«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 69

 

möchte hier von dieser Stelle aus noch einmal speziell der Wiener Umweltanwaltschaft danken, weil wir damals, als wir die Verhandlungen geführt haben, eine kleine Exkursion zur Wiener Umweltanwaltschaft gemacht haben, damit auch die Vertreter der anderen Parteien sich anschauen konnten: Wie funktioniert so etwas?, Wie arbeitet eine solche Anwaltschaft?, und das wirklich der Punkt war, wo ich glaube, sagen zu können, dass alle anderen überzeugt davon waren, dass ein Ombudsmann oder eine Anwaltschaft eine gute Einrichtung ist, die man auch ins neue Tierschutzgesetz hineinschreiben soll. Da trägt sozusagen die Wiener Umweltanwaltschaft einen Großteil der Verantwortung dafür, und darüber bin ich sehr froh.

 

Es gibt künftig ein Verkaufsverbot für Hundewelpen und Katzen in den Tierhandlungen, und zwar aus dem Grund, dass wir einfach festgestellt haben, dass es dadurch gerade in der Anfangsphase, wenn die Tiere dann in der Auslage sitzen müssen, zu einer Prägung in die völlig falsche Richtung kommt. Das wurde von Experten sehr massiv eingefordert, und das ist im neuen Gesetz vorgesehen.

 

Es gibt ein Verbot der Anwendung von Elektroschockhalsbändern.

 

Es wurde vom Land Wien der geübte Umgang mit entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen, von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren übernommen, weil wir da, glaube ich, in Wien bisher sehr gute Erfahrungen mit der üblichen Praxis gehabt haben. Der Magistrat Wien hat ja mit dem Wiener Tierschutzverein hier einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Dieses Modell ist auch im neuen Bundestierschutzgesetz so übernommen worden, das wird jetzt also auch auf andere Länder ausgedehnt. Ich glaube, dass wir da wirklich ein gutes Vorbild für das Gesetz waren.

 

Ebenso ist die Kettenhundehaltung verboten worden. Und eine elektronische Kennzeichnung, das Chipen von Hunden ist im Bundestierschutzgesetz vorgesehen. Es ist auch auf Katzen ausgedehnt worden. Das ist eine Regelung, die, wie ich mir berichten habe lassen, auch in Wien schon ins Auge gefasst worden ist. Für Wien hat sich jetzt dieser Zeitpunkt, ab dem das in Kraft tritt, nach hinten verschoben, weil das Bundestierschutzgesetz ja mit 1.1.2005 in Kraft tritt und für das Chipen ein Jahr Übergangsfrist gewährt wurde; das heißt, mit 1.1.2006 müssen Hunde und Katzen jetzt bundesweit gechipt werden. Das bedeutet natürlich für Wien einen gewissen Aufschub dieser Regelungen.

 

Im Veranstaltungsbereich wurde die Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen ebenfalls verboten und damit einer langjährigen Forderung des Bundeslandes Wien Rechnung getragen. Auch bei der für Film- und Fernsehaufnahmen vorgesehenen Bewilligungspflicht, sofern Tiere an der Produktion mitwirken, konnte man auf die Erfahrungen des Bundeslandes Wien zurückgreifen.

 

Auch hinsichtlich der Vollzugsbestimmungen hat man sich Wien in vielen Bereichen zum Vorbild genommen, nämlich hinsichtlich der Bestimmungen, die das Betreten von Liegenschaften, Räumen, Transportmitteln zum Zwecke der Durchsuchung und zum Zwecke der Beendigung von Tierquälereien betreffen. Da hat man sich eben auch Wien zum Vorbild genommen, und ich glaube, dass jetzt im Bundestierschutzgesetz eine ganz gute Regelung festgehalten worden ist.

 

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich noch sagen, dass wirklich wesentliche Elemente des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes in das Bundestierschutzgesetz Eingang gefunden haben. Ich glaube, darauf können wir als Wienerinnen und Wiener und als Vertreter hier sehr stolz sein, und ich glaube, dass mit dem Bundestierschutzgesetz doch ein ganz guter Wurf gelungen ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 1.°Zusatzfrage: Frau Abg Sommer-Smolik, bitte.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Sie haben uns jetzt lang und breit erklärt, was im Bundestierschutzgesetz drinnen steht - das haben wir auch schon diskutiert und das wissen auch die meisten, zumindest die, die sich mit dem Tierschutz beschäftigen -, aber auf die Frage, wie sich das jetzt auf Wien auswirkt, habe ich eigentlich keine Antwort gehört. Vielleicht kann man das nachher noch einmal genauer darlegen.

 

Meine Frage ist: Wie gewährleisten Sie die wirkliche Unabhängigkeit des Tierschutzombudsmanns oder der Tierschutzombudsfrau?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich glaube schon, dass ich versucht habe, in meiner Beantwortung auf die Frage einzugehen, was sich jetzt für Wien ändern wird beziehungsweise wo es große Überschneidungen gibt. Und ich glaube, sagen zu können, dass eben in sehr vielen Bereichen, vor allem in der Heimtierhaltung - wie vorher schon erwähnt -, aber auch im Veranstaltungsbereich, große Teile der Wiener Regelungen in das Bundestierschutzgesetz übernommen worden sind.

 

Wo es natürlich noch kleine Differenzen gibt, das ist vor allem bei der landwirtschaftlichen Massentierhaltung. Das ist aber glücklicherweise ein Bereich, der Wien de facto überhaupt nicht betrifft. In diesem Bereich hat es eine gewisse Nivellierung nach unten gegeben - das kann ich hier sehr offen sagen -, vor allem weil das natürlich von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaftsseite sehr stark eingefordert worden ist. Das ist aber ein Bereich, der glücklicherweise Wien in keiner Weise betrifft.

 

Was den Tierschutzombudsmann betrifft, so wird dieser nicht in meinem Ressort angesiedelt sein, sondern bei meiner Kollegin Sonja Wehsely, und wir werden das ähnlich gestalten wie die Wiener Umweltanwaltschaft. Ich sehe diese sehr als Vorbild in diesem Bereich: Weisungsfrei, unabhängig. Ich sehe da eigentlich keine Probleme in der Umsetzung, und das war ja auch genau das Ziel des Gesetzes.

 

Ich möchte auch sagen, dass ich eigentlich persönlich sehr stolz darauf bin, dass wir überhaupt einen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular