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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 104

 

Wortwahl trifft, die bei einer näheren Betrachtung dann nicht immer ganz hält. Ich würde also den Vorschlag machen, dass man auf den Begriff "Verfassungsbruch", dass er gemacht wird, genauso wie auf der bundesparlamentarischen Ebene verzichtet. Wir alle wissen, dass die gesetzgebenden Körperschaften sowohl im Parlament wie in den Landtagen gelegentlich Gesetze beschließen, die dann auf Grund eines Einspruchs des Verfassungsgerichtshofs nicht halten oder geändert werden müssen, aber das ist noch kein bewusster Verfassungsbruch.

 

In dem Fall wollte ich das zumindest in Erinnerung rufen, dass wir bei unserer Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sind.

 

Der Herr Abg Fuchs hat das Wort.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich werde es sehr kurz machen. Ich möchte im Sinne meiner vergangenen Wortmeldung betreffend die Maßnahmen zum koordinierten und bürgernahen und umweltfreundlichen UMTS-Netzausbau einen Beschlussantrag gemeinsam mit meinem Kollegen Klucsarits einbringen und ich ersuche um Zuweisung an den Gemeinderatsauschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, an die Geschäftsgruppe Umwelt und an die Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ja, jetzt hat sich der Herr Volksanwalt Dr Peter Kostelka zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Volksanwalt Dr Peter Kostelka: Danke vielmals.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus!

 

Ich darf nur zu einigen der angezogenen Probleme aus meiner Sicht Stellung nehmen. In vielen Fällen ist ja durchaus akzeptiert worden, was die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang gesagt hat und in ihrem Bericht schriftlich ausgeführt hat.

 

Lassen Sie mich fürs Erste feststellen, dass es aus meiner Sicht durchaus befriedigend ist, wie wir miteinander die Diskussionen führen. Das ist bedauerlicherweise nicht in allen Landtagen so und auch nicht im Nationalrat, weil wir bei Ihnen in den Ausschüssen, in den Fachausschüssen auch die inhaltliche Diskussion führen können und das ist eine sehr befriedigende Situation. Im Nationalrat gibt es zwar auch Ausschussberatungen, aber da wird vom Sozialbereich bis zum Justizbereich, von der Verteidigung bis zu Fragen der Infrastruktur alles im Verfassungsausschuss abgehandelt.

 

Lassen Sie mich daher fürs Erste einmal feststellen, dass es im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und mit den dort festgestellten Verzögerungen der Entscheidungen eine offensichtliche Besserung gibt, was auch damit zusammenhängt, dass es hier in der Terminverwaltung eine Änderung gegeben hat. Aus unserer Sicht ist zumindest eine Tendenz zur Besserung feststellbar, seitdem die neue, auch computerunterstützte Verwaltung stattfindet.

 

Noch viel schlimmer waren die Probleme im Zusammenhang mit dem Pflegegeld. Auch hier ist auf Grund einer besseren EDV-Ausstattung offensichtlich eine Besserung eingetreten.

 

Frau Abg Jerusalem, das, was Sie in diesem Zusammenhang festgestellt haben, war durchaus richtig, auch wenn man hinzufügen muss, dass jemand, nämlich die Frau, die Sie da angesprochen haben, zuerst auf den Klagsweg verwiesen worden ist und daraufhin die Antragstellung eines Pensionsantrags erfolgte. In der Zwischenzeit wurde zwar Sozialhilfe gezahlt, aber nur von Monat zu Monat und das, was nicht erfolgt ist, war eine Dauerleistung, was natürlich eine Frage von mangelnder Sicherheit in diesem Zusammenhang ist.

 

Von mehreren Abgeordneten wurde die Versorgung der Autisten angesprochen. Hier ist richtig, dass es in Europa unterschiedliche Schulen gibt, dass aber auch das zitierte Gutachten, wobei ich mich dafür bedanken muss, dass es in Teilen die Stadt Wien gezahlt hat, weil die Volksanwaltschaft dazu nicht in der Lage gewesen wäre, deutlich macht, dass eine spezifische Betreuung von Autisten in entsprechenden Einrichtungen mit entsprechender Ausbildung notwendig wäre und in diesem Zusammenhang eine Regelung wohl absehbar notwendig ist.

 

Ich darf auch im Zusammenhang mit anderen Behindertenbereichen feststellen, dass es nicht sonderlich befriedigend war, Abg Wagner hat es gesagt, wenn zuerst eine Förderung zugesagt wird, der Verein dann entsprechende Aufwendungen macht, um nachher festzustellen, dass für ein Jahr die Förderung zwar gezahlt wurde, aber in den nachfolgenden Entscheidungen dann nicht mehr mit einer Förderung zu rechnen war.

 

In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch noch ein Wort zu den Ausgliederungen sagen. Das ist ja mehrfach angesprochen worden und ist auch in den letzten Wochen ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzungen zwischen der Volksanwaltschaft und Teilen der Stadt Wien gewesen.

 

Es ist unzweifelhaft so, dass zwischen dem Entwurf 6. Mai und jenem, der datiert ist mit 16. Mai, aus unserer Sicht eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Das ist auch nachvollziehbar beispielsweise in den Vorblättern, wo ausdrücklich von Beleihungen des Fonds Soziales Wien in der älteren Fassung des Entwurfs zu lesen ist und in dem jüngeren, nämlich jenem vom 16. Mai, nur mehr von der Betrauung in bestimmten Einzelfällen die Rede ist.

 

In diesem Zusammenhang ist auch befriedigend, dass es einen Weisungszusammenhang zwischen der Verwaltung und den behördlichen Entscheidungen gibt und dass die behördlichen Entscheidungen bei der öffentlichen Verwaltung verbleiben und dass es darüber hinaus auch Aufsichtsrechte gibt, die gerade in jüngsten Diskussionen auch Wohn- und Pflegeheime miteinbeziehen.

 

Aus meiner Sicht muss ich Ihnen natürlich schon mit aller Deutlichkeit sagen, dass die Entschließung, so wie sie gefasst werden soll, dass nämlich der Fonds Soziales Wien aktiv und bestmöglich die Volksanwaltschaft

 

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