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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 64

 

Kindertagesheime regelt, das die Standards festlegt, das im Hinblick auch auf die Mikrozensusuntersuchung vor einigen Jahren die Vielfalt und die Zahl, die Öffnungszeiten und die inhaltliche Qualität von solchen Einrichtungen und vieles andere mehr festlegt. Ich möchte hier jetzt nicht den Rahmen zu weit ausnutzen, aber nur noch einmal: Das Ergebnis der damaligen Gruppierung war nicht die Forderung nach dem Gesetz, sondern ganz im Gegenteil, die Forderung nach der Vielfalt der Maßnahmen, und das tun wir.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Herr Abg Mag STEFAN.

 

Abg Mag Harald STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sie haben heute wieder wortreich erklärt, warum es kein Familienförderungsgesetz in Wien geben soll oder kann.

 

Meine schlichte Frage ist: Wie würden Sie den Stellenwert der Familienpolitik für Ihre sozialistische Rathausmehrheit hier in Wien bezeichnen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

LhptmStin Grete Laska: Genauso kurz wie die erste Frage, die die Frau Kollegin gestellt hat: Natürlich sehr hoch, und wenn Sie das Budget hernehmen, jährlich das Budget hernehmen und die Summen zusammenzählen, dann finden Sie dieses politische Ziel auch in Zahlen gegossen dokumentiert.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 5. Zusatzfrage: Frau Abg Trammer.

 

Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Frau Stadträtin! Für das Bündnis Zukunft Wien ist Familienpolitik eine Gesellschaftspolitik und keine Sozialpolitik. Für uns bedeutet Familienpolitik eine Querschnittsmaterie. Ich darf Ihnen kurz berichten, dass die Familienleistungen der Bundesländer, die ein Familienförderungsgesetz haben, weitaus höher sind im Vergleich zu Wien, welches keines hat. Da darf ich das Land Kärnten nennen mit Gesamtausgaben von 6,6 Millionen EUR im Jahr, und Niederösterreich mit einem Familienförderungsgesetz wendet sogar 8 Millionen EUR für die Familienleistungen auf, während Wien bei 4,9 Millionen EUR liegt.

 

Für uns ist eben auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Da ist das Kinderbetreuungsgeld ein großer erster Schritt. Meine Frage ist: Werden Sie die Kosten in Wien für die Kinderbetreuung senken?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

LhptmStin Grete Laska: Das Problem mit Ihren Darstellungen ist immer wieder das, dass Sie wohl einzelne Punkte aus anderen Bundesländern herausnehmen und als Highlight hinstellen, aber alle anderen Vergleiche, die man in dem Zusammenhang auch anstellen müsste, zum Beispiel die Versorgungsdichte von Kinderbetreuungseinrichtungen auch als Bildungseinrichtung, nicht ziehen. Und das ist mir ganz wichtig, weil da beginnt nämlich der Vergleich schon in Niederösterreich zu hinken. Aber je weiter westlich man geht, umso schwieriger wird es.

 

Also wenn wir vergleichen, dann vergleichen wir insgesamt. Ich meine, dass Wien, und das beweisen auch immer wieder alle Untersuchungen und Statistiken in diesen Bereichen, wirklich hervorragend ist.

 

Und ich betone noch einmal: Ich halte das Kinderbetreuungsgeld nicht für eine Maßnahme, die tatsächlich gesellschaftspolitisch, familienpolitisch und sozialpolitisch richtungsweisend für die Zukunft ist, sondern ganz im Gegenteil, in vielen Bereichen einen Rückschritt bedeutet, vor allem frauenpolitisch. Und daher werden Sie mich in der Frage sicherlich nicht konsensfähig mit Ihrer Meinung finden. Das beweisen auch die in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen, dass das für Frauen im Speziellen ein Rückschritt war. Das sind Maßnahmen, denen ich nicht zustimmen kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen damit zur 5. Anfrage (FSP - 02409-2005/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Im Rahmen des Finanzausgleichs haben Sie der Verschlechterung des Lehrer-Schüler-Schlüssels im Pflichtschulbereich zugestimmt, ungeachtet dessen vertritt der Wiener Stadtschulrat aber die Meinung, dass dadurch ein akuter Mangel von 792 Lehrerinnen und Lehrern entstanden ist und fordert die Wiener Landesregierung auf, einen Stellenplan zu erstellen, der um ebendiese 792 Dienstposten höher liegt als im Finanzausgleich vereinbart. Werden Sie dem Vorschlag des Stadtschulrats nachkommen und damit das von Ihnen unterfertigte Abkommen zwischen Bund und Wien konterkarieren?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Einmal mehr muss ich Sie darauf hinweisen, dass es unzutreffend ist, dass im Rahmen der Gespräche zum Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 eine Verschlechterung des Lehrer-Schüler-Schlüssels im Pflichtschulbereich vereinbart wurde. Wahr ist vielmehr, dass das Paktum zum Finanzausgleich 2005 bis 2008 zum Thema Landeslehrer folgende wortwörtlich entnommene Passage enthält:

 

„Landeslehrer: System der Verhältniszahlen Schüler-Lehrer-Relation bleibt wie bisher. Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Evaluierung nach zwei Jahren. 2005 und 2006 werden den Ländern vom Bund je 12 Millionen EUR im Zusammenhang mit Strukturproblemen bei sinkender Schülerzahl und sonderpädagogischem Förderungsbedarf zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung wird nach der Volkszahl vorgenommen. Sollte die Evaluierung kein konsensuales Ergebnis bringen, werden seitens des Bundes in jedem Fall 12 Millionen EUR auch für die Jahre 2007 und 2008 zur Abdeckung beider Problembereiche zur Verfügung gestellt."

 

Das ist der wörtliche Auszug aus dem Finanzausgleichspaktum. Es steht daher fest, dass das Lehrer-Schüler-Verhältnis im Vergleich mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 unverändert bleibt.

 

Die jeweils unterschiedlichen Strukturen der Länder

 

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