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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 48

 

entspricht dem Bienenflug. Bei optimaler Verteilung der Biobetriebe über ein Bundesland könnte ein solches Gesetz indirekt auch ein Gentechnikverbot für ein ganzes Bundesland bedeuten.

 

Ich stelle daher gemeinsam mit meinen Kollegen folgenden Beschlussantrag:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen, die zu-ständigen Stellen mögen ein Gentechnikgesetz nach Kärntner Vorbild erarbeiten. Durch ausreichend große gentechnikfreie Schutzzonen sollen biologisch-wirtschaftende Betriebe vor den Einflüssen von gentechnisch behandeltem beziehungsweise verändertem Saatgut und ähnlichen Einträgen geschützt werden. Dadurch und durch eine hoffentlich weiter steigende Zahl an Biobetrieben könnte den Wiener Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft eine Versorgung mit gentechnikfreien Lebensmitteln aus Wien sichergestellt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an den amtsführenden Stadtrat für Umwelt beantragt." (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum Schutz der Natur bedarf es natürlich auch der Kontrolle, denn noch so bemühte Bürger und Bürgerinnen machen natürlich auch Fehler oder halten sich nicht immer an alle Vorschriften. Neben diversen Behörden und Organisationen leistet hier meines Erachtens eine Institution hervorragende Arbeit. Ich erwähne sie deshalb immer wieder gerne lobend, weil die Mitarbeiter dieser Organisation ehrenamtlich tätig sind und das, denke ich, in der heutigen Zeit etwas ganz Besonderes ist. Ihr Lohn ist daher unsere Akzeptanz und unsere Anerkennung. Es ist mir deshalb ein großes Anliegen, der Wiener Naturwacht – von dieser Organisation spreche ich – das entsprechende Gehör und ein Stimmrecht im entsprechenden Gremium zu verschaffen.

 

Wie schon gesagt, die Wiener Naturwacht leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung beziehungsweise Einhaltung des Naturschutzgesetzes. Ihre Zusammenarbeit mit der Stadt Wien, insbesondere der MA 22, erhielt eine neue Grundlage. Es werden nun konkrete Zielvereinbarungen geschlossen und diese ehrenamtlichen Naturwächter erhalten eine entsprechende Ausbildung und Schulung. Es ist daher aus Sicht der Freiheitlichen nur ein weiterer logischer Schritt, einem Vertreter der Naturwacht anstelle des bisherigen Besucherstatus Sitz und Stimme im Naturschutzbeirat einzuräumen, um auch dort aktiv für die Belange des Naturschutzes mitarbeiten zu können.

 

Ich stelle daher gemeinsam mit meinen Kollegen den Beschlussantrag:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen:

 

Der Naturschutzbeirat möge um ein von der Wiener Naturwacht entsendetes Mitglied mit Sitz und Stimmrecht erweitert werden."

 

Auch hier ersuche ich um Zuweisung an den Ausschuss. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich danke den Dienststellen für den Naturschutzbericht 2002 und vor allem für die Aktivitäten, die sie in diese Richtung gesetzt haben. Wir werden daher den Bericht zur Kenntnis nehmen, wie gesagt, als Dokumentation der Arbeitsleistung. Ich ersuche, unseren Anträgen positiv gegenüberzustehen und sie wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Hufnagl. Ich erteile es ihm.

 

Abg Heinz Hufnagl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Landtagspräsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren des Wiener Landtags!

 

Vorweg, um auf die Vorrednerin einzugehen: Ich kann mir vorstellen, dass beide Anträge einer seriösen Würdigung im Umweltausschuss zugeführt werden und empfehle daher die Zustimmung heute im Wiener Landtag, sowohl was die Aufwertung des bisherigen kooptierten Mitglieds der Naturwacht betrifft als auch die Frage, ob es gelingt, juridisch klug die Frage des Verbots der Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen auch im Wiener Rechtsjargon unterzubringen. Ich meine, dass das über die Brücke "Natura-2000-Gebiete" durchaus denkbar sein sollte.

 

Wien als urbane Metropole und Bundeshauptstadt wird in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem mit Begriffen wie Kunst, Kultur, historische Schönheiten auf der einen Seite, aber auch moderne Wirtschaft, Technologien, Tourismus und vor allem ein vorbildliches Sozial- und Gesundheitswesen auf der anderen Seite assoziiert.

 

Was veranlasst nun den Wiener Landtag, vor allem auch im Gesichtspunkt der ständigen Überprüfung der Effizienz unserer politischen Arbeit, sich Jahr für Jahr mit dem Naturschutzbericht auseinander zu setzen? Ist es die Vollziehung des § 34 Abs 2 des Wiener Naturschutzgesetzes, der die Befassung mit diesem jährlichen Naturschutzbericht obligatorisch vorsieht? Ist es die Anerkennung der Naturschutzbehörde, die als eigenes Referat in der MA 22 angesiedelt ist? Ist es die Tatsache, dass die Hälfte des Wiener Stadtgebiets nicht nur durch unterschiedliche Flächenwidmungen grün determiniert ist, sondern auch die Hälfte des Wiener Stadtgebiets als Grünfreiraum konkret erlebbar ist? Liegt es am erfreulichen Faktum, dass ein Drittel der 414,8 Quadratkilometer der Bundeshauptstadt besondere Schutzstellungen genießt, vom einfachen Naturdenkmal über ökologische Entwicklungsflächen, über Landschafts- und Naturschutzgebiete zu dem für eine Metropole wohl einmaligen Phänomen eines Nationalparks, von dem man sagen kann, dass er mitten in die Zentren der Stadt hereinreicht? Oder ist es auch die Wertschätzung gegenüber der Wiener Landwirtschaft, die einen überraschend hohen Flächenanteil von 20 Prozent des gesamten Stadtgebiets nutzt und langsam, aber doch stetig – es wurde von Vorrednern schon angesprochen – der Anteil des biologischen Landbaus in Wien steigt, wobei vor allem die Vorreiterrolle der MA 49 mit ihrem Landwirtschaftsbetrieb zu erwähnen ist?

 

Meine Damen und Herren, es ist von all dem sehr viel und nichts für sich allein. Es ist aber vor allem der Ausdruck des erklärten Willens der Wiener Sozialdemokratie, die natürlichen Lebensgrundlagen dieser herrlichen Stadt bestmöglich abzusichern und damit die

 

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