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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 91

 

chenwidmungsverfahren als auch Liegenschaftstransaktionen der Stadt Wien betreffend. Der Rechnungshof stellte unter anderem fest, dass die Stadt Wien durch Flächenwidmungs- und Bebauungspläne den Wert einer Liegenschaft beeinflusste, eine Nachzahlungsverpflichtung im zugrundeliegenden Kaufvertrag aber verabsäumte. Auch das Vorgehen rund um die befristete Bewilligung für ein dauerhaft angelegtes Gebäude, nämlich die Sport&Fun-Halle in der Venediger Au, wurde vom Rechnungshof sehr kritisch beurteilt.

 

Da nunmehr seit mehr als zwei Monaten in der Causa Kleingarten außer einer parteiinternen Prüfung, deren Ergebnis ohne rechtliche Außenwirkung bleibt, keinerlei Prüfung der Geschehnisse durch die zuständigen amtsführenden StadträtInnen oder den Magistrat der Stadt Wien veranlasst wurde und zwischenzeitlich weitere Liegenschaftstransaktionen der Stadt Wien sowohl nach Auffassung des Rechnungshofes als auch nach mehreren medialen Berichten, untermauert durch zahlreiche juristische Bewertungen, als rechtlich dringend zu prüfen eingestuft werden, ersuchen wir Sie, Herr Bürgermeister, als an der Spitze der Wiener Gemeindeverwaltung stehend und gegenüber allen amtsführenden StadträtInnen und BezirksvorsteherInnen weisungsbefugt, um dringende Aufklärung zu unten stehenden Fragen.

 

Die unterzeichnenden GemeinderätInnen stellen hier gemäß § 16 der Wiener Stadtverfassung und § 86 der Geschäftsordnung des Gemeinderates an den Gemeinderat folgende Dringliche Anfrage:

 

Ad Kleingarten-Affäre:

 

Werden Sie auf Grund Ihrer Weisungsbefugnis gegenüber den BezirksvorsteherInnen dafür Sorge tragen, dass der Bezirksvorsteher des 22. Bezirks bis zur abschließenden Klärung der im Raum stehenden strafrechtlichen Tatbestände die Ausführung sämtlicher Amtsgeschäfte an seine StellvertreterInnen abtritt?

 

Warum entschieden Sie sich als ersten Schritt zur Klärung der Causa Kleingarten nur für eine parteiinterne Prüfung der Geschehnisse und veranlassten nicht umgehend alle nach der Geschäftsordnung des Magistrats und der Wiener Stadtverfassung rechtlich möglichen Prüfungsverfahren wie insbesondere die Prüfung durch den Stadtrechnungshof und die Prüfung durch die Interne Revision?

 

Welche Unterlagen und welche Auskunftspersonen standen der SPÖ-Landesparteisekretärin bei der medial berichteten ‚tiefgreifenden‘ Prüfung der Causa Kleingarten zur Verfügung?

 

Wurde die Interne Revision nach dem von GRÜNEN und ÖVP beantragten Sondergemeinderat vom 16. Oktober 2023 mit der Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Umwidmungsverfahrens der Kleingartensiedlung Sport- und Erholungszentrum Breitenlee beauftragt? Wenn nicht, warum nicht?

 

Wenn ja: Umfasst der Prüfauftrag an die Interne Revision, festzustellen, wann und welche Informationen der Bezirksvorsteher zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses über sein Grundstück am Schotterteich formell beziehungsweise auch informell vorlagen und warum der Bezirksvorsteher, wie medial berichtet, dem Vereinsobmann Christian Klein - wie im Protokoll vom 26. Jänner 2020 festgehalten - bereits zu diesem Zeitpunkt versichern konnte, dass das Widmungsverfahren 2020 gestartet wird?

 

Wenn ja: Umfasst der Prüfauftrag an die Interne Revision, festzustellen, wie viele Anzeigen der Baupolizei betreffend illegale, widmungs- oder planwidrige Bauten in Breitenlee zum Zeitpunkt der Einleitung des Umwidmungsverfahrens vorlagen, weiters wie viele Verfahren zu Abbruchaufträgen zu diesem Zeitpunkt anhängig waren und ob die zuständige Dienststelle MA 37 hier den Gesetzen entsprechend vorgegangen ist?

 

Sollte die Interne Revision noch nicht beauftragt worden sein, wie ist Ihr Wissensstand, Herr Bürgermeister, über die Anzeigen und Verfahren, die bei der Baupolizei MA 37 bezüglich widmungs- oder planwidriger Bauten im Kleingartenverein Breitenlee zum Zeitpunkt der Einleitung des Umwidmungsverfahrens vorlagen und wie viele Verfahren zu diesem Zeitpunkt anhängig waren?

 

Nach der Verordnung des Bürgermeisters, mit der jene Angelegenheiten bestimmt werden, über die die Bezirksvorsteher zu informieren sind, muss gemäß Art. 1 § 1 Z 4 die Bearbeitung eines Bezirksgebietes hinsichtlich des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes dem zuständigen Bezirksvorsteher bekannt gegeben werden. Wann konkret wurde durch wen in welchem Umfang der Bezirksvorsteher der Donaustadt über das gegenständliche Widmungsverfahren betreffend den Kleingartenverein Breitenlee informiert?

 

Wurden als Konsequenz aus der Kleingartenaffäre bereits formale Schritte für die Ausarbeitung fairer und nachvollziehbarer Kriterien für die Vergabe von Kleingärten im städtischen Eigentum veranlasst?

 

GRin Astrid Rompolt saß zu jener Zeit, als die gegenständliche Umwidmung beschlossen wurde, im Gemeinderat, obwohl sie selbst 2017 eine dieser Flächen kaufte, und zweifelsfrei befangen war. Wie auf ‚wien.orf.at‘ vom 2. Oktober 2023 zu lesen ist, ist es Auffassung der SPÖ-Landesparteisekretärin und Gemeinderätin, dass bei Akten, die als angenommen erklärt werden, ein aktives Wahrnehmen und damit Melden der Befangenheit an den Vorsitzenden des Gemeinderats rechtlich nicht möglich sei. Liegt dieser Aussage der SPÖ-Landesparteisekretärin und Gemeinderätin eine Stellungnahme und rechtliche Beurteilung der Magistratsdirektion-Recht zugrunde? Wenn ja: Wird diese Stellungnahme allen Fraktionen des Gemeinderates zur Verfügung gestellt?

 

Das rechtskonforme Vorgehen bei Befangenheit von GemeinderätInnen hat bereits des Öfteren zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen geführt. Wurden bereits formale Schritte in die Wege geleitet, um die diesbezügliche Rechtsgrundlage zu konkretisieren und die rechtskonforme Erklärung der Befangenheit im Gesetz klar zu definieren? Wenn ja: Werden alle Fraktionen des Gemeinderates in diesen Prozess einbezogen?

 

Ad Grundstückskauf Thomas Weninger, Städtebund-Generalsekretär:

 

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