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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 93

 

Aufrechterhaltens des Importverbotes unterstützt haben.

 

Das hat mich persönlich wirklich sehr gefreut, denn ich kann mich noch erinnern, als die Gentechnikdebatte begonnen hat, haben mir damals viele gesagt, ihr werdet sehen, in einem halben Jahr ist es da, und ihr könnt nichts dagegen tun.

 

Mittlerweile sind 10 Jahre vergangen. In Österreich gibt es nach wie vor keine Gentechnik in der Landwirtschaft. Und damit das auch weiterhin so bleibt im Bundesland Wien, ersuche ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage in erster Lesung einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das sind alle anwesenden Abgeordneten. Damit ist in erster Lesung das Gesetz einstimmig angenommen.

 

Ich habe nun drei Beschlussanträge abzustimmen.

 

Der erste Beschlussantrag, eingebracht von den GRÜNEN, Obertitel betreffend Europäisches Netzwerk "Gentechnikfreie Regionen".

 

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN, die SPÖ und das BZW. Das ist die Mehrheit. Somit ist dieser Antrag mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zum zweiten Antrag, das ist der Beschlussantrag der FPÖ, Obertitel: Schutz des Arbeitsmarktes und der Sozialhilfe als Mittel der Existenzsicherung.

 

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind FPÖ und BZW. Das ist die Minderheit. Somit ist dieser Antrag nicht beschlossen.

 

Der dritte Antrag ist eingebracht von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZW, Obertitel: Europäisches Netzwerk "Gentechnikfreie Regionen".

 

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind alle Fraktionen. Somit ist dieser Beschlussantrag einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich nun mehr die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig. Somit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 10. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hierzu ist Frau amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich lege Ihnen heute ein Gesetz vor, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird, und möchte gleich die Gelegenheit nutzen, um ein paar Kernpunkte des Gesetzes zu erläutern.

 

Wie Sie wissen, haben wir bereits im letzten Jahr eine Enquete zum Thema Sicherheit und Hunde in Wien abgehalten. Wir haben eine sehr lange Diskussion mit den Experten geführt. Ziel war es schlicht und ergreifend, die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener im Zusammenhang mit Hunden zu erhöhen, andererseits aber natürlich Hundebesitzer keinen unnötigen Schikanen auszusetzen. Ich glaube, dass das Ergebnis, das wir heute vorlegen können, wirklich ein sehr, sehr gutes ist. Wir haben sehr intensiv auch mit der MA 60, die ja dieses Gesetz vollzieht, beraten und viele Defizite, Schwierigkeiten oder Probleme, die es im Vollzug bisher gegeben hat, mit diesem Gesetz beheben können.

 

Wie Sie wahrscheinlich wissen, beinhaltet das Gesetz die Möglichkeit, bei problematischen Hundehaltern ein Hundehalteverbot auszusprechen. Wir haben den so genannten Freibiss abgeschafft. Das heißt, die Behörde kann künftig auch vorsorgend tätig werden, was, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist. Wir haben der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, einen Hundeführerschein vorzuschreiben, und wir haben eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es wird auch einen freiwilligen Hundeführerschein geben, der in seinen Kernpunkten nicht darauf abzielt, dass der Hund irgendwelche Kunststücke kann, sondern der darauf abzielt, dass der Hundebesitzer zeigen muss, dass er mit seinem Hund gut umgehen kann, dass er ihn gut einschätzen kann und dass er bei Gefahrensituationen richtig reagiert.

 

Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, etwas erstaunt die Aussendung des Kollegen Ulm zur Kenntnis genommen, und ich bedauere es wirklich sehr, weil wir über dieses Gesetz sehr lange gesprochen haben und im Ausschuss die ÖVP diesem Gesetz noch zugestimmt hat. Ich kann es wirklich nur dem Wahlkampf zuschreiben, dass sie plötzlich, binnen Stunden geradezu, ihre Meinung geändert hat. Ich finde das auch deswegen bedauerlich, weil einfach die Gründe, die Sie angeben, wirklich derart haarsträubend falsch sind. Anders kann ich das überhaupt nicht bezeichnen.

 

Sie werfen uns vor, wir würden der Polizei zusätzliche Aufgaben zuteilen. Jetzt werde ich Ihnen einmal etwas sagen. Die Polizei hat bisher einem problematischen Hundehalter zwei Dinge vorschreiben können: Der Hund muss immer an der Leine geführt werden und immer einen Beißkorb tragen. Was glauben Sie, was passiert ist? Der ist bei der Tür hinausgegangen, ist einmal um die Ecke gebogen, die Sache war erledigt.

 

Jetzt haben wir der Polizei die Möglichkeit eingeräumt, dass sie einen Hundeführerschein vorschreibt. Was das für ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Polizei sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Okay, möglicherweise ist das Wort Hundeführerschein etwas länger zu schreiben von den Tippmöglichkeiten her als Leine und Beißkorb. Aber ich meine, diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. (StR Dr Johannes Hahn: Weil wir jetzt schon wissen, dass das nicht eingehalten wird! Das wissen wir jetzt schon!)

 

Auf Ihre Bemerkung möchte ich auch gerne gleich eingehen. Wir haben eine Zustimmung der

 

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