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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 64

 

diese Pfandregelung, diese Pfandbeitragsregelung verpflichtend für Einweg- und Mehrwegverpackungen eingeführt werden wird.

 

Ein wichtiger Punkt, Sammler und Behandler nicht gefährlicher Abfälle: Hier hat das Wiener Landes-AWG Beispiel gegeben für eine bundeseinheitliche Regelung über die Aufzeichnungspflichten von Sammlern und Behandlern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. In Wien gilt ja schon seit 1994, dass eine Jahresbilanz von den Abfallsammlern an die Behörde abgegeben wird und diese plant daraufhin abfallwirtschaftliche Notwendigkeiten und führt entsprechende Kontrollen durch. Es bleibt daher zu erwarten, dass dieses Wiener Modell der Abfallwirtschaft, dieses Wiener Modell der Jahresbilanzen, auch auf Bundesebene einheitlich eingeführt werden wird, das heißt, dass man dann auch in Gesamtösterreich weiß, mit welchen Abfallströmen wir in Zukunft zu rechnen haben.

 

Diese Absicht, ein bundeseinheitliches Register einzuführen - im AWG ist ein elektronisches Register vorgesehen -, ist vorhanden, es ist jedoch aus heutiger Sicht noch nicht abzusehen, in welcher Form dieses Register auch eingeführt werden wird.

 

Wir lehnen ein ausuferndes und überbordendes System ab, hier geht es darum, einfache, übersichtliche und effektive Regelungen zu schaffen. Die nützen der Wirtschaft, die nützen aber selbstverständlich auch der Behörde und dies dient auch dem Umweltschutz, weil entsprechende Mittel, die in ein elektronisches Register einfließen müssten, das überbordend ist, könnten sehr viel sinnvoller investiert werden in tatsächliche effektive Umweltschutztechnologie-Maßnahmen.

 

Das heißt, ich werde mich dafür einsetzen, dass auch auf Bundesebene ein Wiener System eingeführt werden wird, mit einer Jahresmeldung der nicht gefährlichen Abfälle für Abfallsammler und –behandler.

 

Der nächste Punkt: die Anlagengenehmigungen. Auch da können wir das Wiener Landes-AWG als Vorbild für das Bundes-AWG nehmen. Wir hatten schon seit dem Jahr 1994 einen Anlagengenehmigungstatbestand für mobile Behandlungsanlagen. Das wird jetzt endlich auch auf Bundesebene eingeführt werden und hier wird das Wiener Modell auch wieder zum Vorbild genommen.

 

Generell ist zu sagen, dass durch das Bundes-AWG - im Entwurf, wie es derzeit vorliegt - auch sichergestellt werden soll, dass eine Anlagengenehmigungskonzentration auf Bundesebene erfolgt. Das heißt, im Interesse des Umweltschutzes und einer österreichweiten einheitlichen Regelung des Anlagenrechts, wird man über diesen Verlust im Wiener Regelungsinhalt sicherlich hinwegkommen.

 

Grundsätzlich ist noch einmal vorauszuschicken: Bundesrecht bricht Landesrecht, daher werden die im Widerspruch zum Bundes-AWG geltenden Bestimmungen des Wiener Landes-AWG nicht novelliert werden müssen, sie gelten einfach nicht mehr. Was wir jedoch in weiterer Folge sicherlich durchzuführen haben, sind, um dementsprechend das AWG auch zu entrümpeln, diese Bestimmungen auch herauszunehmen. Der positive Aspekt dieses neuen Bundes-AWG für uns ist jedenfalls eine Deregulierung des Landesrechts. Es wird ein schlankes Wiener AWG geben und ein hoffentlich starkes Bundes-AWG, für einen wertvollen Beitrag, für eine sinnvolle und nachhaltige Abfallwirtschaft.

 

Präsident Johann Hatzl: Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Danke schön für die Ausführungen. Im "Standard" gab es eine fünfteilige Serie, wo vor allem die Wiener Abfallwirtschaft erklärt und abgefeiert wurde.

 

Uns liegt eine Studie des technischen Büros Hauer vor, die besagt, dass die Systemmüllzusammensetzung nach österreichischen Bundesländern für Wien ganz anders aussieht, als Sie es in den Medien mitteilen. Und zwar ist es so, wenn wir den Pro-Kopf-Anfall in Kilogramm pro Einwohner vergleichen, ist der Pro-Kopf-Anteil in Vorarlberg 25 Prozent des Pro-Kopf-Anteiles in Wien und selbst in Niederösterreich nur etwas weniger als der Hälfte des Pro-Kopf-Anteiles an Systemmüll vergleichbar mit den Wienern.

 

Wie erklären Sie den Unterschied, dass offensichtlich ein Wiener/eine Wienerin weitaus mehr Müll produziert, als ein Vorarlberger oder sonstige Menschen in Österreich?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Selbstverständlich hat jedes Bundesland seine eigene Systemmüllabfuhr, hat eigene Regelungen zur getrennten Sammlung. Sicher ist es, dass in einer Großstadt eine andere Familienkultur auftritt als auf dem Land. Wir wissen es alle, zum Glück arbeiten in der Stadt sehr viel mehr Frauen als auf dem Land, damit ergibt sich natürlich auch die Notwendigkeit eines anderen Einkaufens, eines anderen Lebensverhaltens, eines anderen Kochens. Auch ein wesentlicher Punkt im Lebenszusammenhalt in einer Stadt ist normal die Situation, dass wir sehr viele Singlehaushalte aufweisen, dass wir sehr viele Vereinzelungen, Vereinsamungen natürlich auch, beobachten müssen. Und das ist auch damit verbunden, dass hier selbstverständlich ein anderes Verhalten, ein anderes Konsumverhalten auftritt.

 

Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, in weiterer Folge im Bereich der Abfallvermeidung weitere Schritte zu setzen, um hier die Abfallmengen zu reduzieren.

 

Was aber nicht sein kann, ist, unter dem Deckmantel der stofflichen Verwertung, neue Altlasten zu schaffen, unter dem Aspekt weniger Abfälle zu erzeugen, hier insgesamt die Umwelt zu belasten. Dafür kann ich mich nicht einsetzen.

 

Ich werde mich persönlich für ein Pfandsystem einsetzen und für Einweg- und Mehrweg und gar nicht mehr darüber diskutieren, in welcher Form dieser ARA-Beitrag dann zu entrichten sein wird. Dann geht es darum, hier ein ARA-System neu einzuführen, dann geht es darum,

 

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