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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 25.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 103

 

neuen Geschlechtskategorien in Österreich ausgearbeitet.

 

Zur Frage 2: Die Anerkennung der Diversität der Menschen und der respektvolle Umgang miteinander stehen für die Stadt Wien im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Weltanschauung oder Religion. Diese Grundhaltung der Stadt wurde in Kapitel 4, Punkt 4 des aktuellen Regierungsprogramms unter dem Stichwort „Wien ist Regenbogenhauptstadt“ nochmals bekräftigt. Den respektvollen Umgang auch im Sprachgebrauch zu reflektieren, ist im Sinne dieser Grundhaltung der Wiener Stadtregierung zu verstehen.

 

Zur Frage 3: Wie schon die Titulierung besagt, handelt es sich bei den angesprochenen „Empfehlungen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten zum respektvollen Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen und den neuen Geschlechtskategorien in Österreich“ eben um Empfehlungen ohne Weisungscharakter.

 

Zur Frage 4: Es ist das Ziel der Stadt Wien, alle Menschen korrekt und höflich anzusprechen.

 

Zur Frage 5: Nein. Diese Schlussfolgerung ist nicht zutreffend. Ich passe meine Ansprachen an die jeweiligen Zielgruppen an und spreche Gruppen gemäß dem jeweiligen Anlass angemessen an.

 

Zur Frage 6: Diese Empfehlungen wurden von der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten im Jahr 2021 erarbeitet und nach Freigabe durch die zuständige Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz auf ihrer Homepage veröffentlicht. In der Folge wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten eingerichtet, welche die einheitliche Umsetzung dieser Empfehlungen im Fokus hatte. Dazu wurden die Empfehlungen dann 2022 aktualisiert.

 

Zur Frage 7: Wie schon im Zuge meiner Beantwortung von Frage 3 erwähnt, handelt es sich hier um Empfehlungen.

 

Zur Frage 8: Im Jahr 2020 wurden 2 Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgenderbereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 5.000 EUR gefördert.

 

Zur Frage 9: Im Jahr 2021 wurden 5 Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgenderbereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 10.590 EUR gefördert.

 

Zur Frage 10: Im Jahr 2022 wurde 1 Projekt, das ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgenderbereich angesiedelt ist, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ mit einer Gesamtförderhöhe von 4.400 EUR gefördert. Zusätzlich wurden aus Mitteln des Förder-Calls „Regenbogenmonat Juni 2022“ 1 Projekt mit einer Gesamtfördersumme von 10.890 EUR und aus Mitteln des einmaligen Förder-Calls „Queere Vielfalt fördern 2022-2023“ 3 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 33.521 EUR gefördert.

 

Zur Frage 11: Im Jahr 2023 werden 5 Projekte, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgenderbereich angesiedelt sind, aus Mitteln des „Queeren Kleinprojektetopfes“ in einer Gesamtfördersumme von 12.560 EUR gefördert. Zusätzlich werden aus Mitteln des Förder-Calls „Regenbogenmonat Juni 2023“ 4 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 16.910 EUR gefördert.

 

Zur Frage 12: Im nachgefragten Zeitraum wurden 36 Förderanträge, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend im Transgenderbereich angesiedelt waren, abgelehnt.

 

Zur Frage 13 und 14: Die Errichtung von Unisex-Toiletten in den von der MA 34 verwalteten Amtsgebäuden ist nicht geplant, da dies in den relevanten Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen ist. So sieht die Arbeitsstättenverordnung in § 33 Abs. 2 vor, dass getrennte Toiletten einzurichten sind, wenn mindestens fünf männliche Arbeitnehmer und mindestens fünf weibliche Arbeitnehmerinnen darauf angewiesen sind. Auch die Regelung des § 23 Abs. 3 des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes normiert das sinngemäß.

 

Zur Frage 15: Es ist davon auszugehen, dass sowohl Lehrkräfte wie auch externe Expertinnen und Experten, die in Schulen eingeladen werden, zum Beispiel im Bereich politische Bildung oder im Bereich Biologie/Sexualkunde, auf unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Geschlechteridentitäten eingehen und dass dies auf Grundlage der modernen Medizin, Psychologie, Soziologie und Sexualpädagogik geschieht. Vereine, die für derartige Bildungsprojekte Förderungen beantragen, haben die Qualifikationen ihres eingesetzten Personals entsprechend nachzuweisen. Das gilt in diesem Themenbereich wie in jedem anderen auch.

 

Zur Frage 16: Jede Förderung muss den betreffenden inhaltlichen und qualitativen Förderrichtlinien entsprechen und wird auf Vorschlag der jeweiligen Magistratsdienststelle vom zuständigen Gremium beschlossen. Im Sinne einer modernen Sexualpädagogik ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen altersadäquat auch seriöse und wissenschaftlich fundierte Informationen zu den Themen Biologie, Körperlichkeit, Pubertät, Geschlecht, Identität, Liebe, Beziehung und Sexualität zu geben und all ihre Fragen kompetent zu beantworten.

 

Zur Frage 17: Die Stadt Wien fördert keine Vereine, die sogenannte Pubertätsblocker bewerben. Wenn Kinder beziehungsweise Jugendliche Medikamente, welcher Art auch immer, ärztlich verschrieben bekommen, so ist das zu respektieren und inhaltlich neutral zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zur Frage 18: Ich weise darauf hin, dass die entsprechenden Behandlungsempfehlungen durch das Gesundheitsministerium und nicht durch die Stadt Wien erlassen werden.

 

Zur Frage 19: Wie in vielen anderen Bereichen gibt die Homepage der Stadt Wien auch zu diesem Thema einen allgemeinen Überblick über aktuelle, rechtliche, verwaltungstechnische und medizinische Regelungen, weil dazu kontinuierlich viele Anfragen erfolgen.

 

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