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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 53

 

minimiert. Ich glaube auch, dass die Lösung einer gemeinsamen Obsorge die Chance in sich birgt, die maximale Anzahl und den größtmöglichen Prozentsatz von Vätern dazu zu bringen, sich um die Kinder mehr zu kümmern, als es vielleicht heute der Fall ist, wo vor allem die Väter - das möchte ich hier auch sagen - oft nur zu Zahlern degradiert werden.

 

Gemeinsame Obsorge ist zum Wohle der Kinder und das müsste Ihnen, meine Dame und mein Herr Jugendanwalt, am Herzen liegen! Offensichtlich ist es aber nicht so!

 

Nächster Bereich: Wahlalter. In aller Kürze, die Österreichische Volkspartei ist natürlich für Partizipation von jungen Menschen. Trotzdem sind wir gegen die Senkung des Wahlalters und wir sind in guter Gesellschaft, nämlich in der Gesellschaft der Betroffenen. Das ist immer etwas Positives. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Eine Partizipation von jungen Menschen, von Kindern, von Jugendlichen in dieser Stadt, in diesem Land ist etwas, was von keiner Partei in diesem Hause in Frage gestellt wird. Das ist selbstverständlich. (Abg Godwin Schuster: Beim Wahlalter habe ich etwas anderes gehört!) Die Kreativität, die Fantasie, der Elan von jungen Menschen, von Kindern ist für die Weiterentwicklung jeder Gesellschaft ganz wichtig, denn Kinder und Jugendliche stellen Fragen und das ist notwendig, das brauchen wir, das regt zum Nachdenken an. Für mich heißt das, dass es immer mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche geben muss, zusammen mit Erwachsenen Diskussionen zu führen, die letztlich auch zu guten Entscheidungen führen.

 

Aber nicht die Senkung des Wahlalters ist hier die Lösung. (Abg Godwin Schuster: Aha!) Herr Kollege Schuster, das ist ein zu einfaches Strickmuster! Hier ist ein breiter Diskussionsprozess einzuleiten. Den muss man einleiten. Ich habe nachgelesen, auch Kollegen und Kolleginnen Ihrer Fraktion haben schon gemeint, hier ist es notwendig, diesen Diskussionsprozess einmal in Gang zu bringen - vielleicht kommt dann auch eine Änderung -, aber nicht mit der Senkung des Wahlalters zu beginnen. Dieser Diskussionsprozess hat aber noch nicht stattgefunden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Dame und mein Herr Jugendanwalt, wie Sie an den Bedürfnissen vorbeigehen, zeigt die Studie, wo in 39 Wiener Schulen gefragt wurde, wo 14 000 Schüler mit Mehrheit, nämlich 63 Prozent, gegen eine Senkung des Wahlalters aufgetreten sind. Das heißt, wir von der Österreichischen Volkspartei sehen uns in unserer Haltung bestärkt. Wir wollen auch verhindern, dass womöglich der Wahlkampf in den Klassenzimmern ausgetragen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Der nächste Bereich ist das Jugendgerichtsgesetz: Das Gesetz zur Neuordnung des Kindschaftsrechts sieht eine Herabsetzung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre vor.

 

Damit waren Sie einverstanden. Dass allerdings dieser Vorschlag natürlich auch Auswirkungen auf die Altersgrenze für die Anwendung des Jugendstrafrechts haben wird, finden Sie empörend. Jetzt frage ich Sie: Was ist empörend? - Natürlich sind auch wir der Meinung, dass die Heranwachsenden eine gewisse Privilegierung bei der Strafdrohung und bei der Strafhöhe haben sollen. Das ist überhaupt keine Frage. Es gibt die sprichwörtlichen Jugendtorheiten, die aber auch irgendwann einmal aufhören müssen, denn nichts im Leben, meine Damen und Herren, ist eine Einbahnstraße. Man kann nicht auf der einen Seite alle Rechte geben, die ein Erwachsener hat, aber auf der anderen Seite keine Pflichten auferlegen. Ich meine, ich kann nicht ein Rechtsgeschäft abschließen, mir ein Auto kaufen, aber nicht daran denken, es zu bezahlen, weil ich nicht bestraft werden kann. So kann es nicht sein! (Abg Godwin Schuster: 77 sind im Moment eingesperrt!)

 

Meine Damen und Herren! Wenn wir junge Menschen ernst nehmen - Herr Kollege Schuster, ich nehme junge Menschen sehr ernst -, dann müssen wir sie auch zur Verantwortung ziehen, wenn sie eine kriminelle Handlung gesetzt haben. (Abg Godwin Schuster: Das Einsperren nützt nichts!) Ich komme schon dazu, wenn Sie mir zuhören.

 

Weil aber gerade die Zeit zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr für die Jugendlichen ein sehr kritischer Übergangsbereich ist, wo sie auf dem Weg zum Erwachsenendasein sind, wurden im Jugendgerichtsgesetz besondere Privilegien geschaffen und das wissen Sie. Es ist sogar erweitert worden. (Abg Godwin Schuster: Die haben kein Personal! Die Jugendlichen werden verwahrt und nicht bewahrt! Das ist das Problem! Die werden verwahrt und nicht betreut!) Wir haben es sogar erweitert. Das, was bisher bis 20 Jahre gegolten hat, gilt jetzt bis 21 Jahre. Auch das ist wieder parlamentarisch intensivst beraten worden, Expertenhearings sind eingeholt worden und tatsächlich ist der Katalog der mildernden Ansätze erweitert worden.

 

Jugendgerichte sollen bis zum 21. Lebensjahr sachlich zuständig sein. Die lebenslange Strafe, die es natürlich nicht gibt, ist auch bis zum 21. Lebensjahr erhöht worden. Sie wissen das alles!

 

Was sehr wesentlich ist, ist die Erweiterung der außerordentlichen Strafmilderung, die auf mangelnde Reife beruht. Es wurde also eine Bandbreite an Flexibilität geschaffen. Die Jugendanwaltschaft ist trotzdem gegen dieses Gesetz.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte diese Beispiele jetzt beliebig fortsetzen. Sie sind Ausfluss eines ideologischen Denkens, das die Österreichische Volkspartei nicht akzeptieren kann und auch nicht akzeptieren will. Aus diesem Grunde ist es meiner Fraktion nicht möglich, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Strache. Ich erteile es ihm.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Werter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Pinterits! Herr Dr Schmid!

 

Bis zum heutigen Tag oder in den letzten Jahren war es zumindest üblich, dass man den Bericht der Kinder-

 

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