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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 64

 

wird, zur Verfügung stellen.

 

Daher haben wir heute in der Früh einen schriftlichen Antrag eingebracht, den ich gerne im Ausschuss ausführlicher diskutieren will und in dem es darum geht, dass vorgeschlagen wird, eben einen Teil dieser Gelder nicht in die Altstadterhaltung oder in die klassische Kulturförderung einzubringen, sondern in einen Wiener Medienvielfaltfonds.

 

Das Ziel dieses Wiener Medienvielfaltfonds soll es sein, unabhängige Medienberichterstattung zu fördern, die diesen öffentlich-rechtlichen Kriterien, die wir alle kennen, entspricht und die einen kulturellen Schwerpunkt setzt. Wir alle, die an Kulturpolitik interessiert sind, wissen, wie schwierig es ist, für Kultur Platz in den Zeitungen, in den Zeitschriften, in den Medien zu schaffen, und wie gering entwickelt eigentlich die Medienberichterstattung über dieses Themenfeld in Österreich ist.

 

Daher glauben wir, dass es sinnvoll wäre, einen Fonds zu schaffen, der einerseits nach unabhängigen Kriterien Gelder vergibt, also durchaus auch von der Praxis abzugehen, wie wir sie derzeit kennen, dass nach eher nicht so nachvollziehbaren Kriterien - lassen Sie es mich einmal vornehm ausdrücken - Inserate vergeben werden, sondern dass nach nachvollziehbaren Kriterien ein bestimmter Auftrag, nämlich jener der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung, gefördert wird.

 

Der Antrag ist ausführlich. Wir haben uns bemüht, durchaus auch in Details zu gehen, wie zum Beispiel auch festzuhalten, in welche Richtung einzelne Medien antragsberechtigt sein könnten. Es ist uns wichtig, dass es sich hier nicht um eine klassische Medienförderung im allgemeinen Sinne handelt, sondern um eine solche, die Medienvielfalt schafft, das heißt, die vor allem auch Medien unterstützt, die nicht den großen Verlagshäusern zugehörig sind oder deren Eigentümer nicht mit einem bestimmten Produkt mehr als 5 Prozent Marktanteil haben.

 

Es geht also um kleinere Medien, es geht um unabhängige Stimmen, es geht um kritische Reflexion und Auseinandersetzung. Wenn ich mich recht erinnere, so hat mit Antritt dieser Stadtregierung ebenjene gemeint, genau das wäre doch ihr Ziel, genau das wäre der Gedanke beim Gegenmodell zum Bund.

 

Ich glaube, dass gerade dieser Antrag ein guter Anlass ist zu zeigen, wie ernst man es mit diesem Gegenmodell, mit dem Ermöglichen von Diskussion und Auseinandersetzung meint. Daher hoffen wir sehr, dass die Diskussion über diesen Antrag auch tatsächlich Früchte zeigen wird und dass wir in Wien bald mehr Medienvielfalt und mehr qualitätsvolle Berichterstattung haben werden als bisher. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Salcher. – Bitte.

 

Abg Dr Andreas Salcher (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte zunächst einleitend festhalten: Wir begrüßen die vorliegende Novelle dieses Kulturförderungsbeitragsgesetzes, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil damit eine gewisse Rechtssicherheit für die Wiener und Wienerinnen, die Fernsehkonsumenten, den ORF und auch die Stadt Wien gegeben ist. Und was natürlich besonders wichtig ist, ist, dass die Einnahmen aus diesem Kulturförderungsbeitrag für kulturelle Zwecke zweckgewidmet sind. § 9 dieses Gesetzes legt nämlich klar und unmissverständlich fest: Das Erträgnis der Abgabe ist für kulturelle Zwecke, insbesondere für die Altstadterhaltung, zu verwenden.

 

Auch andere Bundesländer haben nach diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs denselben Anpassungsbedarf, wonach ein entsprechendes Weisungs-, Aufsichts- und Steuerungsrecht der Wiener Stadtverwaltung gegenüber der beitragserhebenden GIS gesetzlich verankert wird. Dies sei laut Verfassungsgerichtshof bei dem beliehenen ausgegliederten Unternehmen, das Tätigkeiten der Hoheitsverwaltung ausübt, rechtlich, ja verfassungsrechtlich geboten, und daher ist diese Gesetzesreparatur notwendig.

 

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang nur - und das ist unsere Kritik an der Vorgangsweise -, dass in diesen Tagen bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes die GIS den Kulturförderungsbeitrag ja weiter eingehoben hat, jedoch ohne gesetzliche Grundlage - einfach nur in der Hoffnung oder in der Erwartung, dass die Stadt Wien beziehungsweise der Landtag das im Nachhinein sanieren wird -, und dass die GIS, die gerade vom Verfassungsgerichtshof darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das eben so nicht geht, dann noch in den Brief hineinschreibt, dass in Abstimmung mit der Stadt Wien sozusagen jetzt trotz dieses Erkenntnisses so weitergemacht wird. Das halte ich für sehr problematisch. Wobei man überhaupt dazu sagen kann, dass Finanz- und Steuergesetze, die rückwirkend erst eine Wirkung erzielen, an sich schon problematisch sind.

 

Und die Lässigkeit und Nonchalance, mit der die Wiener Stadtverwaltung nun diese rückwirkende Gesetzesreparatur beschließen lässt, ist etwas, was wir hier kritisieren müssen und dem wir uns in keiner Weise anschließen können.

 

Was den Antrag der GRÜNEN betrifft, so handelt es sich dabei um einen Antrag, der hier ja nicht abgestimmt wird und für den an sich nur die Zuweisung beantragt wird, nach dem Motto: Reden kann man über alles. – Aus Sicht der ÖVP sollte man nur über einen Paragraphen beziehungsweise über einen Teil des Antrags nicht reden, nämlich über den Altstadterhaltungsfonds. Also zu Lasten des Altstadterhaltungsfonds kann eine derartige Umverteilung nicht stattfinden! Was die restlichen Kulturmittel betrifft, so kann man sicher darüber diskutieren, ob man diese anders verteilen kann. Wobei die Frage, was Medienvielfalt und was objektive Berichterstattung betrifft, glaube ich, eine lange zu diskutierende und eine sehr schwer objektiv messbare ist. Wenn in diesem Antrag zum Beispiel steht, dass der SPÖ, ÖVP und FPÖ nahe stehende Zeitungen dadurch finanziert werden, dann will ich diesbezüglich für die anderen Parteien nicht sprechen, aber für die ÖVP kann ich sagen: Es gibt in diesem Land eine einzige uns nahe stehende Zeitung,

 

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