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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 20.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 116

 

eingeforderten Welterbe-Verträglichkeitsprüfung beauftragen. Analysiert wird nach einer vorgegebenen Methodik, in welchem Ausmaß definierte Sichtbeziehungen, wie beispielsweise jene vom Belvedere, vom Stadtpark oder vom Schwarzenbergplatz aus gesehen, durch ein Gebäude mit diesen neuen Höhen beeinträchtigt würden.

 

Dieses Heritage Impact Assessment soll noch im Winter 2023/24 vorliegen. Das Ergebnis dieser Analyse ist daraufhin an das Welterbe-Zentrum zur inhaltlichen Überprüfung zu übermitteln. In Riad wurde, wie mir berichtet worden ist, vom Welterbe-Zentrum und von ICOMOS in Aussicht gestellt, dass das Ergebnis dieses Heritage Impact Assessment dann die Basis für einen Besuch von Expertinnen und Experten des Welterbe-Zentrums und ICOMOS bilden soll. Dieser Besuch, eine sogenannte UNESCO ICOMOS Joint Mission soll bis spätestens März 2024 stattfinden. Die weiteren Ergebnisse sollen in der Sitzung im Sommer 2024 behandelt werden.

 

Das Ergebnis der UNESCO Welterbe-Komitee-Sitzung in Riad ist aus Sicht Wiens somit positiv zu sehen. Die Anstrengungen Wiens zum verbesserten Schutz des Welterbes wurden ausdrücklich gewürdigt. Vor allem der Managementplan und die darin enthaltenen Maßnahmen, wie die beabsichtigte Novellierung der Bauordnung mit zusätzlichen Bestimmungen zum Welterbe, wurden seitens des Komitees als positiv gewertet.

 

Zur Frage 2: Die Verhandlungen mit der UNESCO und die Leitung der österreichischen Delegation lagen und liegen beim Außenministerium als Vertreter der State Party, also der Republik Österreich.

 

Zur Frage 3: Die Leitung der österreichischen Delegation lag beim Außenministerium als Vertreter der State Party. Gegenüber der UNESCO ist die State Party der relevante Ansprechpartner. Dies wurde auch so von Planungsdirektor Madreiter in der Stadtentwicklungskommission am 12. September 2023 festgehalten. Darüber hinaus nehmen immer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der jeweiligen Welterbe-Stätte an der Komiteesitzung teil, wie dies auch gegenständlichen der Fall war.

 

Zur Frage 4: Die Delegationsleitung lag beim Außenministerium, also sind Vertreter des BMEIA, des BMKÖ und der Österreichischen UNESCO-Kommission mitgereist. Darüber hinaus waren, wie üblich bei solchen Sitzungen, Vertreter der Stadt Wien, also der betroffenen Welterbe-Stätte, mit dabei: Landtagspräsident Ernst Woller als politischer Repräsentant, GR Omar Al-Rawi als Planungssprecher sowie als Vorsitzender der gemeinderätlichen Enquete zur Beratung des Managementplans und Rudolf Zunke als Projektkoordinator und fachliche Auskunftsperson.

 

Exakte Kosten dazu sind mir derzeit noch keine bekannt.

 

Zur Frage 5 verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 1.

 

Zur Frage 6: Auch diesbezüglich darf ich auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen und nochmals darauf hinweisen, dass ich Landtagspräsident Woller mit der Vertretung in Fragen des Welterbes auf politischer Ebene betraut habe, wie auch hier in diesem Kreis mehrfach berichtet.

 

Zur Frage 7: Ja, ich stimme mich mit allen politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten meiner Partei in relevanten Fragen ab.

 

Zur Frage 8: Festzuhalten ist, dass die Stadt Wien hinter dem Welterbe steht. Der Schutz des Welterbes in Wien hat eine hohe Priorität.

 

Zur Frage 9: Es gibt exakt definierte Zuständigkeiten auf der Ebene der Verwaltung und der Politik, die in der vom Gemeinderat beschlossenen Geschäftseinteilung definiert sind.

 

Zur Frage 10: Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Gerne wiederhole ich aber auch nochmals: Der jetzige Vorschlag ist in einem nächsten Schritt einem Heritage Impact Assessment zu unterziehen, das Ergebnis dann dem Welterbe-Zentrum zu einer inhaltlichen Beurteilung durch die Gremien der UNESCO zu übermitteln und erst danach wird seitens der Stadt Wien über weitere Schritte entschieden.

 

Zur Frage 11: Wie mir mitgeteilt wurde, bewegt sich das Projekt grundsätzlich innerhalb der rechtsgültigen Widmung. Die Bewilligungsfähigkeit eines Gebäudes ist dann im Rahmen des baubehördlichen Verfahrens zu beurteilen. Nach den vorliegenden Informationen ist zu diesem Projekt derzeit kein Baubewilligungsverfahren anhängig, sodass auch seitens der zuständigen Dienststelle noch keine Aussage im Hinblick auf die Bewilligungsfähigkeit getroffen werden kann. Sollte die neuerliche Projektreduzierung von der UNESCO akzeptiert werden, sind die weiteren Detailplanungen vorzunehmen, wie unter anderem die Klärung rechtlicher Fragen.

 

Zur Frage 12: Wie schon zuvor ausgeführt, ist der jetzige Vorschlag in einem nächsten Schritt einem Heritage Impact Assessment zu unterziehen und das Ergebnis dem Welterbe-Zentrum zu einer inhaltlichen Beurteilung zu übermitteln.

 

Zur Frage 13: Sie sprechen in Ihrer Frage von „hätte“ und „wäre“. Dazu gäbe es wohl auch viele verschiedene hypothetische Antworten im Konjunktiv, aber eben keine realistischen.

 

Zur Frage 14: Die Verantwortung gegenüber der UNESCO liegt, wie schon gesagt, beim Außenministerium als Vertreter der State Party. Entsprechend der in Riad getroffenen Entscheidung werden wir als Stadt das unter Federführung der State Party abzuwickelnde Verfahren vollinhaltlich unterstützen. Die Ergebnisse des Heritage Impact Assessment für das Projekt „Heumarkt Neu reduziert“ werden zur Kenntnis genommen und bilden die Basis für die weiteren Entwicklungsschritte auf Ebene der Stadt Wien.

 

Zu Fragen 15 und 16: Gemäß § 15 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung können Gegenstand der gemeinderätlichen Interpellation ausschließlich Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sein. Die vorliegenden Fragen zu UVP-Verfahren, die ja bekanntermaßen im Bereich der Landesvollziehung liegen, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

 

Zur Frage 17: Grundsätzlich festzuhalten ist, dass die in den Handlungsfeldern des Managementplans formu

 

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