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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 57

 

bedürftigen Personen, und meine Frage zielte darauf ab – ich wiederhole sie jetzt, weil Sie sie noch nicht beantwortet haben –, in welchem Verhältnis sich die Wohnbeihilfe ausgeweitet hat auf Grund der Erfahrungen, und ob Sie nicht auf Grund der Erfahrungen jetzt bereit sind, die Mindesteinkommensgrenzen zu senken.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Durch diese Auslegung – und darum habe ich sie auch so ausführlich berichtet – gehen wir davon aus, dass wir niemanden ausschließen, der zumindest über einen Zeitraum von 12 Monaten – aber da schon unter Einrechnung dieser Punkte, die ich da jetzt ausgeführt habe, also Arbeitslosengeld, ein Monat gar nicht verdient ist in Ordnung et cetera – ein Einkommen hatte, und sei es nur das geringfügigste Einkommen und nur über begrenzte Zeiträume, weit zurückliegend manches Mal, sodass wir natürlich auch das SRZ gefragt haben: Wen schließen wir aus? Wir schließen natürlich jemanden aus; der überhaupt noch nie etwas verdient hat. Wir ersetzen zum Beispiel für Studenten, die noch nie in einem Arbeitsprozess tätig waren, nicht die Studienbeihilfen. Würden wir das tun, würden wir die Einkommensgrenzen praktisch auf null setzen, dann wären das 72 000 zusätzliche Bezieher, überwiegend Studenten, alleine in diesem Bereich. Das ist ja, glaube ich, auch nicht Ihre Intention.

 

Daher sagen uns die Sozialeinrichtungen, mit denen wir gesprochen haben – aber ich bin da immer für Diskussionen offen –, es gibt seit unserer sehr breiten Auslegung kein Problem mit Einkommensgrenzen, weil es da ja nicht nur darum geht, dass die Betroffenen bei der Wohnbeihilfe wissen müssen, wie wir das auslegen, sondern sehr häufig natürlich auch die Sozialarbeiter oder Menschen, die in diesem Bereich auch beruflich tätig sind. Diese wissen über unsere Auslegungen Bescheid. Wir könnten das bei einer Gesetzesänderung durchaus zum Anlass nehmen, das auch dementsprechend hier in diesem Hause so zu beschließen, um dem auch eine gewisse Rechtssicherheit zu geben, aber es besteht keine Unklarheit darüber, dass diese sehr breite Auslegung ja tatsächlich eine sehr, sehr geringe Hürde ist, sodass ich davon ausgehe, dass wir hier keine zusätzliche Änderung vornehmen sollten.

 

Ich möchte Ihnen aber auch über die Entwicklung etwas sagen. Es sind im Vorjahr rund 10 000 Personen – genau 10 041 Personen – gewesen, die diese allgemeine Wohnbeihilfe in Anspruch genommen haben. Insgesamt waren es – also inklusive jener im geförderten Bereich – 31 676 Wohnbeihilfenbezieher. Ein bisschen erschütternd – wenn ich mir erlauben darf, das zu sagen – ist, dass diese Zahl laufend ansteigt, nämlich auch bei jener Beihilfe, die es schon seit vielen Jahren gibt im geförderten Bereich, und wir derzeit bei einer Gesamtzahl von 36 422 Personen halten. Sie erlauben mir, darauf hinzuweisen: Das hängt nicht mit unseren Einkommensgrenzen zusammen, sondern mit der steigenden Arbeitslosigkeit in diesem Land. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: In der Stadt, nicht im Staat!) Und da, glaube ich, wird es eine Reihe von Möglichkeiten geben, auch gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen, dass die fehlende Beschäftigungs- und Investitionspolitik auf Bundesebene natürlich auch hier ihre grausamen Auswirkungen hat.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zweite Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Ellensohn.

 

Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Die allgemeine Wohnbeihilfe beschäftigt uns seit der Einführung intensiv in diesem Haus. Wir haben, weil wir nicht immer genügend Zeit haben, in einer Anfrage entsprechend viele Fragen zu stellen, am 7 November des Vorjahres eine Anfrage eingebracht. Die ist sehr ausführlich, deswegen wurde sie wahrscheinlich bis jetzt noch nicht beantwortet. Wir rechnen damit, dass sie in den nächsten Tagen oder Wochen kommt. Eine Frage davon möchte ich hier herausgreifen, damit ich die Information früher habe.

 

Wir haben gesehen, dass die Information zur Wohnbeihilfe offensichtlich etwas länger dauert, bis sie bei den Leuten ankommt. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Gemeindewohnungen und die Mieter und Mieterinnen im Gemeindebau. Können Sie mir sagen: Wie viele der Anträge auf allgemeine Wohnbeihilfe wurden von Menschen im Gemeindebau gestellt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Ich kann Ihnen Gemeinde- und Genossenschaftsbau sagen, die weitere Trennung habe ich jetzt nicht bei mir. Bei Gemeinde und Genossenschaften, also geförderter Bereich zusammengerechnet, waren es im Vorjahr 21 600; die etwas über 10 000 waren rein im privaten Althaus.

 

Die Information im gemeindeeigenen und in genossenschaftlichen Wohnbau war nicht so dringend notwendig wie die im privaten Althaus – da haben wir die Informationskampagnen verstärkt durchgeführt –, weil es diese ja im Gemeindebereich und im genossenschaftlichen Bereich prinzipiell immer gegeben hat. Egal, wie wir das jetzt auslegen oder welche Änderungen wir vornehmen, vom Prinzip her war den Menschen bewusst: Sie haben in Not Anspruch auf derartige Unterstützungen.

 

Anders im privaten Althaus. Dort ist ja durch die Neueinführung eine neue Chance entstanden, überhaupt einzureichen. Daher war es hier notwendig, breit angelegt zu informieren – und wir haben schrittweise diese Zahl von 10 000 Beziehern, auch durch die Unterstützung durch die sozial tätigen Organisationen, erreicht –, damit die Menschen, die dort leben, die Information auch entsprechend erhalten haben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die dritte Zusatzfrage hat Herr Abg Fuchs.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Im Zuge des Finanzausgleiches erhält das Land Wien vom Bund die Wohnbauförderungsmittel. Das ist ein erheblicher Brocken, und damit werden die Subjektförderung und natürlich Neubau und Sanierung finanziert. Jetzt haben wir gehört, dass sich die Zahl der Wohnbeihilfebezieher von 20 000  auf zirka 37 000

 

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