immer 40 Prozent der Zuwanderer in Substandard-Wohnungen leben, für die sie an Private hohe Mieten zahlen müssen. (Abg Kurth-Bodo Blind: Sie bekommen ja Gemeindewohnungen!) Wir sorgen dafür, dass alle Wohnungen bekommen, aber da gibt es natürlich auch Wartezeiten und das ist nicht von heut´ auf morgen umsetzbar. (Abg Kurth-Bodo Blind: Ist ja gar nicht wahr!) Wir sind stolz darauf, dass wir jenen Menschen, die Hilfe brauchen, auch helfen können, unabhängig von ihrer Herkunft.

 

Zu Herrn Kollegen Aigner möchte ich noch sagen: Er hat so sehr betont, dass die vorbildliche Wirtschaftspolitik der Bundesregierung - die es wahrlich in den letzten Jahren nicht gegeben hat - dafür sorgt, Menschen in Arbeit zu bringen. Ich weiß nicht, wieso dann die Arbeitslosenzahlen immer weiter steigen und nur in Wien den Menschen Unterstützung und Arbeit im ausreichenden Ausmaß geboten wird. Außerdem wundert es mich dabei sehr, dass gestern Herr Kollege Hoch den Antrag zur Förderung des WAFF-Projektes “Frech in the City“ abgelehnt hat. Wenn der ÖVP so viel daran liegt, dass die Menschen wieder eingegliedert werden, dann wäre das gestern der geeignete Zeitpunkt gewesen, diesem vorbildlichen Wiedereinsteiger- und Weiterqualifikations-Projekt für Frauen zuzustimmen.

 

Wir haben in Wien zum Ziel, diese Arbeitsintegrationsprojekte weiterhin auszubauen. Wir haben ein Projekt “waste at work“ ein Gemeinschaftsprojekt mit der Caritas, der Erzdiözese, der Heilsarmee, der Volkshilfe Beschäftigung, der Volkshilfe Wien in Kooperation mit der Stadt Wien, wo Langzeitarbeitslose und SozialhilfebezieherInnen erfolgreich in die Arbeitswelt integriert werden können.

 

Uns ist es wichtig, dass die Menschen die Chance auf Arbeit bekommen und wieder ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. In der Zwischenzeit, so lange sie diese Arbeit auch noch nicht erhalten haben, müssen wir aber dafür sorgen, dass sie sozial abgesichert sind und dafür sind die Maßnahmen im Sozialhilfegesetz vorgesehen.

 

Es gibt zusätzlich natürlich auch noch weitere Projekte – Kollegin Laschan hat schon einige genannt -, die vor allem auch für die Zielgruppe junger Erwachsener gelten sowie die Projekte “spurwechsel“ und “Generation 19+“. Wir reagieren damit auf die steigende Anzahl von SozialhilfebezieherInnen sowie auf den Trend der Verfestigung von Sozialhilfebedürftigkeit in der Sozialhilfepolitik in der Stadt Wien.

 

Wir schaffen unter anderem aber auch moderne Sozialzentren, die sehr wohl bemüht sind, den Klientenansturm zu bewältigen. Ich weiß, dass es da immer noch Probleme gibt, abhängig von der regionalen Unterschiedlichkeit, aber wir schaffen auch die Möglichkeit, inhaltliche Akzente im Bereich der Prävention und Integration zu setzen. In diesen Sozialzentren arbeiten SozialarbeiterInnen und SozialhilfesacharbeiterInnen im Team zusammen und bieten neben den finanziellen Hilfen, die zur Überbrückung der Notlage natürlich notwendig sind, auch maßgeschneiderte Beratung und Betreuung für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt an.

 

Wir setzen mit dem Wiener Sozialhilfegesetz-Neu einen weiteren wichtigen Schritt im Sinne von Fairness und Gerechtigkeit mit dem obersten Ziel, Armut zu bekämpfen, begleitet von Maßnahmen, die den Menschen die Chance auf Arbeit und somit auf ein eigenständiges, selbstbewusstes Leben geben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Lasar.

 

Abg David Lasar: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Wir beschäftigen uns heute mit der Novellierung des Sozialhilfegesetzes. Und wir müssen uns mit dieser Novellierung beschäftigen, weil - wie im Vorblatt zu unserem Gesetzesentwurf zu lesen ist - Richtlinien der EU umzusetzen sind. Konkret handelt es sich um die Freizügigkeitsrichtlinie und die damit einhergehende Erweiterung des Bezieherkreises von Sozialhilfe.

 

Es handelt sich dabei um jene Richtlinie, die es ermöglicht, dass auch Drittstaatsangehörige relativ einfach soziale Leistungen in Wien in Anspruch nehmen können. Die Existenzmittel für den Aufenthalt von bis zu 5 Jahren, den der nicht Erwerbstätige selbst festlegen kann, dürfen nicht pauschal festgelegt werden, sondern richten sich nach den Verhältnissen des Einzelnen. Die Richtlinie verbietet es, für die Zuwanderung eines mittellosen Roma zum Beispiel, die gleichen Kriterien festzulegen wie für die Zuwanderung eines vermögenden Roma. Vermögen, meine Damen und Herren, darf nicht als Kriterium herangezogen werden, weil diskriminierend. Und die Folge davon: Im Zweifel wird man sich bei Einkommensschwachen, aber vielleicht vermögenden Zuwanderern auch mit Bürgschaften von Landsleuten oder einem Nachweis von Barmittel, deren Höhe unter jenen der Sozialhilfe liegt, begnügen.

 

Es wird leicht sein, einen Nachweis für die Einkommen zu erbringen, zum Beispiel durch Bescheinigung von Verwandten, Freunden und Bekannten, die sich pro forma für den Unterhalt verpflichten werden. Darüber hinaus ist es natürlich schwer zu kontrollieren, ob diese Haftungen dann, wenn sie schlagend werden, wirklich eingelöst werden können oder werden.

 

Wer einmal im Land ist, meine Damen und Herren, ist kaum mehr wegzubringen. Das wird dazu führen, dass Bürgschaften durch regen Handel vermittelt oder die benötigten Barmittel unter den Zuwanderern

 

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