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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 83

 

vorzunehmen.

 

Gleichzeitig ist die Rolle der Städte in Europa zu definieren. In zahlreichen Städtevereinigungen, in Eurocities, in der UCUE und im Rat der Regionen und Gemeinden Europas gab es zahlreiche Initiativen, die ähnliche Positionen festgeschrieben haben, wie es Wien heute tut und wie es Wien auch 1997 getan hat, und es gibt zahlreiche Initiativen, die auch dort massiv von Wien und von Wiener Vertretern eingebracht und implementiert wurden.

 

Hier geht es um die Verankerung der lokalen Selbstverwaltung, hier geht es um die Einrichtung einer Task force für städtische Angelegenheiten innerhalb der Europäischen Union. Ob das im Rahmen eines Städtekommissars oder eben in einer Task force ist, ist nicht die vorrangige Frage. Die wichtige Frage ist, dass ihr in der europäischen Städtepolitik jener Platz eingeräumt wird, dessen sie bedarf und den sie braucht, denn bis heute ist Regionalpolitik der Übermantel und die Städte werden darunter sehr oft vergessen.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Klagsrecht in Fragen der Subsidiarität für den Ausschuss der Regionen und mitunter auch für die Regionen mit gesetzgebender Befugnis, womit auch für Wien eben ein Klagsrecht beim Europäischen Gerichtshof entstehen würde. Das Klagsrecht für den Ausschuss der Regionen ist ja auch schon im Entwurf für den europäischen Verfassungsvertrag von Giscard d'Estaing durchaus so vorgesehen. Hier ist anzumerken, dass es insofern auch eine glückliche Fügung ist, dass der Präsident des Konvents ein Bürgermeister und ein europäischer Städtepolitiker ist und somit natürlich auch städtische Positionen auf nicht gänzlich taube Ohren bei ihm stoßen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Des Weiteren geht es auch generell um eine klare und nachvollziehbare Kompetenzverteilung innerhalb der Europäischen Union, denn es muss dem europäischen Bürger auch klar sein, welche politische und administrative Entscheidungsebene für welche Entscheidungen verantwortlich ist, damit eben Schluss ist mit diesen Nebelvarianten, dass ein Finanzminister beim ECOFIN eine Maßnahme beschließt, in Wien, in Schwechat, aus dem Flugzeug aussteigt und sagt, die Europäische Union hat uns hier wieder eine Last auferlegt, damit klar ist, welche Entscheidung wo von wem getroffen wird.

 

Eine vertiefte und erweiterte Union kann eben nur erfolgreich sein, wenn das europäische Sozialmodell gestärkt wird. Das ist heute auch schon ausreichend dargelegt worden. Wichtig zu betonen ist hier allerdings auch die Chancengleichheit und der soziale Dialog – ein Weg, der in Österreich in Form der Sozialpartnerschaft gegangen wird, den es aber auch in anderen Ausbildungen innerhalb der Europäischen Union gibt, ein Weg, der eben Europa zu diesem Erfolgsmodell gemacht hat, das es ist, dass nämlich wirtschaftliches Wachstum und wirtschaftliche Weiterentwicklung nicht einseitig vor sich gehen, sondern dass eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Früchte dieses Wachstums auf alle gesellschaftlichen Schichten erfolgt. Hiezu gehören eben soziale Mindeststandards, hiezu gehört der Eckpfeiler Vollbeschäftigung, der auch in der Europäischen Verfassung zu verankern sein wird. Und hier geht es auch um den Erhalt der Leistungen der Daseinsvorsorge und vor allem darum, dass die Städte selbst bestimmen können, in welcher Art und Weise sie diese Daseinsvorsorge organisieren.

 

Es ist wichtig, das gerade jetzt zu betonen, um einer einseitigen Wettbewerbsorientierung, wie es zurzeit in der Europäischen Union der Fall ist, dass auch Leistungen der Daseinsvorsorge einem Wettbewerbsregime unterzogen werden sollen, hinkünftig eine Absage zu erteilen, denn Leistungen der Daseinsvorsorge sind ja Leistungen, die eben nicht auf Profit und Gewinn orientiert sind, sondern auf das Allgemeinwohl und hiermit auch eine andere Aufgabenstellung haben. Ich bin sehr glücklich, dass es in diesem Zusammenhang ja auch eine schriftliche Initiative dreier Staats- und Regierungschefs gibt, nämlich von Chirac, Tony Blair und Gerhard Schröder, die in einem Brief an den Gipfel geschrieben haben, dass es nicht angehen kann, dass eine einseitige Wettbewerbsorientierung für die Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist Wien und die Erweiterung, die so genannte Osterweiterung. Hier ist nicht nur eine sprachliche Auseinandersetzung mit dem Begriff, sondern vor allem eine geographische, die nicht eine Spitzfindigkeit ist, sondern die ganz klar darlegt, worum es wirklich geht. Aus der Sicht Wiens ist es keine Osterweiterung, denn Prag liegt nordwestlich von Wien, Laibach liegt südwestlich von Wien. Es ist hiermit eine Erweiterung, die Wien ins Zentrum Europas führt. Es wird dargelegt, dass Wien bereits jetzt Teil dieses Zentrums ist. Und das beschreibt sehr gut die Chancen und die Positionierungen, die sich daraus für Wien ergeben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wir wissen, seit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 haben sich für Wien große Vorteile aus dieser dynamischen Region ergeben. Ein Beispiel sei hier nur erwähnt: Der Warenexport nach den mittel- und osteuropäischen Staaten hat inzwischen den gleichen Anteil wie der Export nach Deutschland, das ja unser Haupthandelspartner ist. Beide betragen ungefähr ein Viertel des Warenexportes Wiens ins Ausland. Und hieran sieht man schon, wie stark die wirtschaftlichen Verflechtungen sind und worin auch die Chancen für die Stadt bestehen.

 

Es ist aber auch nicht zu verleugnen, dass es Chancen sind, die es zu nützen gilt, die es heute zu nützen gilt und deren Nutzung auch schon vorher vorbereitet gehört. Deswegen hat Wien schon vor einigen Jahren die Preparity-Studie gemeinsam mit anderen Regionen und mit Wirtschaftsforschungsinstituten erstellen lassen, um hier zu erarbeiten, welche Maßnahmen in welchen Bereichen zu treffen sind.

 

Im Rahmen des Arbeitsmarktservices und des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds, der ja auch schon der Territoriale Beschäftigungspakt Wiens ist, werden Maßnahmen gesetzt, die den Wiener Arbeitsmarkt und die Wiener ArbeitnehmerInnen optimal

 

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