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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 49

 

ganz, ganz sicher noch.

 

Und, Kollege Maresch, zu Ihren Anträgen. - Beim Abänderungsantrag gebe ich Ihnen Recht. Da sind einige Sachen drinnen, da können wir reden, da werden wir mitgehen.

 

Aber wenn Sie ein Bundesgesetz fordern: Habt ihr nicht im Nationalrat auch ein paar grüne Abgeordnete? Na, warum fordern die das dort nicht? (Abg Mag Rüdiger Maresch: Wir fordern das dort auch!) Da ist der falsche Platz! Reden Sie mit Ihren Kollegen im Nationalrat! Fordern Sie es dort! - Also da werden wir sicher nicht mitgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren, abschließend: Das vorliegende Gesetz zeigt einmal mehr, wie wichtig Pflanzenschutz gerade in einer Großstadt ist. Aber unserer Meinung nach genügt es nicht, gesetzgeberische Bekenntnisse für diesen abzugeben, sondern es bedarf eines Pflanzenschutzes, der, aufbauend auf der Grünraumerhaltung in dieser Stadt, den Menschen eine möglichst naturnahe Umwelt garantiert.

 

Und damit dies der Fall ist, werden wir auch weiterhin unsere Vorschläge einbringen, die dann entsprechend, hoffe ich, Frau Stadträtin, auch umgesetzt werden.

 

Wir werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Mag Maresch gemeldet. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass eine Redezeit von höchstens 3 Minuten hierfür vorgesehen ist.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Zur tatsächlichen Berichtigung.

 

Also zunächst einmal: Ich weiß nicht, haben wir jetzt über die Außenministerin geredet? Falscher Vorbereitungszettel, würde ich sagen.

 

Aber jetzt noch einmal: Ich habe gesagt, die Frau Stadträtin hat eine Aussendung gemacht, das stimmt, 90 Prozent des Wiener Glashausgemüses kommt aus Substrat - Sie können einmal nachschauen, da kann ich Ihnen erklären, wie das funktioniert -, aber die restlichen 10 Prozent nicht.

 

Global 2000 hat in einer Aussendung erklärt - noch einmal die Zahl, das ist Ihnen ja auch zugegangen -, da gibt es eine Aufstellung von zehn Proben. Das wird in Mikrogramm gerechnet, DDT in Mikrogramm pro Kilo Boden in Simmering. Da geht es nicht um die Wiener Bauern. Die Wiener Bauern wirtschaften ganz, ganz ordentlich. Aber es gibt ein paar schwarze Schafe wahrscheinlich, nicht grüne, rote, schwarze Schafe, und in der Probe 1 - das wurde von unterschiedlichen Instituten gemessen - war nicht 1 Mikrogramm pro Kilo, sondern 2 333 Mikrogramm pro Kilo.

 

In den Niederlanden gilt ein Boden mit einer Hintergrundbelastung - da geht es um Hintergrundbelastung - von 2,5 Mikrogramm DDT als unbelastet.

 

Jetzt darf die ÖVP ein bisschen nachrechnen. Es ist ein kleiner Unterschied zwischen 2,5 Mikrogramm DDT im Boden, unbelastet, und 2 333. Das ist nämlich genau - ich habe es schon ausgerechnet - 933-mal so viel. - Danke schön. (Abg Gerhard Pfeiffer: Aber nur 1 Prozent!) 10 Prozent!

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau Abg Bayr zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Petra Bayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Pflanzenschutzgesetz, von dem ich sagen muss, dass wir es in der Tat verabsäumt haben, mit der Außenministerin darüber zu konvertieren, steht heute zur Diskussion.

 

Ich möchte nur anmerken, dass die Flächen, die in Wien diesem Pflanzenschutzgesetz unterliegen, die von uns zu überwachen sein werden, ungefähr 20 160 Hektar ausmachen oder, in Objekten ausgedrückt, 880 Landwirtschaftsbetriebe, 35 000 Kleingartenparzellen, ungefähr 50 000 Privatgärten.

 

Was ohnehin im Gesetz steht, was irgendwie auch klar ist, was in der Einleitung steht, ist, dass wir mit dieser Novelle zwei EU-Richtlinien umsetzen, einerseits die zum Schutz der Gemeinschaft gegen Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen und zum anderen die Richtlinie, wo es darum geht, unter welchen Umständen und Bedingungen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft eingeführt werden können.

 

Im § 3 ist eine Auskunfts-, Bekämpfungs-, Duldungs- und Vorsorgeverpflichtung vorgesehen. Die treffen ex lege zu. Es gibt auch Hinweise darauf, dass, wenn eine erhebliche Schädigung oder eine wesentliche Gefährdung sowie eine gefahrendrohende Vermehrung von Schadorganismen auftritt, im Zuge von Bekämpfungsverboten, realistische Maßnahmen zu setzen sind und fallgerechte Vorgangsweisen herzuführen sind, was insbesondere natürlich auch dazu führen soll, dass da nicht mit chemischen Bomben auf Spatzen geschossen werden soll, sondern wirklich durchaus verhältnismäßige Mittel eingesetzt werden sollen.

 

Das gilt dann auch - und da komme ich das erste Mal auf den grünen Antrag zu sprechen - für Biolandbaubetriebe, wo man nicht aus Jux und Tollerei andere als zulässige chemische Stoffe, wie zum Beispiel Schwefel und Kupfer, einsetzen wird, sondern natürlich schauen wird, möglichst mit Nützlingen, möglichst mit biologisch verträglichen Dingen zu arbeiten. Aber aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass man, wenn es auf einem biologisch geführten Landwirtschaftsteil oder auch auf einem Nachbargrundstück droht, zu einer wirklich schweren Seuche zu kommen, dass irgendetwas ausbricht, was sich verbreiten wird in Windeseile, nicht auch dort dieses Gesetz anwenden wird. Ich denke, das ist wirklich eine Verpflichtung, die wir haben, und danach müssen wir auch handeln.

 

Der Magistrat ist auch ermächtigt, durch dieses Gesetz subsidiär zu handeln, sprich dann, wenn vom Grundeigentümer nicht die gewünschten oder die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, der Magistrat

 

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