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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 93

 

her, vom Grundansatz her für richtig, dass man diese qualitative Frage auch stellt und versucht, diese qualitative Frage auch nachvollziehbarer zu machen - nicht nur für Experten, sondern nachvollziehbar zu machen, was am Ende des Tages herauskommt.

 

Ob das ein Landesgesetz sein kann, wage ich ein bisschen zu bezweifeln, denn der Gedankenansatz, dass wir mit einem Landesgesetz einen Zielparagraphen machen, der dann den Bundesgesetzgeber so quasi normiert, ist – ich habe grundsätzlich Sympathie für den Föderalismus - vielleicht doch die verkehrte Seite, mit der man in einem Staatswesen ein Rechtgewerk insgesamt gesehen aufbaut. Aber das soll dem an sich, aus meiner Sicht gesehen, richtigen Gedanken nicht Abbruch tun; vielleicht findet sich eine andere Methodik, um diese Diskussion entsprechend zu forcieren und diese Diskussion entsprechend in den Vordergrund zu stellen. Und da kann ich Ihnen gerne sagen, weil Sie die Formulierung "lassen nachdenken" so nett gewählt haben: Mache ich natürlich gerne und werde versuchen, den einen oder anderen Gedanken - der unmaßgeblich sein mag - nichtsdestotrotz beizusteuern.

 

Präsident Johann Hatzl: Letzte Zusatzfrage: Frau Abg Jerusalem, bitte.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich halte die jetzt angestellten Überlegungen für sehr sinnvoll und denke mir, der Stadtschulrat selbst muss ja irgendwann irgendwo deponiert haben, was genau gemeint wird, wenn man sagt, ich kann einen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Das muss ja irgendwo qualitativ, quantitativ zusammengefasst sein. Das würde ich schon für wertvoll halten, wenn man das einmal vorlegen und genau darüber diskutieren würde. Denn wenn von Seiten des Stadtschulrats gesagt wird, wir können Gesetze nicht mehr vollziehen, dann muss es ja auch jemanden geben, der dieses Gesetz bricht, und dann muss es auch jemanden geben, der darauf klagen kann.

 

Das heißt: Haben Sie - um diesen Gedankengang fortzusetzen - schon einmal darüber nachdenken lassen, ob die Möglichkeit besteht, dass Wien den Bund klagt - oder sonst wer sonst wen, aber dass einmal da etwas weitergeht und die Gesetze erfüllt werden können?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Notwendigerweise hat man über Bildungsfragen sehr, sehr intensiv nachzudenken. Das ist nicht nur ableitbar aus dem nicht gerade tollen PISA-Bericht, sondern das ist generell abzuleiten aus den Erfordernissen für die Zukunft. Gerade in einem Land wie Österreich ist die Frage Bildung ein sehr wesentliches Kapital, wenn man so will, die man hat und mit denen man tatsächlich auch den Wettbewerb der Zukunft bestehen kann. Und daher hat man da zwangsläufig darüber nachzudenken, wie das optimal funktioniert. Mit dem ausschließlichen Zugang des Sparstifts wird man das Problem sicherlich nicht lösen. Das ist aus meiner Sicht überhaupt keine Frage.

 

Natürlich hat man auch nachdenken lassen oder hat man auch nachgedacht über die Frage des Klagens des Bundes in diesem Bereich. Und wäre es nicht möglich gewesen, doch einen nachvollziehbaren Fortschritt in den Finanzausgleichsverhandlungen zu erreichen, wäre das zweifelsohne auch eine Option gewesen. Der friedlichere Weg des Gesprächs und der nunmehr vor allem mir sehr wichtigen Evaluierung - vor der ich mich nicht nur nicht scheue, sondern die ich dabei herbeisehne, weil sie objektivierbar und nachvollziehbarerweise das auf den Tisch legen wird, was wir möglicherweise wissen, aber was sich offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat - ist mir der liebere. Aber sollte am Ende des Tages in der Tat völlige Gesprächsverweigerung über all diese Dinge bestehen, dann werden diese Überlegungen sicher wieder auf den Tisch kommen.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 4. Anfrage (FSP - 03149-2005/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich für eine Änderung der Wiener Stadtverfassung und der Wiener Gemeindewahlordnung dahin gehend einsetzen, dass - analog zu allen anderen Bundesländern - eine angemessene Frist für die Wahlausschreibung festgeschrieben wird?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich könnte jetzt zweifelsohne, denn ich muss meine Worte bedacht wählen, die juristischen Informationen, die mir vorgelegt wurden, zur Verlesung bringen. Aber ich habe die Brille schon eingesteckt gelassen, weil ich denke, dass ich eigentlich niemanden im Haus besonders langweilen will. Es läuft diese Ihre Frage am Ende des Tages auf Folgendes hinaus - man könnte sie nämlich auch anders stellen -: Herr Landeshauptmann, sind Sie bereit, in Ihrer Funktion als Bürgermeister einen Freiraum Ihrer Entscheidungen entsprechend einschränken zu lassen? - Diese Fragestellung halte ich für bemerkenswert, aber ich überlasse das getrost der kollektiven Weisheit des Landesgesetzgebers. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Erste Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf, bitte.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! Sie beschäftigen sich ja oft weit mehr mit der Bundespolitik als mit den Niederungen der Wiener Landespolitik. (Abg Christian Oxonitsch, in Richtung ÖVP: Es wäre gut, wenn ihr das auch einmal machen würdet, euch mit der Bundespolitik auseinander zu setzen!) Eine Frage: Sie werden sich wahrscheinlich damit auseinander gesetzt haben, wie das auf Bundesebene geregelt ist. Auf Bundesebene ist es so geregelt, dass die Festsetzung des Datums, an dem gewählt wird, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats vorzunehmen ist. Könnten Sie sich eine derartige Regelung auch in Wien vorstellen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Abgesehen einmal davon, Herr Klubobmann, dass ich Ihnen intensiv wünschen würde, dass Sie sich mit den Höhen der Bundespolitik

 

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