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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.12.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 90

 

berger Landesrechnungshofdirektorin erarbeiten jetzt einen Entwurf, und ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr dann auch eine neue Kooperationsvereinbarung abschließen können.

 

In einem bin ich mir, glaube ich, mit dem Stadtrechnungshofdirektor einig: Das betrifft die Prüfkompetenz für öffentliche Unternehmungen. Wir haben gestern ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bekommen, das die Prüfzuständigkeit für den Flughafen Wien betrifft. Es ist nunmehr so, dass uns die Prüfzuständigkeit nur bis zum 31. Mai 2017 zugestanden wird, und ab diesem Zeitpunkt ist der Rechnungshof nicht mehr zuständig. Das halten wir für unbefriedigend. Da müssen sich die politischen Entscheidungsträger darüber Gedanken machen, ob diese Regelung passend ist oder nicht. Ich werde natürlich auch an den Nationalrat herantreten. Die Regelung als solche ist eine sehr komplizierte Regelung, denn sie stellt auf die tatsächliche Beherrschung ab. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte, auch nicht in den Materialien zur Bundesverfassung, was darunter zu verstehen ist. Aus Sicht der Rechnungshöfe wäre eine klare und eindeutige Regelung besser, nämlich beispielsweise bereits prüfzuständig zu sein, wenn es eine öffentliche Beteiligung von 25 Prozent gibt. Das gibt es auch bei einigen Landesrechnungshöfen. Ich glaube, eine Zuständigkeit kann ja auch nicht von der Frage disponierbar sein, wie sich private Anteile verhalten oder wie eine Beherrschung faktisch nachzuweisen ist. Sondern wichtig muss sein, dass klar ist, dass man der Prüfzuständigkeit unterworfen ist. Von der Prüfkompetenz des Rechnungshofs hängen auch andere Bestimmungen ab, wie etwa der Amtsträgerbegriff im Bereich des Korruptionsstrafrechts oder eben auch Meldungen nach der Medientransparenz, et cetera. Es gibt eben verschiedene Folgewirkungen, die auch an die Prüfkompetenz anknüpfen. Deshalb glaube ich, da braucht es eine sehr präzise Regelung. Zuständigkeitsregelungen sollten nicht disponibel sein.

 

Wenn wir schon bei der Prüfkompetenz sind, dann möchte ich auch noch hervorheben, es sind ja viele Berichte hier auf der Tagesordnung und zwei betreffen die gemeinnützigen Wohnbauträger. Der Rechnungshof ist österreichweit von 179 gemeinnützigen Wohnbauträgern nur für 22 dieser Baugesellschaften prüfzuständig. Warum? Weil wir nur für jene Wohnbauträger zuständig sind, die im Eigentum der öffentlichen Hand sind oder in der Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand sind. Auch hier kann man natürlich Überlegungen anstellen, denn wenn man von Bezugsobergrenzen spricht, gilt ja das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Da haben wir schon in der Debatte im Rechnungshofausschuss die Obergrenzen kritisiert, dass der § 26 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nicht adaptiert wurde, noch auf das alte Besoldungssystem abstellt und kein wirklicher Jahresbezug als Bezugsobergrenze hier definiert ist. Das heißt, das betrifft aber auch andere gemeinnützige Wohnbauträger. Deshalb sage ich, die Frage ist natürlich: Besteht nicht auch hier eine legitime Möglichkeit der Prüfkompetenz auf gemeinnützige Wohnbauträger im Generellen, um hier eine einheitliche Kontrollarbeit zu prüfen, denn es wird ja auch mit öffentlichen Mitteln gemeinnütziger Wohnbau betrieben? Was die Bundeseben betrifft, so besteht hier die Zusage, dass man die Gebarungsrichtlinienverordnung ändert. Es besteht auch eine Zusage, hier eine Änderung durchzuführen. Das betrifft den Prämienbereich. Wo wir unterschiedlicher Ansicht sind, ist die Frage der Überstundenpauschalen. Wie viel dort hineinfließen kann, dazu hat der Rechnungshof eine andere Rechtsauffassung als der Revisionsverband. Das sind die Punkte, die mir hier sehr wesentlich sind. Solange es keine eigene Vertragsschablonenverordnung der Stadt Wien gibt, glauben wir, dass sich auch die Bundesvertragsschablonenverordnung eignen würde.

 

Zur schulischen Tagesbetreuung habe ich schon ausgeführt, dass das grundsätzliche Problem auch ein Kompetenzproblem ist. Speziell in der Stadt Wien gab es in den AHS-Unterstufen eine sehr starke Inanspruchnahme der Mittagsbetreuung. Das war stärker als in anderen Ländern. Das hat aber oft die schulische Tagesbetreuung konterkariert, das Konzept einer schulischen Tagesbetreuung. Positiv hervorzuheben ist die höhere Betreuungsquote im Pflichtschulbereich. Das war eben mehr als in anderen Ländern. Unterschiedliche Tarife fanden wir im Bereich schulischer Tagesbetreuung und Hort vor, was die Elternbeiträge betraf.

 

24-Stunden-Betreuung. Da wird es darauf ankommen, was im Pflegebereich insgesamt passieren wird. Wie können Bund und Länder ihre gesamten Prognosedaten hier abgestimmt miteinander austauschen, sodass man wirklich für die Bürgerinnen und Bürger ein adäquates Pflegemodell entwickeln kann.

 

Ich wurde zur Rolle des Rechnungshofes bei der Parlamentsgebäudesanierung gefragt. Die Rolle des Rechnungshofes ist insofern klar, als wir gemäß Parlamentsgebäudesanierungsgesetz verpflichtet sind, dort teilzunehmen. Der Rechnungshof ist dort keine begleitende Kontrolle. Ich nehme an den Sitzungen des Bauherrenausschusses teil, die vom Parlamentspräsidenten geleitet werden, wo die parlamentarischen Klubs vertreten sind und wo die Projektleitung berichtet. Wir bringen darin nur unsere allgemeine Erfahrung und Expertise aus grundsätzlichen Bauprüfungen ein, wie Sie es auch im Leitfaden zum Baumanagement und zur Wahrnehmung von Bauherrenverantwortung haben. Aber ich enthalte mich der Stimme und ich bin externe Finanzkontrolle, keine begleitende Kontrolle. Es gibt ein eigenes Gremium der begleitenden Kontrolle im System des Parlamentsgebäudes. Und zu abgeschlossenen Bereichen machen wir auch eigene Prüfungen und Berichte.

 

Wenn Sie nach einer Projektkontrolle suchen, dann gibt es sie in der Steiermark. Der steirische Landesrechnungshof hat das Modell der Projektkontrolle. Damit sind Rechnungshöfe als solche in der Regel nicht so zufrieden, weil sie sagen, man wird dann präjudiziert. Aber es hat natürlich schon auch etwas, wenn es eine Gesamtübersicht über Kosten von Bauprojekten gibt und eine Verfolgung der Sollkosten. Grundsätzlich ist es aber so, dass hier der Landesrechnungshof eigentlich eine Form

 

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