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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 30.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 55

 

national hochanerkannt, und wenn man was daran ändert, dann eher dadurch, dass man sie noch ausweitet, weil es wirklich ein ganz besonders tolles Modell ist. Dann bei der Pflege, es wird viel über die Pflege daheim gesprochen, aber nicht über eine Entlastung pflegender Angehöriger. Und ganz, ganz schlimm, also das muss man wirklich sagen, ist die Hacklerregelung. Das ist etwas, dass man von dem wieder abgeht, was wirklich eine Sache ist, die man nicht akzeptieren kann. Es ist einfach eine Tatsache, wenn jemand 45 Jahre hart arbeitet, dass er dann mit 62 ohne Abschläge in Pension gehen kann. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist aber leider bei der Bundesregierung nicht selbstverständlich, und das ist deutlich zu kritisieren. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenrufe von StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.)

 

Ja, und die SPÖ hat auch dort, wo es hingehört, Anträge dazu im Nationalrat eingebracht. Der Abg. Muchitsch, unser hochgeschätzter Sozialsprecher, hat sehr deutliche Worte im Nationalrat gefunden. Dort wird es ja beschlossen, dort ist man auch zuständig und dort haben wir uns auch sehr deutlich zu dieser Hacklerregelung eingebracht.

 

Weitere Punkte, ein paar noch, die angesprochen worden sind, die Grund- und Freiheitsrechte. Also wir sind jedenfalls für Willkürhaft nicht zu haben. Ich weiß nicht, hier werden immer verschiedene Standpunkte in der SPÖ hineingeheimnist. Es kann ja sein, dass man im juristischen Detail irgendwo einen verschiedenen Zugang hat. Das ist ja nichts Besonderes. Aber eines ist für uns klar: Die Europäische Menschenrechtskonvention steht außer Zweifel, hoffentlich für alle in diesem Raum, und das Bundes-Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit auch. So verstehen wir verfassungskonform, nämlich auf Basis unserer jetzigen Verfassung sind wir für Lösungen zu haben. Wenn man unter verfassungskonform allerdings das versteht, was ich ein bissel komisch finde, nämlich nachdem man die Verfassung geändert hat, ist dann die neue Lösung verfassungskonform? Das ist natürlich etwas anderes und da, glaube ich, muss man eher skeptisch sein. Aber auf Basis der gegenwärtigen Verfassung kann man über Lösungen nachdenken. Aber die Grund- und Freiheitsrechte, so wie sie jetzt existieren, müssen wirklich absolut eingehalten werden.

 

Dann muss ich zu den Personen doch noch sagen: Den Personen, die jetzt in der Bundesregierung sind, ist natürlich ein gewisser Vertrauensvorschuss zu geben. Man braucht eine gewisse Zeit, um sich einzuarbeiten. Weil mir jetzt auch noch eine Meldung untergekommen ist, wie ich heute die Medien durchgeschaut haben, wo Sie die Frau Lunacek kritisieren - auch der Kunstsenatspräsident Winkler hat die Frau Lunacek schon wegen ihrer Handke-Äußerung kritisiert und gemeint, es spreche zwar einiges dafür, dass die Regierungsbeteiligung der GRÜNEN der politischen Kultur des Landes gut täte. Ob das aber auch für die Kultur im engeren Sinn gilt, darf nach den jüngsten Verlautbarungen der ebenfalls grünen Staatssekretärin Ulrike Lunacek bezweifelt werden, sagt der Kunstsenatspräsident Winkler, der auch Büchner-Preisträger ist. Auch der Ruiss, der IG AutorInnenpräsident, hat das kritisiert. Und jetzt ist mir auch noch eine Stellungnahme von Wolf D. Prix, Vorsitzender der Kurie für Kunst, untergekommen, der sagt: „Mit großer Verwunderung und Enttäuschung nimmt die Kurie für Kunst erste öffentliche Äußerungen von Staatssekretärin Ulrike Lunacek zur Kenntnis“, heißt es in dieser Aussendung. Und im vorliegenden offenen Brief der Kurie für Kunst stößt die sich offenbar auch an Lunacek‘s Erinnerung an ein Bob Dylan Konzert, wo sie ja gesagt hat, das war sehr langweilig. Das steht ihr zu. Allerdings sagen die dann auch: „Alleine die Geringschätzung zweier herausragender Künstlerpersönlichkeiten, Nobelpreisträger, signalisiert Gefahr in Verzug für zeitgenössische Künstler und die Gegenwartskunst. Es sind die ersten Anzeichen einer politischen Unterordnung an die angedachte Mehrheitsmeinung.“ Jetzt weiß ich gar nicht, ob das die Mehrheitsmeinung ist. Ich glaube nicht, dass der Bob Dylan mehrheitsmäßig in Österreich als langweilig empfunden wird, und ich glaube, auch Peter Handke und seine millionenfach verkauften Bücher sind beim Großteil der Bevölkerung sehr angesehen. Aber diese Kritik sei gesagt, weil sie eben auch von der gesamten Kunstszene kommt. Das kann man ihr auch ausrichten und das muss sie auch aushalten genauso wie der Peter Handke und der Bob Dylan ihre Einschätzung aushalten werden. Da bin ich auch zuversichtlich.

 

So, und weil ich aber immer sehr ausgewogen bin, gleich etwas Positives, die Alma Zadić. Es ist wirklich ein außerordentlich positives Zeichen, dass sie Justizministerin ist, auch weil sie ja hochqualifiziert ist. Wir sind alle Demokraten dieses Landes und haben uns hinter sie gestellt, wie sie unter unerträglichen Angriffen leiden musste, auch in den sozialen Netzen, aber jetzt auch direkt. Jetzt ist der Herr VBgm Nepp nicht da, der sie auch faktenwidrig sehr negativ dargestellt hat, sagen wir das einmal so. Es würde dem Herrn Vizebürgermeister gut anstehen, wenn er sich bei der Frau Bundesministerin Zadić entschuldigen würde. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wofür denn? Wofür denn? - StR Maximilian Krauss: Wofür denn? - GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Unfassbar! - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Unter anderem, dass er ihr unterstellt hat, was ja jetzt gar nichts Negatives wäre, sie wäre eine Muslimin und sollte deswegen nicht Ministerin sein. Erstens einmal ist sie überhaupt nicht Muslimin. Und wenn sie es wäre, wäre es auch okay, muss man natürlich sagen. (Aufregung bei GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und StR Maximilian Krauss.) Es ist ja genauso egal, ob jemand Katholik, Protestant, Muslim oder Atheist ist, es kommt immer auf die Fähigkeiten an und wie man zu den Menschenrechten steht. Das sollte man einfach einmal sehen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Allerdings hat sie auch gesagt, an was sie glaubt, also nicht an ein höheres Wesen, sondern an die Europäische Menschenrechtskonvention. Das ist etwas, was ich einmal grundsätzlich auch für sehr positiv finde, dass man an das glaubt. Wenn man darüber hinaus noch an etwas glaubt, ist auch okay. Aber die Europäische Menschenrechtskonvention ist ja sozusagen unsere Arbeits

 

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