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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 64

 

was der Unterschied zwischen der Wiener Sozialdemokratie und vielen anderen ist? - Wir stehen zu den Dingen, die wir tun! (Abg Dr Matthias Tschirf: Das ist schlimm!) Wir sind hier verantwortlich, und zwar sind wir verantwortlich für die Spitzenmedizin in dieser Stadt, auf die wir mehr als stolz sein können. Wir sind dafür verantwortlich, dass das Gesundheitswesen so gut funktioniert und für das, was wirkliche Spitze an dieser Spitzenmedizin ist, nämlich dass sie allen zugute kommt. Und wir sind auch dafür verantwortlich, dass Maßnahmen, die wir setzen, sozial ausgewogen sind. Und zu sozial ausgewogenen Maßnahmen können wir stehen und kann ich von der Tiefe meines Herzens stehen.

 

Deswegen ist das Besondere und die Qualität an der Politik der Wiener Sozialdemokratie, dass wir die richtige, sozial verantwortungsvolle Politik machen - und diese richtige und sozial verantwortungsvolle und ehrliche Politik machen wir vor der Wahl, während der Wahl und nach der Wahl! - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zu verschiedenen Abstimmungen.

 

Zunächst kommen wir zur Abstimmung eines vorliegenden Abänderungsantrages des Bündnisses Zukunft Wien. Sie kennen den Abänderungsantrag, der eingebracht wurde.

 

Ich frage, wer für diesen Abänderungsantrag ist. – Das sind ÖVP, Bündnis Zukunft Wien und GRÜNE. - Da haben einige von der FPÖ zuerst nicht aufgezeigt, sondern erst jetzt, weil Sie gerufen haben. Also auch die FPÖ stimmt zu. – Dieser Antrag ist abgelehnt, weil er nicht die erforderliche Mehrheit hat.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist die SPÖ. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen. (Abg Johannes Prochaska: Da siehst du, was der Brauner ihre Worte wert sind!)

 

Wir haben noch über zwei Beschlussanträge abzustimmen:

 

Es liegt der Beschlussantrag der Abgen Pilz und Korosec betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Arbeit des Pflegeombudsmanns vor. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, Bündnis Zukunft Wien, FPÖ und die GRÜNEN. Das ist nicht die Mehrheit, und somit wurde dem Beschlussantrag nicht zugestimmt.

 

Weiters liegt ein Beschlussantrag der Abgen Korosec und Lakatha vor. Dieser Antrag ist Ihnen auch bekannt. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrags an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales und an den amtsführenden Stadtrat für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke verlangt.

 

Ich frage, wer diesen Beschlussantrag unterstützt. - Das sind ÖVP, FPÖ, Bündnis Zukunft Wien und GRÜNE. Das ist auch nicht die erforderliche Mehrheit, und somit ist auch... (Widerspruch bei der SPÖ und allgemeine Heiterkeit.) Die SPÖ auch? (Abg Johannes Prochaska, auf die SPÖ weisend: Es haben die Neinsager mitgemacht! - Das ist ja völlig ungewöhnlich, dass die Neinsager mitmachen!) - Ich habe die Brille zu früh abgenommen. Ich korrigiere mich: Das ist einstimmig, und der Antrag ist somit zugewiesen.

 

Wir kommen nunmehr, wenn kein Widerspruch dagegen erfolgt, zur Vornahme der zweiten Lesung. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist eindeutig: Das ist die SPÖ und damit die Mehrheit, und somit ist auch dieses Gesetz in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000) geändert wird.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr Abg Ekkamp. Er wird die Verhandlung einleiten.

 

Berichterstatter Abg Franz Ekkamp: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Poststück.

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegen dazu Wortmeldungen vor.

 

Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Einwendung gegen diesen Vorschlag sehe ich keine. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist nunmehr eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Ringler. – Bitte.

 

Abg Mag Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir reparieren heute ein Gesetz, das vom Verfassungsgerichtshof kritisiert wurde. Das ist an sich gut und richtig so, denn schließlich und endlich handelt es sich um die Frage, ob gemeinsam mit den ORF-Gebühren auch der Kulturförderungsbeitrag für Wien eingehoben werden kann.

 

Ich begrüße es grundsätzlich, dass das erfolgt. Ich glaube, dass das eine wichtige Einnahmequelle für das Wiener Kulturbudget ist. Ich möchte aber an dieser Stelle anregen, dass man in der Vergabe dieser Gelder den Intentionen der Gebührenzahler und Gebührenzahlerinnen doch etwas näher kommt.

 

Wir alle, die wir ORF-Gebühren zahlen, zahlen diese doch in der Erwartung, dass wir damit den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF finanzieren. Den wenigsten ist wahrscheinlich bewusst, dass es tatsächlich auch andere Abgaben gibt, die da mitbezahlt werden, zum Beispiel eben der Kulturförderungsbeitrag. Ich denke, dass es Sinn macht, darüber nachzudenken, diesen Kulturförderungsbeitrag in Zukunft zumindest zu teilen, ihn auch einer Verwendung im Sinne der Medienvielfalt zukommen zu lassen. Wenn wir dieses Geld aus ORF-Gebühren lukrieren, dann sollten wir zumindest einen Teil davon auch tatsächlich für Medien, für den öffentlich-rechtlichen Auftrag, der auch von anderen Medien erfüllt

 

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