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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 115

 

Energieformen, thermischer Sanierungen und energieeffizienter Neubauten eine Möglichkeit besteht, hier finanziell zu helfen. Die Herausforderung ist, möglichst viele Haushalte zu erreichen, trotzdem aber nicht nach einem Gießkannenprinzip vorzugehen, sondern soziale Treffsicherheit zum Einsatz zu bringen und vor allem auch jenen Menschen, jenen Haushalten zu helfen, die hier besonders unter Druck geraten sind.

 

Ich möchte vielleicht zu Beginn darauf verweisen, dass sich die ab der Frage 7 genannten Zahlen auf Befreiungen vom Essensbeitrag in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern beziehen. Der Antrag auf Essensbeitragsbefreiung wird für jedes Kind einzeln gestellt. Die Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essensbeitrag liegt bei einem Haushaltseinkommen von 1.100 EUR netto, ab dem 2. Kind erhöht sich dieser Betrag pro Kind um 350 EUR. Die Beitragsbefreiung ist grundsätzlich als eine Fördermaßnahme einkommensschwacher Familien, insbesondere für Haushalte von Alleinerzieherinnen beziehungsweise Alleinerziehern konzipiert und weist, anders als beispielsweise die Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in Schulen, keine soziale Staffelung auf. Die genannte Einkommensgrenze wurde im Jahr 2009, das wurde in der Einleitung richtig erwähnt, im Rahmen eines Beschlusses des Gemeinderates festgelegt.

 

Ich möchte noch anmerken, dass auf Grund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere der Teuerung, eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Magistratsabteilung 10, Magistratsabteilung 11 und Magistratsabteilung 56 eingerichtet wurde, welche die Angleichung der Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Formen von Kinderbetreuung, auch das wurde angesprochen, also Kindergärten, Kindergruppen, Horte und schulische Nachmittagsbetreuung, sowie die Erhöhung der Einkommensgrenze, jedenfalls betreffend die elementarpädagogischen Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Ziel hat. Diese Arbeitsgruppe soll die unterschiedlichen Rahmenbedingungen abstecken und auch Vorschläge entwickeln, wie wir mit dieser zugegebenermaßenen Stagnation, dem Einfrieren seit dem Jahr 2009, umgehen können. Ich möchte jetzt zu den einzelnen Fragen kommen.

 

Zur Frage 1: Im September 2022 bezogen 33.131 Haushalte eine Wohnbeihilfe. Wie mir mitgeteilt wurde, existieren für die Monate Oktober und November des laufenden Jahres noch keine definitiven Zahlen, da auf Grund der von den Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern nachzureichenden Unterlagen die Zahl der endgültigen Anspruchsberechtigten noch nicht feststeht.

 

Zur Frage 2: Die Zahl der Haushalte, die eine allgemeine Wohnbeihilfe beziehen, ist seit dem Jahr 2012 von rund 27.000 auf rund 33.000 im Jahr 2021 gestiegen.

 

Zur Frage 3: Die Zahl der Haushalte, die eine allgemeine Wohnbeihilfe beziehen, ist nicht gesunken. Eine Langzeitbetrachtung zeigt, dass die Zahlen eng mit der Situation am Arbeitsmarkt zusammenhängen. Die meisten Beziehenden gab es demnach in den Jahren 2008 und 2009 und das infolge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

 

Zur Frage 4: Die Ausgaben für die allgemeine Wohnbeihilfe sind seit dem Jahr 2012 von rund 33,3 Millionen EUR auf rund 45,4 Millionen EUR im Jahr 2021 gestiegen.

 

Zur Frage 5: Die Ausgaben für die allgemeine Wohnbeihilfe sind nicht gesunken.

 

Zur Frage 6: Haushalte mit Wohnbeihilfebezug haben im Jahr 2022 den Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 EUR je erwachsener Person erhalten. Alleinerziehende mit Wohnbeihilfebezug haben im Jahr 2022 einen Zuschlag in Höhe von 100 EUR zusätzlich zum Energiekostenzuschuss erhalten. Auf Grund der Einkommensgrenzen von 40.000 EUR brutto für Einpersonenhaushalte und 100.000 EUR brutto für Mehrpersonenhaushalte ist davon auszugehen, dass die Haushalte mit Wohnbeihilfebezug auch den Wiener Energiebonus ‘22 in Höhe von 200 EUR pro Haushalt erhalten.

 

Abschließend zur Frage 6 möchte ich noch darauf hinweisen, dass im gegebenen Zusammenhang auf die Möglichkeit, eine Mietbeihilfe zu beziehen, ebenfalls zu verweisen ist.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 10: Im Dezember 2022 wurde 1.260 Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern das geförderte Essen zuerkannt. Im Jahr 2021 wurde für 2.909 Kinder eine Befreiung vom Essensbeitrag bewilligt. In dem von Ihnen genannten Vergleichsjahr 2012 waren es 10.975 Kinder. Die nachgefragten Ausgaben beliefen sich im Jahr 2021 auf rund 1,2 Millionen EUR und in dem von Ihnen genannten Vergleichsjahr 2012 waren es rund 4,8 Millionen EUR.

 

Zu den Fragen 9 und 11: Im Hinblick auf die unveränderte Einkommensgrenze können über die Zeit weniger Anträge bewilligt werden. Die ausbezahlte Summe für das geförderte Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen ist, entsprechend der geringeren Anzahl an Bewilligungen, gesunken.

 

Zu den Fragen 12 und 13: Wie schon erwähnt, wurde die in Rede stehende Einkommensgrenze im Jahr 2009 im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses per 1. September 2009 festgelegt.

 

Zur Frage 14: Das Ergebnis der einleitend genannten Arbeitsgruppe bleibt abzuwarten, wobei eine Erhöhung der Einkommensgrenze als Ziel formuliert ist.

 

Zur Frage 15: Im Jahr 2019 wurden 546 Kindergartenkinder und im Jahr 2021 wurden 129 Kindergartenkinder auf die Betreuungsform Halbtags ohne Essen umgestellt. Ein Großteil der Eltern hat auf Grund dieses Vorgehens den bestehenden Rückstand binnen kürzester Zeit beglichen, wodurch es möglich war, diese Kinder wieder auf die Betreuungsform Ganztags umzustellen. Im Jahr 2020 wurde auf Grund von Covid-19 und den damit einhergehenden Problemstellungen von derartigen Maßnahmen Abstand genommen.

 

Zur Frage 16: Im Jahr 2019 wurde die Betreuungsvereinbarung von 286 Hortkindern und im Jahr 2021 von 48 Hortkindern auf Grund von Zahlungsrückständen aufgelöst. Nach Begleichen des Rückstandes konnten die Eltern mit den Servicestellen hinsichtlich eines neuen Hortplatzes Kontakt aufnehmen. Im Jahr 2020 wurden auf

 

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