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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 147

 

gesagt, ich habe kein Problem damit, nachdem das ja ein sehr interessantes Areal ist, dass man auch darüber nachdenken kann, eventuell die Dusika-Halle abzulösen und dort ein größeres Entwicklungsprojekt zu machen.

 

Ob das stattfindet, weiß ich nicht, das entzieht sich ja auch sozusagen meiner Zuständigkeit. Ich habe nur gesagt, ich habe nichts dagegen, gedacht werden darf immer, aber klar ist auch, dass wenn dort tatsächlich ein tolles Projekt entstehen kann, es da natürlich auch um den Ersatzstandort für das, was jetzt in der Dusika-Halle stattfindet, geht. Sie wissen, das ist eine Radrundhalle ist. Das ist eine Sportart, das haben wir auch im Landessportrat mehrfach besprochen, die ja einmal wirklich ihre Höhepunkte erlebt hat. Im Augenblick fährt überhaupt kein Mensch auf dieser Radbahn. Sie ist aber baulich dominierend für die gesamte Gestaltung der Halle. Wir haben drinnen eine extrem steil gestellte Radrundbahn, die faktisch niemand nutzt, sie aber den anderen Nutzungen eher im Wege steht und ihnen hinderlich ist.

 

Wir haben ja dort auch Trainingsmöglichkeiten für verschiedene Leichtathletiksportarten, und diese Rundbahn ist natürlich immer ein Hindernis, wenn es ums Her- und Wegräumen von anderen Sportgeräten geht. Wenn es weiter so bleibt, dass die Sportart Radrundhallenfahren weiter so floriert wie jetzt, glaube ich, dass auch niemand etwas gegen eine ersatzlose Streichung einer Rundhalle für den Gewinn einer besseren Halle für Leichtathletik und ähnliche Sportarten hat. Das ist aber etwas, was man, wie gesagt, in der richtigen Reihenfolge diskutieren muss. Zunächst einmal geht es um den baulichen Zustand des Dusika-Stadions, dann muss man schauen, kommt etwas raus, ein städtebauliches Entwicklungsprojekt, wird da etwas draus, ja oder nein. Das kann ich nicht beurteilen, kann ich nicht beeinflussen, da bin ich, ehrlich gesagt, auch leidenschaftslos. Dann kann man eine bessere Nutzung diskutieren, wenn es tatsächlich darum geht, die Dusika-Halle zu ersetzen, eine bessere Nutzung im Sinne und im Interesse der jetzt ausgeübten Sportarten zustande zu bringen.

 

Alle Diskussionen, die wir haben, dazu werden wir dann auch sicher im Landessportrat eine intensive Diskussion und eine Auseinandersetzung auch betreffend Definitionen haben, aber das ist alles Zukunftsmusik. Jetzt ist der nächste Schritt die baulich-technische Prüfung, nächster Schritt ist einmal dort das gesamte Widmungsgebiet planerisch und städtebaulich durchzuarbeiten, und dann schauen wir, was rauskommt. Dann erst, glaube ich, macht es einen Sinn, die weiterführenden Diskussionen zu führen.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Danke.

 

10.43.10†VBgm.in Birgit Hebein - Frage|

Wir kommen nun mehr zur 5. Anfrage (FSP-510266-2020-KFP/GM). Diese wurde von Herrn GR Haslinger gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. (In der „Wien heute“ Ausgabe vom Sonntag, 14. Juni 2020 wurde über eine Wohnstraße in Wien 15, Langmaisgasse berichtet. Bei diesem Bericht gab Frau Brigitte Vettori, Projektleiterin von „space and place“ -kulturelle Raumgestaltung, über die Nutzung von Wohnstraßen Auskunft. Dabei wurde erzählt, dass in den nächsten Tagen die Fahrbahn mit Blumen bemalt werde und dann sinngemäß, dass man die Straße nicht nur zum Spielen oder für Aktivitäten nutzen, sondern sich auch hinsetzen und einen Kaffee trinken kann. Dabei wurde auf der Fahrbahn ein Tisch mit vier Stühlen aufgestellt und die Interviewte mit einer zweiten Person gefilmt. Der Aktionismus ist offenbar mit dem Verkehrsressort abgesprochen, da auf bereits durchgeführte Projekte in anderen Wohnstraßen verwiesen wurde. Auf der Homepage von „space and place“ sind diese auch ersichtlich. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das dauerhafte Auftragen von Farbe und das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der Fahrbahn einer „Wohnstraße“?)

 

Bitte, Frau Stadträtin, um die Beantwortung, nachdem der Gesundheitsstadtrat desinfiziert hat.

 

VBgm.in Birgit Hebein: Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Werter Herr Haslinger!

 

Sie haben mir eine Frage zum Thema Wohnstraßen gestellt. Dafür möchte ich mich einmal bedanken, weil ich die Wohnstraßen tatsächlich als eine extrem gute Möglichkeit zur Verkehrsberuhigung sehe. Wir dürfen bei all dem, was wir heute schon diskutiert haben, gefragt haben und was noch kommen wird, die eigentliche Frage nicht vergessen: Warum machen wir das denn? Das halte ich für ganz, ganz wichtig, dass wir das nicht aus den Augen verlieren. Wir sagen nämlich der Klimakrise den Kampf an, wir setzen Maßnahmen für die Menschen unserer Stadt. Dazu gehört eine Verkehrsberuhigung genauso wie ein Fahrverbot in der Inneren Stadt, wie Begegnungszonen, wie „Coole Straßen“. Das machen wir für den Klimaschutz, das machen wir für die Menschen in unserer Stadt.

 

Ihre eigentliche Frage hat mich ein bisschen verwundert, denn Sie fragen nach der Rechtsgrundlage von einem „Wien heute“-Bericht zur Wohnstraße, warum man dort Stühle, Sessel aufstellen kann beziehungsweise die Straße markieren darf. Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach, das ist die StVO, die Straßenverkehrsordnung, aber ich werde es Ihnen detaillierter beantworten.

 

§ 76b der StVO betrifft Wohnstraßen, und ich zitiere Abs. 1: „Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten, ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.“

 

So weit so klar, die Wohnstraßen sind verkehrsberuhigte Bereiche, das Zu- und Abfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt, nicht aber das Durchfahren. Viel

 

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